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31.10.2013: nachrichten
31.10.2013
KURZNEWS 31. Oktober 2013

Schweizer wurde zehnter am 'World Chocolate Master' 2013 / Health Claims bei Fetten und Ölen - Was ist erlaubt? / Niederländische Supermärkte verkaufen Fleisch-Imitat aus Gemüse


Schweizer wurde zehnter am 'World Chocolate Master' 2013

Davide Comaschi heisst der "World Chocolate Master 2013" - er gilt damit als aktuell weltbester Chocolatier. Der Italiener hat sich im Finale des gleichnamigen Anlasses, der vom 28. - 30. Oktober 2013 in Paris durchgeführt wurde, gegen 19 Teilnehmer aus aller Welt durchgesetzt. Der Schweizer Finalist David Pasquiet belegt an der Weltmeisterschaft der Chocolatiers den 10. Platz. Seine Pralinen, Dessertteller und Torten überzeugten die Fachjury durch ihre Kreativität und die herausragenden Geschmackskompositionen.

Ebenfalls zum Wettbewerb gehörte ein themenbezogenes, bis zwei Meter hohes Schaustück zum Thema "The Architecture of Taste". Paolo Loraschi, Schweizer Jurymitglied zu den Kreationen von David Pasquiet: " David Pasquiet kann sehr stolz auf seine Leistung sein. Das Niveau aller 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war dieses Jahr ausserordentlich hoch."

David Pasquiet, amtierender Swiss Chocolate Masters 2013, freut sich über seine erfolgreiche Teilnahme am World Chocolate Masters in Paris, organisiert von Barry Callebaut: "Ich bin sehr zufrieden mit meiner Leistung hier in Paris. Alle Kreationen sind mir gut gelungen - viel besser sogar als in den vielen Trainings. Es freut mich sehr, dass ich mich mit den Besten der Besten messen konnte und den tollen 10. Platz belegen konnte." (Barry Callebaut 31. Oktober 2013)



Sensorik-Lizenz für Schokolade vergeben

31.10.2013 - (lid) – Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat erstmals einen Kurs zur Erlangung einer Sensorik-Lizenz für Schokolade durchgeführt. Zehn Personen haben die Ausbildung erfolgreich absolviert. Mit der Sensorik-Lizenz erhielten die Kursteilnehmenden einen Leistungsnachweis für das professionelle Verkosten, Beschreiben und Bewerten von Schokolade. Der entsprechende Kurs, der von April bis Juli 2013 erstmals stattfand, sei im deutschsprachigen Raum einzigartig, teilt die ZHAW mit.

Der Kurs umfasste sieben Module und dauerte sieben halbe Tage. Im Zentrum stand die Schulung der sensorischen Wahrnehmungen von Schokolade im Gaumen und in der Nase sowie deren Interaktion. Aspekte der Qualitätsbeurteilung von Schokolade bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Schulung. Der nächste Kurs findet vom 15. Oktober bis 11. Dezember 2014 statt. Anmeldung und weitere Informationen unter: www.lsfm.zhaw.ch/weiterbildung/kurse



Wechsel in der Konzernleitung der ORIOR AG

Zürich, 31. Oktober 2013 – Urs Aebi, Mitglied des Management Board der ORIOR Gruppe, tritt per Ende 2013 von seiner Position als Leiter des Kompetenzzentrums Le Patron zurück. Nach über 20-jährigem Engagement für ORIOR hat er sich entschieden, in den letzten Jahren seiner aktiven Berufstätigkeit etwas kürzer zu treten. Als Food-Scout wird er ORIOR weiterhin mit seinem Know-how und seiner Erfahrung zur Verfügung stehen. Neuer Leiter der Le Patron wird per 1. Januar 2014 Michel Nick. Er ist seit bald zehn Jahren in verschiedenen Funktionen für die ORIOR Gruppe tätig, zuletzt als CEO des Kompetenzzentrums Pastinella. (Orior 31. Oktober 2013)



Trockenfleisch professionell beschreiben

Durchzogen oder faserig, wie sieht Trockenfleisch aus? Würzig oder blutig, wie riecht es? Und wie steht es mit der Textur und dem Geschmack? – Das neue ALP aktuell Nr. 46 I 2013, Merk- blatt für die Praxis von Agroscope, behandelt die standardisierte sensorische Sprache für die Beurteilung von Trockenfleisch. Für die Beschreibung der sensorischen Eigenschaften eines Produkts werden häufig Begriffe wie typisch, rein, ausgewogen angenehm usw. verwendet.

Da solche Begriffe schwer zu definieren sind, kann es bei der Produktebeschreibung und/oder -beurteilung, wie sie in der Qualitätskontrolle oder Produktentwicklung gemacht wird, zu einer mangelhaften Übereinstimmung zwischen den Prüfenden kommen. Um dem entgegen zu wirken, ist es bei sensorischen Beschreibungen von Vorteil, ein klar definiertes Vokabular einzusetzen.

Das vorliegende Merkblatt stellt eine standardisierte Sprache für die Beschreibung von Trockenfleisch vor, die als Hilfsmittel in der Praxis benutzt werden kann. Es enthält neben den Deskriptoren für das Aussehen, den Geruch, die Textur und das Flavour (Aroma und Geschmack) auch Definitionen und Referenzen für jeden Deskriptor.

Die standardisierte Sprache für Trockenfleisch ist das Ergebnis einer umfangreichen Studie von Ag- roscope, die mit diversen Trockenfleisch-Handelsprodukten durchgeführt wurde. Daraus resultierte schlussendlich ein Vokabular mit insgesamt 26 Attributen: Vier davon beschreiben das Aussehen, fünf den Geruch, fünf die Textur, vier den Geschmack, sechs das Aroma und zwei die trigeminale Wahrnehmung (taktile Sinnesreize, die von Substanzen wie Pfeffer oder Menthol verursacht und über den Nerv Trigeminus vermittelt werden).

Das neue Merkblatt beinhaltet zudem Empfehlungen für die Vorgehensweise beim Testen, dies, um die Aussagekraft und die Wiederholbarkeit der Messungen zu garantieren. (22.10.2013 Merkblatt ALP aktuell Nr. 46)



WISSENSWERTES

Health Claims bei Fetten und Ölen - Was ist erlaubt?

(aid) - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln - sogenannte Health Claims - sind grundsätzlich verboten. Es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. "Gesundheitsbezogen" ist eine Angabe, wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht.

Voraussetzung für die Zulassung ist eine positive Bewertung des Nachweises der behaupteten Wirkung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Auf dem Workshop "Fette und Öle", der kürzlich von der deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft in Hamburg veranstaltet wurde, erläuterten die Wissenschaftler, welche Angaben möglich sind:

FETTARM
Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettarm sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 Gramm Fett je 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (Ausnahme: 1,8 Gramm Fett pro 100 Milliliter bei teilentrahmter Milch).

FETTFREI / OHNE FETT
Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Angaben wie "X Prozent fettfrei" sind verboten.

ARM AN GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel sei arm an gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren bei einem Produkt im Fall von festen Lebensmitteln 1,5 Gramm/100 Gramm oder 0,75 Gramm/100 Milliliter nicht übersteigt. In beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Brennwerts liefern.

FREI VON GESÄTTIGTEN FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel sei frei von gesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren 0,1 Gramm je 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter nicht übersteigt.

MIT HOHEM GEHALT AN MEHRFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die mehrfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT HOHEM GEHALT AN EINFACH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 45 Prozent der im Produkt enthaltenen Fettsäuren aus einfach ungesättigten Fettsäuren stammen und die einfach ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

MIT HOHEM GEHALT AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn mindestens 70 Prozent der Fettsäuren im Produkt aus ungesättigten Fettsäuren stammen und die ungesättigten Fettsäuren über 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.

QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,3 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 40 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

MIT HOHEM GEHALT AN OMEGA-3-FETTSÄUREN
Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien oder zusammengenommen mindestens 80 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält.

Die Kennzeichnung von TRANS-FETTSÄUREN ist nicht vorgeschrieben, derzeit aber auch nicht möglich. Die Kommission erstellt binnen drei Jahren einen Bericht über die Bedeutung der trans-Fettsäuren in der Ernährung. Aufgrund dieses Berichts wird über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Kennzeichnung beziehungsweise Grenzwerte entschieden. Gleich behandelt werden aufgrund der Diskussion im Europäischen Parlament bei Erlass der Verordnung die OMEGA-6-FETTSÄUREN. Weitere Informationen www.dgfett.de



PRESSESCHAU

Niederländische Supermärkte verkaufen Fleisch-Imitat aus Gemüse

In den Filialen der holländischen Supermarktkette Albert Heijn können die Kunden jetzt den weltweit ersten vegetarischen Fleischersatz aus Gemüsefasern kaufen. Wie das niederländische Wirtschaftsministerium mitteilte, liegt das innovative Produkt namens ProViand dort seit vergangener Woche in den Regalen. Hersteller sei das niederländische Unternehmen Provalor aus Vijfhuizen. Zielgruppe seien Vegetarier, Veganer, Muslime und Hindus.

Die Erzeugung trage dazu bei, der Verschwendung von Gemüse vorzubeugen, denn bei der Herstellung könne auch Gemüse verwendet werden, das den Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels farblich oder wegen Verformungen nicht gerecht werde. Herkömmliche Fleischersatzprodukte würden vorwiegend aus Sojabohnen und Lupinen erzeugt. Die Produktentwicklung sei im Rahmen eines staatlichen Innovationsförderprogramms unterstützt worden. (AgE 29.10.2013)



TAGUNGSTIPP

Nachhaltig essen: mehr als schöne Worte?

«Aus nachhaltiger Produktion»: dieses Versprechen wird bei Lebensmitteln oft abgegeben. Wie viel Nachhaltigkeit steckt tatsächlich in unserem Essen? Dieser Frage geht die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL der Berner Fachhochschule an einer Veranstaltungsreihe kritisch nach.

Braucht es wirklich 350‘000 Tonnen Soja aus Südamerika, damit die Schweiz ihren Futtermittelbedarf stillen kann; gibt es keine nachhaltigeren Alternativen? Oder: Wie nachhaltig kann ein Lebensmittelangebot sein, das vollständig übers ganze Jahr erhältlich ist? Diese und ähnliche Fragen stellen sich nur wenige Konsumentinnen und Konsumenten. Sie sind jedoch zentral, will man der Nachhaltigkeit im schweizerisch- en Ernährungssystem auf den Grund gehen.

In der Veranstaltungsreihe «Nachhaltiges Ernährungssystem Schweiz» widmet sich die HAFL diesen Fragen – von der Lebensmittelproduktion bis zum -konsum. Sieben thematische Schwerpunkte entlang der ganzen Wertschöpfungskette stehen zur Debatte – mit Experten aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft. Daten vom November 2013 bis Mai 2014. Daten, Programm und Anmeldung: www.hafl.bfh.ch

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