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19.4.2012: nachrichten
19.4.2012
Fleischbranche will Fleischsteuer abschaffen

Der Fleischabsatz ist im 2011 gestiegen trotz unvermindertem Einkaufstourismus. Aber die Fleischbranche will die vom Staat willkürlich verordnete „Bundessteuer auf Fleisch“ nicht länger akzeptieren.



Entwicklung des Totals des Fleischverbrauchs 2011 (verkaufsfertig, ohne Fisch)


Der Fleischkonsum erfuhr im Jahr 2011 wiederum eine leichte Zunahme, indem sich der Konsum an verkaufsfertigem Fleisch pro Kopf und Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 0.2% auf 53.7 kg erhöhte. Berücksichtigt man zusätzlich die um weitere 200 Mio. Franken auf rund 1 Mia. angestiegenen grenznahen Fleischeinkäufe, so ist insgesamt von einer weiteren Erhöhung des Pro-Kopf-Konsums um rund 2% auszugehen.

Innerhalb der einzelnen Hauptfleischarten änderte sich der absolute Pro-Kopf-Konsum mit Ausnahme des Geflügel- und Schweinefleisches nur geringfügig. So wurde mit 24.9 kg (-1.7%) wiederum am meisten Schweinefleisch konsumiert, gefolgt von Rind- und Kalbfleisch mit 14.5 kg (+ 1.1%), Geflügelfleisch mit 11.4 kg (+ 3.9%) sowie Fisch und Krustentiere mit 8.9 kg (+ 0.8%). Mit 0.9% nahm die Inlandproduktion insgesamt leicht zu und der Inlandanteil an Fleisch hielt sich praktisch unverändert auf dem Niveau von 80%.

Spürbare Auswirkungen des Einkaufstourismus

Bei den Detailhandelsumsätzen der von der Metzger Treuhand AG ausgewerteten gewerblichen Betriebe ergab sich im Vergleich zu 2010 insgesamt nur eine marginale Umsatzveränderung von + 0,2%, die den insgesamt leicht wachsenden Inlandmarkt wider-spiegelt. Über 22% der Betriebe verzeichneten wertmässige Umsatzeinbussen von 5% und mehr, was das Resultat der schwierigen Marktverhältnisse im Markt wie auch des zunehmenden Einkaufstourismus darstellen dürfte. Umgekehrt erzielten mehr als 19% der Marktteilnehmer ein Umsatzplus von 5% und mehr. Dies dürfte das Resultat erfolgreicher Fusionen und Filialeröffnungen sein.

Gemeinsam mit Bauern gegen „Bundessteuer auf Fleisch“

Grosse Sorgen bereiten der Fleischwirtschaft die vom Staat seit 2005 im Rahmen des Versteigerungssystems erhobene „Bundesteuer für Fleisch“, welche die Branche seit ihrer vollen Umsetzung ab 2007 mit jährlich rund 160 Millionen CHF zusätzlich belastet. Mit grossem Unverständnis und Empörung reagiert der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF auf die Weigerung des Bundesrates auf den Vorschlag einer vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzten paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe, die als zentrales Element die teilweise Wiedereinführung einer Inlandleistung empfohlen hatte. Stattdessen zieht es der Bundesrat aus rein finanzpolitischen Gründen vor, alles beim alten zu belassen.

SFF und Bauernverband haben deshalb beschlossen, in dieser Sache zusammenzuspannen und dem eidgenössischen Parlament unter anderem eine Wiedereinführung der Inlandleistung für jeweils 40% der Zollkontingentsanteile von rotem Fleisch zu beantragen und gleichzeitig Entsorgungsbeiträge für das Geflügel vorzusehen. Eine solche Regelung würde einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der durch den Einkaufstourismus und zunehmende Regulierungskosten arg strapazierten Branche leisten. Grosse Karrieremöglichkeiten und Faszination der Fleischbranche für potenzielle Nachwuchskräfte transparent machen

Ebenso stark beschäftigt die Fleischbranche die Nachwuchsthematik und der Mangel an hoch qualifizierten Fachkräften. Trotz hervorragender Karrieremöglichkeiten fehlen der Fleischwirtschaft eine hohe Zahl initiativer und motivierter Nachwuchskräfte, die gewillt sind, die sich bietenden grossen Chancen anzupacken.

Aus diesem Grund lanciert der Verband eine auf Langfristigkeit angelegte Kampagne in den sozialen Medien, welche den Zweck verfolgt, Vorurteile gegenüber den Fleischberufen zu korrigieren. Dabei sollen die Exponenten der Branche, vom Lehrling bis zum Topmanager, zu Wort kommen und ihre interessante Tätigkeit multimedial in Wort, Bild und Text einem breiten Publikum präsentieren.

Der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF begeht heuer sein 125-jähriges Bestehen. Was sich heute als moderner und leistungsfähiger Branchenverband mit Gewicht präsentiert, nahm bereits 1887 als Verband Schweizer Metzgermeister (VSM) seinen Anfang. Der SFF vertritt heute eine Branche, die mit einem jährlichen Gesamtumsatz von über 10 Milliarden Franken, einer jährlichen AHV-Lohnsumme von rund 1,4 Milliarden Franken und ca. 22'000 Beschäftigten zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen unseres Landes gehört.

Die offizielle Feier dieses gewichtigen Geburtstags findet am 3. Juni 2012 im Rahmen eines Jubiläumsverbandstages in Cham statt. Prominentester Gratulant und Festredner wird Bundesrat Johann Schneider-Ammann sein. (Text und Diagramm: SFF 19. April 2012)


Rolf Büttiker heute vor den Medien: Nach dem abschlägigen Bescheid des Bundesrates in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 beantragen SFF und Bauern dem eidgenössischen Parlament gemeinsam, einer Wiedereinführung der Inlandleistung für jeweils 40% der Zollkontingente für rotes Fleisch (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) zuzustimmen und gleichzeitig Entsorgungsbeiträge für Geflügel von 30 Rp. pro kg Schlachtgewicht einzuführen.



„Fleischsteuer“ nicht mehr länger akzeptierbar

Referat von SFF-Präsident und Ständerat Rolf Büttiker: Mit dem Wechsel des Importsystems Fleisch von der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen aufgrund einer Inlandleistung hin zum aktuellen Versteigerungssystem ist dem damaligen Bundesrat ein unrühmlicher Coup gelungen, der seit 2005 bzw. seit der vollen Umsetzung des Versteigerungssystems ab 2007 beträchtliche Geldbeträge in die Bundeskasse spült. Seitens des Bundes wurde damals argumentiert, dass dank der Versteigerung die Schlachtbetriebe nicht mehr privilegiert würden und alle Interessierten mitbieten könnten.

Wahrscheinlich bewusst weggelassen wurde jedoch der Hauptzweck, nämlich die Generierung von zusätzlichen Einnahmen für die Bundeskasse, die unberechtigterweise auf dem Buckel einer einzigen Wirtschaftsbranche erfolgt. Die Einführung des unsäglichen Versteigerungssystems hat seither zu beträchtlichen Problemen sowohl beim Absatz von Schlachttieren in gewissen Teilmärkten (v.a. rotes Fleisch) geführt und für die fleischverarbeitenden Unternehmen auch die Planbarkeit der Importe nahezu verunmöglicht.

Auch die früheren Mischrechnungen zwecks Verbilligung des inländischen Fleisches lassen sich seither nicht mehr realisieren, zumal die entsprechende Differenz der Wirtschaft über die Versteigerung zugunsten der Bundeskasse entzogen wird. Gerade dieser Umstand hat wesentlich zum Strukturwandel beigetragen und zwar zulasten der gewerblichen und oftmals dezentral gelegenen Schlachthöfen, die dank den kürzeren Tiertransporten eigentlich zu begrüssen wären.

Dieser Strukturwandel wird seitens des Bundes jedoch gerne ignoriert. Wahrscheinlich bedingt durch die Frankenstärke erhöhten sich in den beiden letzten Jahren die Versteigerungserlöse von 160 bis 180 Mio. Franken nochmals um 30 bis 35 Mio. Franken auf 200 bis 210 Mio. Franken pro Jahr. Bringt man davon die Entsorgungsbeiträge von knapp 50 Mio. Franken im Rahmen der Tierseuchengesetzgebung in Abzug, dann verbleiben dem Bund jährlich immer noch 150 bis 160 Mio. Franken netto an Versteigerungserlösen für die allgemeine Bundeskasse.

Damit entzieht er der Fleischwirtschaft ungerechtfertigterweise dringend benötigtes Kapital. Angesichts der Problematik des Einkaufstourismus und der im Vergleich zum Ausland um Faktor 2 bis 2.5 höheren Kosten sowie des Ausschlusses von Exportbeiträgen im Rahmen des „Schoggigesetzes“ kann und darf es der Fleischbranche nicht länger zugemutet werden, auf die ihr zustehenden Geldmittel zu verzichten bzw. die bestehende Wettbewerbsverzerrung weiterhin aufrecht zu erhalten.

Bezugnehmend auf die Beratungen im Ständerat zur Motion Büttiker „Neues Importsystem für Fleisch“ setzte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im 1. Halbjahr 2010 eine Arbeitsgruppe zur Optimierung des Importsystems Fleisch mit Vertretern der Produzenten, der Verwerter und des Viehhandels ein. Diese ist nach intensiven Beratungen einhellig zum Schluss gelangt, dass eine Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung eines Teils von Importkontingenten von Fleisch wieder eingeführt werden muss.

Auch hat sie sich auf entsprechende Anteile für die einzelnen Fleischarten geeinigt. In seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 hat der Bundesrat diese Empfehlungen leider überhaupt nicht aufgenommen und damit seine Arbeitsgruppe klar desavouiert. Er hat für seinen Entscheid wettbewerbs- und strukturpolitische, nicht aber die eigentlichen finanzpolitischen Gründe geltend gemacht.

Der Bundesrat hat zudem angekündigt, dass er im Falle einer Wiedereinführung der Inlandleistung in erster Linie die Entsorgungsbeiträge zugunsten der Schlachtbetriebe und Rindviehhalter und -halterinnen und in zweiter Priorität andere Ausgaben zugunsten der Viehwirtschaft senken würde.

Die Arbeitsgruppe ist nicht unbegründet zu ihren Empfehlungen gelangt: Gerade weil die Einführung der Versteigerung beim Fleisch in gewissen Teilmärkten, vor allem beim roten Fleisch, zu Problemen geführt hat, finden inländische Tiere heutzutage teilweise kaum mehr Absatz.

Zudem würde mit der Zuteilung aufgrund einer Inlandleistung die Planbarkeit der Importe für die betreffenden Unternehmen deutlich verbessert. Da gemäss den Empfehlungen der EVD-Arbeitsgruppe nur ein Teil der Importkontingente auf der Basis einer Inlandleistung zugeteilt werden soll, würden reine Handelsbetriebe weiterhin Zugang zum Fleischimport haben, womit der Wettbewerb im Importmarkt auch künftig bestehen bliebe.

Nach der leider abschlägigen Antwort des Bundesrates haben sich Bauern und Fleischverarbeiter zusammengesetzt und in Übereinstimmung mit den Forderungen der Motion Büttiker und des Berichtes der Arbeitsgruppe einen pragmatischen und gleichzeitig einfach umsetzbaren Antrag zuhanden des eidgenössischen Parlamentes ausgearbeitet.

Dieser beinhaltet eine teilweise Einführung einer Inlandleistung für die Zuteilung von Zollkontingentsanteilen, indem jeweils 40% der Zollkontingente für Rind-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch auf der Basis der Anzahl Schlachtungen auf die einzelnen Betriebe aufgeteilt werden. Des Weiteren soll neu für das Geflügel ein Entsorgungsbeitrag von 30 Rp. pro kg Schlachtgewicht eingeführt werden.

Der Antrag ist so umzusetzen, dass durch die sinkenden Erlöse aus der Versteigerung keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Land- und Fleischwirtschaft entstehen. Damit wird gewährleistet, dass das vom Bundesrat in Aussicht gestellte Nullsummenspiel mit Kürzungen bei den Entsorgungsbeiträgen bzw. anderen Ausgaben zugunsten der Viehwirtschaft bereits im Vornherein unterbunden wird.

Dem Argument des Bundesrates hinsichtlich einer Konzentration von Importrenten auf einige wenige Betriebe wird bei der Definition der Inlandleistung im Antrag ausreichend Rechnung getragen. Es wird vorgeschlagen, die Inlandleistung auf Verordnungsstufe über die Anzahl Schlachtungen zu definieren, die ein Schlachthof in Eigenregie ausführt oder ein Schlachtauftraggeber bei einem Schlachtbetrieb im Dienstleistungsverhältnis durchführen lässt. (Referat SFF-Präsident und Ständerat Rolf Büttiker)

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