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15.12.2005: nachrichten
15.12.2005
«kagfreiland»-Erfahrungen mit Geflügelstallpflicht

Ab morgen Freitag 16. Dezember darf das Geflügel wieder im Freien scharren und picken. Wie haben das Federvieh und seine Halter die Stallplficht bewältigt?


Nach anfänglichen Problemen haben die Tiere das Leben in Stall und Aussenklimabereich mehr oder weniger gut überstanden, schreibt die schweizerische Nutztierschutz-Organisation «kagfreiland». Das Freilandverbot bescherte den Geflügelbauern mehr Aufwand (mehr misten, mehr einstreuen, mehr Tierbeobachtung, mehr Beschäftigungsangebote) sowie höhere Kosten (Aussenklimabereich vogeldicht machen, höherer Stroh- und Futterverbrauch).

Aber in den Bioläden ging der Absatz von kagfreiland-Eiern und kagfreiland-Geflügelfleisch nicht zurück.

In Zukunft soll das Freilandverbot zurückhaltend und nur bei akuter Vogelgrippe-Gefahr angeordnet werden. Denn die Aussenklimabereiche sind nun überall vogelsicher gemacht worden, so dass das Freilandverbot im Notfall innert Tagesfrist wieder umgesetzt werden könnte.

Zu einer artgerechten Tierhaltung gehört der Zugang ins Freie. Freilandhaltung ist die tierfreundlichste Haltungsform. Wird einem Nutztier der Zugang ins Freie verwehrt (z.B. in der Bodenhaltung), kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden.

Das Freilandverbot galt ab dem 25. Oktober und dauerte sieben Wochen. Betroffen vom Freilandverbot waren in der Schweiz rund 1,5 Millionen Tiere: 1 Million Legehennen und 1/2 Million Mastpoulets. (Medienmitteilung kagfreiland)

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