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19.3.2013: nachrichten
19.3.2013
KURZNEWS 19. März 2013

Getränke mit Süssstoff fördern Diabetes-Risiko / Beibehaltung der obligatorischen Herkunftsdeklaration / Was Fisch gesund macht / IGP-Mostbröckli nur mit Schweizer Fleisch


Getränke mit Süssstoff fördern Diabetes-Risiko

Nach Angaben von Françoise Clavel-Chapelon und Guy Fagherazzi (französisches Forschungsinstitut INSERM) steigern Getränke mit Süssstoff das Risiko einer Diabetes-Erkrankung mehr als solche mit gewöhnlichem Zucker („Journal of Clinical Nutrition“). Die Forscher werteten Daten von 66.188 Frauen aus − das Diabetes-Risiko bei Konsumentinnen von gezuckerten wie auch zuckerfreien Softdrinks war höher als bei Frauen, die ungesüssten Fruchtsaft trinken.

Bei „Light“-Softdrinks war das Risiko höher als bei gezuckerter Brause: Es stieg bei Frauen, die pro Woche einen halben Liter an „Light“-Getränken konsumieren, um 15 %. Eine mögliche Erklärung ist, dass Aspartam - einer der gängigsten Süssstoffe - zu einer Erhöhung des Blutzuckergehaltes führt und damit zu einem Anstieg des Insulins. Dieses könnte zu einer Insulinresistenz führen − dem Auslöser von Diabetes. Der Effekt von Süssstoffen könnte somit vergleichbar mit dem von Zucker sein. (behrs/die Welt 19.3.13)



Lieferanten warnen vor einer zu mächtigen Migros

18.03.2013 - (lid) – Um zu verhindern, dass die Migros durch die Übernahme von Denner zu mächtig wird, machte die Wettbewerbskommission strenge Auflagen. Der Markenartikelverband Promarca warnt vor einer allfälligen Aufhebung der Auflagen.

„Unsere rund hundert Mitglieder sprechen sich deutlich gegen die Aufhebung der Weko-Auflagen aus“, sagt Promarca-Direktorin Anastasia Li gegenüber dem „Sonntag“. Damit sind die Auflagen der Wettbewerbskommission (Weko) gemeint. Diese hat der Übernahme von Denner durch die Migros im Jahr 2007 nur unter Auflagen zugestimmt. Die Weko wollte damit die operative Selbstständigkeit von Denner insbesondere hinsichtlich Preis-, Sortiments- und Standortpolitik sicherstellen.

Diese Auflagen sind bis 2014 gültig. Migros darf indes eine vorzeitige Aufhebung beantragen, sobald Aldi und Lidl zusammen 250 Filialen aufweisen. Das ist mittlerweile der Fall. Nur der Erhalt von Denner als eigenständigen Absatzkanal könne die weitere Stärkung der duopolistischen Struktur im Schweizer Detailhandel verhindern, erklärte Anastasia Li. In ihrer Antwort an die Weko fordert Li gar eine Verlängerung der Auflagen über 2014 hinaus, berichtet der „Sonntag“.



EKK empfiehlt die Beibehaltung der obligatorischen Herkunftsdeklaration

Wer heute Lebensmittel in Verkehr bringt, ist verpflichtet das Produktionsland auf der Verpackung zu deklarieren. Diese Bestimmung soll mit der Revision des Lebensmittelgesetzes nun stark aufgeweicht werden.

Am 20. März 2013 wird der Nationalrat über die Revision des Lebensmittelgesetzes debattieren. Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale und der Entscheide der vorberatenden Kommission des Nationalrates hat sich die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) an ihrer Sitzung vom 7. März 2013 mit der Problematik der Transparenz in der Lebensmittelkette auseinandergesetzt. Sie stellt fest, dass das Vertrauen der Konsumenten in die Lebensmittelproduktion und den Lebensmittelhandel in den letzten Jahren stark abgenommen hat.

Die EKK hat deshalb eine Empfehlung zu Handen des Bundesrates verabschiedet, in welcher sie ihn auffordert, sich anlässlich der bevorstehenden Beratungen über das neue Lebensmittelgesetz im Parlament für die Beibehaltung der Verpflichtung zur Produktionslandangabe stark zu machen. (EEK 14.3.2013)



BfR rät Tiefkühlbeeren gut durchzukochen

Welch hohe Verantwortung mit der Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen verbunden ist, hat ein Fall von akutem Brechdurchfall bei Kindergarten- und Schulkindern im Jahr 2012 gezeigt. Insgesamt waren nahezu 11.000 Erkrankungsfälle im Rahmen dieses bisher grössten lebensmittelbedingten Ausbruches von Gastroenteritis in Deutschland aufgetreten. Nach dem Ergebnis der von Bund und Ländern durchgeführten Untersuchungen haben mit Noroviren verunreinigte tiefgefrorene Erdbeeren einer bestimmten Charge, die in verschiedenen Grossküchen zubereitet worden waren, den Ausbruch verursacht.

„Dieser Krankheitsausbruch hat gezeigt, dass der Verzehr von Tiefkühlbeeren krank machen kann, wenn diese gar nicht oder unzureichend erhitzt wurden“, so Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Prä ;sident des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR hat daher sein Merkblatt „Sicher verpflegt“ mit Handlungsempfehlungen für bestimmte Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aktualisiert, um auf dieses Risiko aufmerksam zu machen.

Publizierte Daten vergangener Jahre machen deutlich, dass Noroviren auf tiefgefrorenen Beeren vorkommen und Krankheitsausbrüche auslösen können. Der labordiagnostische Nachweis von Noroviren in der für das Ausbruchsgeschehen im Herbst 2012 ursächlichen Charge tiefgefrorener Erdbeeren bestätigt diese Erkenntnis nun auch für Deutschland. Beeren können an verschiedenen Stellen ihrer Produktion mit Noroviren in Kontakt kommen, beispielsweise durch unsachgemässe Bewässerung oder Düngung.

Weiterhin können mit Noroviren infizierte Personen das Virus während der Ernte oder Verpackung auf die Beeren übertragen. Bei tiefgefrorenen Beeren können darüber hinaus Noroviren über verunreinigtes Wasser, das während des Gefrierprozesses zugegeben wird, in die Beeren gelangen.

Noroviren verursachen bei Menschen aller Altersgruppen akut beginnende Brechdurchfälle, die zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust führen können. Bei Säuglingen, Kleinkindern sowie alten und kranken Menschen können die Erkrankungen auch schwer verlaufen und vereinzelt tödlich enden.

Nach derzeitiger Kenntnis ist davon auszugehen, dass nicht nur von rohen, sondern auch von bloss kurzzeitig oder ungleichmässig erhitzen Speisen mit Tiefkühlbeeren ein hohes Infektionsrisiko ausgeht, wenn diese mit Noroviren kontaminiert sind. Ein Erhitzen auf Kerntemperaturen von über 90 °C scheint hingegen geeignet, möglicherweise vorhandene Viren vollständig zu inaktivieren.

Daher hat das BfR das Merkblatt „Sicher verpflegt: Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen“ aktualisiert und empfiehlt, auf die Abgabe von Tiefkühlbeeren ohne ausreichende Wärmebehandlung bei der Verpflegung besonders empfindlicher Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtung zu verzichten.

Zielgruppe dieses Merkblattes sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Gemeinschaftsverpflegung verantwortlich sind. Die Informationen des BfR sollen sie bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben unterstützen. Das aktualisierte Merkblatt steht auf der Internetseite des BfR kostenlos zum Download zur Verfügung und kann dort auch über die Warenkorbfunktion bestellt werden: www.bfr.bund.de/de/publikationen.html

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. (BfR 14. März 2013)



Alpkäse und Bergkäse differenzieren

14.03.2013 - Die Unterscheidung zwischen "Bergkäse" und "Alpkäse" genügt nicht, damit die Konsumentinnen und Konsumenten bereit sind, mehr für einen Alpkäse zu bezahlen. Dies hat eine Untersuchung von Agridea und Alpfutur ergeben. Ausserdem bevorzugen die Westschweizer Konsumenten die Bezeichnung "Alp", die deutschsprachigen Konsumenten hingegen die Bezeichnung "Bio" favorisieren.

Im Rahmen des Forschungsprogramms Alpprodukte wurde untersucht, wie die Rentabilität der Alpbetriebe durch den Handel von Alperzeugnissen und mit der Innovation neuer Produkte verbessert werden könnte. Fokusgruppen bestehend aus insgesamt 22 Personen bewerteten die Erwartungen der Konsumenten bezüglich der Alperzeugnisse.



Was Fisch gesund macht

Fisch ist wegen des hohen Gehalts an Omega-3-Fettsäuren sehr gesund. Wie diese Fettsäuren im Körper wirken, das haben Forscher der Uni Jena und des Jenaer Uniklinikums untersucht.

Fisch ist gesund: Leicht verdaulich und mit einem hohen Gehalt an wertvollen Proteinen gilt Fisch heute als ein wichtiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. Und mit den sogenannten Omega-3-Fettsäuren enthält Fisch wahre „Jungbrunnen“. Diese Fettsäuren, wie die Docosahexaensäure (DHA), kommen vor allem in fettigen Fischen vor, wie Heringen, Lachsen, Sardellen und Makrelen. Ihnen werden eine blutdrucksenkende Wirkung, die Stärkung des Immunsystems sowie positive Effekte auf die Entwicklung des Nervensystems und auf das Herz-Kreislauf-System zugeschrieben.

„Bisherige klinische Studien zur Einnahme von Nahrungsergänzungsstoffen mit Omega-3-Fettsäuren zeichneten allerdings kein klares Bild“, sagt Prof. Dr. Stefan H. Heinemann von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. „Vor allem die molekulare Wirkungsweise der Omega-3-Fettsäuren war bisher nicht vollständig verstanden“, so der Biophysiker.

Jetzt konnten Wissenschaftler der an der Universität Jena angesiedelten DFG-Forschergruppe FOR 1738 jedoch etwas Licht in dieses Dunkel bringen: Wie sie in zwei soeben erschienenen Artikeln in der anerkannten Fachzeitschrift „Proceedings of the National Academy of Sciences, USA“ schreiben, haben sie die Wirkung von Omega-3-Fettsäuren sowohl auf systemischer Ebene untersucht als auch die zugrundeliegenden molekularen Mechanismen erstmals beschrieben.

Die Teams um Prof. Heinemann (Uni Jena), Prof. Dr. Michael Bauer (Uniklinikum Jena) und Prof. Dr. Toshinori Hoshi (University of Pennsylvania) konnten zeigen, dass der sogenannte „SLO1“ Kaliumkanal ein wichtiges Bindeglied in der Wirkung von Omega-3-Fettsäuren ist. „Diese Ionenkanäle verhalten sich wie sehr spezifische Rezeptoren für DHA und können durch die Bindung dieser Omega-3-Fettsäure geöffnet werden“, erläutert Biophysiker Heinemann. Bei anderen Omega-3-Fettsäuren, wie der kürzeren Eicosapentaensäure (EPA) oder der aus Pflanzen gewonnenen alpha-Linolensäure (ALA) sei diese Wirkung sehr viel schwächer.

Wie sich Omega-3-Fettsäuren auf SLO1-Kanäle des Herz-Kreislauf-Systems auswirken, das haben Prof. Bauer und seine Kollegen in Experimenten mit Mäusen untersucht. „Durch die Bindung von DHA sollte es zu einer Weitung der Blutgefässe und somit zu einem Abfall des Blutdrucks kommen“, so der Mediziner.

Genau diese Wirkung haben die Laborexperimente nun bestätigt. In genetisch modifizierten Mäusen, die den SLO1-Kanal nicht herstellen können, blieb die blutdrucksenkende Wirkung von DHA allerdings aus. „Damit konnte erstmals gezeigt werden, dass DHA einen direkten Einfluss auf den Blutdruck hat, welcher durch SLO1-Kanäle vermittelt wird“, fasst Bauer zusammen.

Darüber hinaus haben die Wissenschaftler noch eine überraschende Entdeckung gemacht: eine mit DHA verwandte Verbindung, die häufig in Omega-3-Fettsäure-Kapseln zur Nahrungsergänzung enthalten ist, zeigt keinen blutdrucksenkenden Effekt. Mehr noch: sie unterdrückt bzw. vermindert sogar die Wirkung des natürlichen DHA aus Fischöl. „Die Einnahme von nicht-natürlichen Omega-3-Fettsäuren kann demnach auch kontraproduktiv sein“, betont Prof. Bauer. Insbesondere bei der künstlichen Ernährung von Intensivpatienten müsse daher die Supplementierung mit Omega-3-Fettsäuren gezielt auf die klinischen Erfordernisse angepasst werden. (5.3.13 Uni Jena)



PRESSESCHAU

IGP-Mostbröckli nur mit Schweizer Fleisch

Für Sie gelesen im «Schweizer Bauer»: Der Ständerat hatte eine Bestimmung eingefügt, wonach das Appenzeller Mostbröckli wie das Bündner Fleisch den Rohstoff von überall her beziehen könnte, wenn es dereinst als IGP-Produkt eingetragen werden sollte. Der Antrag von Jacques Bourgeois, Direktor des Bauernverbandes SBV auf Streichung dieser Regelung wurde mit 186 zu 2 Stimmen angenommen. (SB 14.3.2013)



MARKTPLATZ

Neu von HUG: Japonais-Choco-Bödeli Carré

Das delikate Mandel-Eiweissgebäck ist mit feiner Schweizer Milchschokolade überzogen und kann schnell und einfach zu einem Dessert weiterverarbeitet werden. Diese Art von Halbfabrikat ist in der Schweiz einzigartig. Grösse: 4.5 cm 4 x 90 = 360 Stück

Zutaten: Mandel-Eiweissgebäck, überzogen mit Schweizer Milchschokolade Milchschokolade 43% (Zucker, Kakaobutter, Kakaomasse, Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Butterreinfett, Emulgator: Lecithine [Soja], natürliche Aromen), Zucker, Mandeln 16%, Maisstärke, Milcheiweiss, Trockeneiweiss*, pflanzliches Öl (Erdnüsse). Kann Spuren von Gluten und Haselnüssen enthalten. *Eier aus Bodenhaltung
Weitere Infos: http://www.hug-luzern.ch/ product_detail-n133-i8275000-sD.html

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