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8.5.2013: nachrichten
8.5.2013
Aus AOC wird AOP

Die Schweizer Ursprungsbezeichnung Appellation d'Origine Contrôlée (AOC) wird in Appelation d’Origine Protégée (AOP) umbenannt und damit an die EU angepasst.




An der Generalversammlung vom 7. Mai 2013 in Neuenburg haben die Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP dem Namenswechsel von AOC (Contrôlée) auf AOP (Protégée) und der entsprechenden Änderung der Statuten zugestimmt.

Die Präsidentin, Géraldine Savary (Bild), und alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wiedergewählt.


15 Mitglieder haben an der Generalversammlung dem Wechsel der Kennzeichnung AOC (Appellation d’origine Contrôlée) auf AOP (Appellation d’origine Protégée) und dem damit verbundenen Namenswechsel auf Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP zugestimmt. Die Anpassung an die EU erfolgte im Anschluss an die gegenseitige Anerkennung der AOP-IGP-Produkte vom 1. Dezember 2011.

Die Angleichung ist besonders für jene Mitglieder wichtig, welche in die EU exportieren, wo im offiziellen Logo seit einigen Monaten in allen Sprachen nur noch der Begriff „protégé“ („geschützt“) eingesetzt wird. In der Schweiz ermöglicht die Gesetzgebung seit dem Inkrafttreten der AOC/AOP- und IGP-Verordnung am 28.05.1997 beide Möglichkeiten.

Die Änderung von AOC auf AOP ist daher eine rein kosmetische Anpassung des bestehenden Logos, welche nicht mit einer Werbekampagne begleitet wird. Die Umstellung der Produktetikettierung und des Werbematerials wird von allen Betroffenen entlang der Wertschöpfungskette in den nächsten Jahren vorgenommen.

Politisches Engagement

Auch im Jahr 2012 hat sich die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP auf politischer Ebene engagiert. Bei der Swissness-Vorlage wird das Parlament unserem Wunsch, dass 80 % der Rohstoffe aus der Schweiz, ausser klar vorgesehenen Ausnahmen, bezogen werden müssen, mit grösster Wahrscheinlichkeit zustimmen.

Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP ist über die Annahme ihrer Hauptansprüche bei der Agrarpolitik 2014-17 (Einschreibung im Landwirtschaftsgesetz der Verkäsungszulage für Käse mit einem Mindestfettgehalt und der Siloverzichtzulage, Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion) sehr erfreut und erwartet nun einige Korrekturen auf Verordnungsebene, insbesondere bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Absatzförderung.

Beim Hassler-Postulat, welches die Koexistenz der AOP und IGP mit lokalen Bezeichnungen unter gut begründeten Bedingungen regeln wollte, hat der Bundesrat in seiner Antwort erfreulicherweise den Status quo klar befürwortet.

Auf internationaler Ebene unterstützt die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP das ambitiöse Projekt von oriGIn eines weltweiten Inventars der geographischen Angaben (GA). Ziel dieser Liste ist, dass sie eine Referenz bildet und vor jeglicher Registrierung einer Privatmarke mit einem Bezug zu einer geographischen Bezeichnung konsultiert wird. oriGIn vertritt unsere Interessen, sowie jene von 350 Produzenten aus 40 Ländern, im internationalen Umfeld.

Glaubwürdigkeit der AOC- und IGP-Label

Die 2012 durch Demoscope durchgeführte Umfrage zu Qualitätslabels hat ergeben, dass der Bekanntheitsgrad für das AOC-Logo in der Westschweiz 84 % und in der Deutschschweiz 53 % beträgt. Die Werte des IGP-Logo betragen 33 % bzw. 14 %. Zwei Drittel der befragten Personen, die das Label kennen, beurteilen es als glaubwürdig bis sehr glaubwürdig. Der Zielmarkt für die Marktbearbeitung ist und bleibt primär die Deutschschweiz, wo die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP an verschiedenen Publikumsmessen und -Events teilnimmt. www.aop-igp.ch



AOP-Direktor Alain Farine



Definition von AOP und IGP

Produkte mit einer AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Sie werden seit Generationen mit viel Herzblut von Käsern, Bäckern, Metzgern und Destillateuren hergestellt. Bei Produkten mit einer AOP kommt vom Rohstoff zur Verarbeitung bis zum Endprodukt alles aus einer klar definierten Ursprungsregion. Spezialitäten mit einer IGP werden im Herkunftsort entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt.

AOP – Spezialitäten mit Ursprungsgarantie

19 Produkte sind heute als AOP im Bundesregister eingetragen:
Abricotine AOP,
Berner Alpkäse AOP und Berner Hobelkäse AOP,
Bloder-Sauerkäse AOP,
Cardon épineux genevois AOP,
Damassine AOP,
Emmentaler AOP,
L'Etivaz AOP,
Eau-de-vie de poire du Valais AOP,
Formaggio d'Alpe Ticinese AOP,
Gruyère AOP,
Munder Safran AOP,
Poire à Botzi AOP,
Rheintaler Ribelmais AOP,
Sbrinz AOP,
Tête de Moine AOP,
Vacherin Fribourgeois AOP,
Vacherin Mont-d'Or AOP,
Walliser Raclette AOP,
Walliser Roggenbrot AOP.



Keine Änderung nötig: IGP hiess schon früher so.

Bild: Saucisse d’Ajoie IGP



IGP – Spezialitäten mit Tradition

Bisher sind neun Spezialitäten als IGP im Bundesregister der AOP-IGP eingetragen:
Bündnerfleisch IGP,
Glarner Kalberwurst IGP,
Longeole IGP,
Saucisse d'Ajoie IGP,
Saucisse aux choux vaudoise IGP,
Saucisson neuchâtelois IGP / Saucisse neuchâteloise IGP,
St. Galler Kalbsbratwurst IGP,
Saucisson vaudois IGP,
Walliser Trockenfleisch IGP.
(Text : AOP, Portrait-Bilder : Arthur Rossetti)

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