Food aktuell
12.1.2012: nachrichten
12.1.2012
EU-Informationsverordnung mit Folgen für Schweiz

Die EU-Verordnung über Konsumenten-Information ist am 13.12. 2011 in Kraft getreten. Sie wird auch umfassende Anpassungen des schweizerischen Kennzeichnungsrechts zur Folge haben.



Hauptelemente der EU-Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel: • Nährwertkennzeichnung mit „Big Seven“
• Mindestschriftgrösse grundsätzlich 1,2 mm gemessen an der Höhe des kleinen „x“
• Country of Origin Labeling (COOL) für diverses frisches Fleisch sowie in einer zweiten Phase eventuell für weiterverarbeitetes Fleisch und Milchprodukte
• Strengere Regelung der Deklaration von Analogprodukten
• Allergendeklaration neu auch bei unverpackten Lebensmitteln
• Angabe des spezifischen pflanzlichen Fettes (z.B. Palmöl)
• Definition des Begriffes Nanomaterialien


Die meisten Regelungen der neuen Informationsverordnung müssen erst drei Jahre nach deren Inkrafttreten umgesetzt werden, dass heisst bis zum 13. Dezember 2014. Die Nährwertkennzeichnung wird zwar sogar erst fünf Jahre nach Inkrafttreten, dass heisst per 13. Dezember 2016 obligatorisch.

Allerdings müssen freiwillig angebrachte Nährwertkennzeichnungen ebenfalls bereits ab dem 13. Dezember 2014 in der durch die Informationsverordnung vorgegebenen Form erfolgen.

Da heute fast alle vorverpackten Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung aufweisen, ist für die Hersteller auch diesbezüglich grundsätzlich die kürzere Frist bis 2014 massgebend.

Die Umsetzung der Informationsverordnung sollte nicht zu lange aufgeschoben werden, um unnötigen Zeitdruck im Jahr 2014 zur Packungsänderung zu vermeiden. Auch die fial wird die diesbezüglichen Arbeiten umgehend an die Hand nehmen und bereits Anfang 2012 eine Arbeitsgruppe bilden, welche sich mit der Umsetzung der Informationsverordnung in der Schweiz auseinandersetzt.

Auch das BAG rechnet damit, dass für das kommende Jahr die Umsetzung dieser EU-Vorschriften ins schweizerische Recht einer der Themenschwerpunkte sein wird.

Zusatzstoffrecht

Am 12. November 2011 wurden drei EU-Verordnungen zum Zusatzstoffrecht publiziert. Neu ist damit Stevia als Süssungsmittel in der EU zugelassen. LH – Im EU-Amtsblatt Nr. L295 vom 12. November 2011 wurden die bereits seit langem erwarteten Anhänge zum EU-Zusatzstoffrecht publiziert. Es handelt sich um die Änderungen der Anhänge II und III der Verordnung Nr. 1333/2008, welche die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen regeln.

Mit gleichem Datum wurde auch bereits die erste Änderung des neuen Anhangs II veröffentlicht, welche die Verwendung des aus der Steviapfl anze gewonnenen Süssungsmittels (d.h. der Steviolglycoside) für die EU regelt. Die dabei festgelegten Grenzwerte sind tiefer als diejenigen in der Schweiz, was allenfalls Rezepturanpassungen notwendig machen wird. (fial)

Copyright www.foodaktuell.ch