Food aktuell
26.2.2014: nachrichten
26.2.2014
KURZNEWS 26. Februar 2014

Coop lanciert neues Regional-Label / Etikett-Ärger: Unklare Abkürzungen und Zutaten, zu kleine Schrift / Masttiere sollen wieder Tiermehl fressen


Coop lanciert Regional-Label

26.02.2014 - (lid) – „Miini Region“ heisst ein neues Label von Coop, mit dem künftig regionale Spezialitäten gekennzeichnet werden. Coop hat seit Jahren innerhalb von begrenzten Verkaufsgebieten regionale Spezialitäten im Angebot. Neu sollen diese durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet werden. Produkte, die das Gütesiegel „Miini Region“ tragen, müssen einen regionalen Bezug haben. Entscheidend sei, so Coop, dass sie in der Region hergestellt werden und die Hauptzutaten – wenn verfügbar – aus der näheren Umgebung stammen.

Bei unverarbeiteten Produkten wie etwa Gemüse, Früchte oder Milch ist eine 100-prozentige Herkunft aus der Region zwingend. Da die Produkte der „Miini Region“-Linie oft in kleineren Mengen hergestellt würden, könne der Preise im Vergleich zu konventionellen Produkten teilweise leicht höher sein. Derzeit umfasst das „Miini-Region“-Sortiment 2‘300 Produkte.



AOP-IGP-Vereinigung feiert 15 Jahre

Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP feiert am 24. Februar 2014 ihr 15-jähriges Bestehen. Seit 1999 engagiert sich die Vereinigung für den Schutz und die Bekanntmachung von traditionellen Spezialitäten. Aktuell sind 30 Produkte mit einer AOP oder IGP geschützt und 10 Gesuche hängig.

Die Vereinigung wurde am 24. Februar 1999 in Bern gegründet mit den Zielen, den Schweizer Konsumenten die Grundlagen von AOP und IGP zu erklären, den Produzenten das Logo AOP oder IGP-Logo anzubieten, alle von den geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben profitierenden Branchenorganisationen in einem Forum zu vereinigen sowie die Interessenvertretung der Branchen innerhalb der Agrar- und Lebensmittelpolitik wahrzunehmen.

Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP will mit gezielten Kommunikations- und Marketingmassnahmen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über die geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOP) und geografischen Angaben (IGP) informieren.

24 Sortenorganisationen, deren Produkt im Bundesregister als AOP oder IGP eingetragen ist, sind Mitglied bei der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP. Die Vereinigung wird von den Branchenorganisationen unterstützt, welche ein eingetragenes AOP- oder IGP-Produkt besitzen oder deren Gesuch zurzeit in Bearbeitung ist. Zudem wird die Vereinigung durch ihre Passivmitglieder getragen. Ein Teil der Promotionsaktivitäten werden vom Bundesamt für Landwirtschaft im Rahmen der Absatzförderung der Landwirtschaft subsidiär finanziert.

Aktuell sind 10 Gesuche für eine Registrierung im Bundesregister hängig. AOP: Bündner Bergkäse, Boutefas, Jambon de la borne, Huile de noix vaudoise, Bois du Jura. IGP: Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Siedwurst, Appenzeller Pantli, Absinthe, Zuger Kirschtorte. Die Vereinigung engagiert sich bei der Suche nach möglichen neuen Kandidaten. Langfristiges Ziel ist die Registrierung von mindestens einem Produkt pro Kanton. Im Gespräch sind der St. Galler Alpkäse sowie Schinken und getrockneter Speck aus dem Wallis.

Der Bekanntheitsgrad des AOP-Logos ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und erreichte 2013 für die ganze Schweiz 63 %, davon 84 % in der Westschweiz und 57 % in der Deutschschweiz. 66 % der Konsumenten stufen das AOC / AOP-Logo als glaubwürdig oder sehr glaubwürdig ein. Der Zielmarkt für die Marktbearbeitung ist und bleibt primär die Deutschschweiz, wo die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP an verschiedenen Publikumsmessen und -Events teilnimmt.

An der Generalversammlung vom 07. Mai 2013 haben die Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP dem Namenswechsel von AOC (Contrôlée) auf AOP (Protégée) zugestimmt. Die Anpassung an die EU erfolgte im Anschluss an die gegenseitige Anerkennung der AOP-IGP-Produkte vom 1. Dezember 2011. Die Angleichung ist besonders für jene Mitglieder wichtig, welche in die EU exportieren, wo im offiziellen Logo seit einigen Monaten in allen Sprachen nur noch der Begriff „protégé“ („geschützt“) eingesetzt wird.

Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP setzt sich für eine gezielte Umsetzung der Anliegen rund um die AOP und IGP in der Politik ein. Dies beinhaltet auch Bestrebungen, ein wirksames Schutzsystem gegen Nachahmungen und missbräuchliche Verwendung der geografischen Angaben aufbauen zu können sowie die Umsetzung der Swissness-Vorlage. Die Präsidentin Géraldine Savary, Ständerätin SP, hat ein Postulat an den Bundesrat eingereicht, mit dem Ziel eine Bestandesaufnahme der Betrugsfälle und Strafen, welche die geschützten Bezeichnungen wie die AOP-IGP in der Schweiz und im Ausland betreffen, zu machen.

Auf internationaler Ebene unterstützt die Vereinigung der AOP-IGP die NGO oriGIn, welche das Interesse von 350 Produzentenorganisationen aus 40 Ländern rund um die Welt vertritt, bei der Erstellung eines weltweites Inventar von Traditionsprodukten mit einer geographischen Angabe, damit diese Produkte als solche besser wahrgenommen bzw. geschützt werden.

Produkte mit einer AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Sie werden seit Generationen mit viel Herzblut von Käsern, Bäckern, Metzgern und Destillateuren hergestellt. Bei Produkten mit einer AOP kommt vom Rohstoff zur Verarbeitung bis zum Endprodukt alles aus einer klar definierten Ursprungsregion. Spezialitäten mit einer IGP werden im Herkunftsort entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt.

21 Produkte sind heute als Schweizer AOP im Bundesregister eingetragen: Abricotine AOP, Berner Alpkäse AOP und Berner Hobelkäse AOP, Bloder-Sauerkäse AOP, Cardon épineux genevois AOP, Damassine AOP, Eau-de-vie de poire du Valais AOP, Emmentaler AOP, Formaggio d'Alpe Ticinese AOP, Glarner Alpkäse AOP, Gruyère AOP, L'Etivaz AOP, Munder Safran AOP, Poire à Botzi AOP, Rheintaler Ribelmais AOP, Sbrinz AOP, Tête de Moine AOP, Vacherin Fribourgeois AOP, Vacherin Mont-d'Or AOP, Walliser Raclette AOP, Walliser Roggenbrot AOP, Zuger / Rigi Kirsch AOP.

Bisher sind neun Spezialitäten als Schweizer IGP im Bundesregister der AOP-IGP eingetragen: Bündnerfleisch IGP, Glarner Kalberwurst IGP, Longeole IGP, Saucisse aux choux vaudoise IGP, Saucisse d'Ajoie IGP, Saucisson neuchâtelois IGP / Saucisse neuchâteloise IGP, Saucisson vaudois IGP, St. Galler Kalbsbratwurst IGP, Walliser Trockenfleisch IGP. (AOP-IGP 21.2.2014)



Etikett-Ärger: Unklare Abkürzungen und Zutaten, zu kleine Schrift

(aid 19.2.2014) - Knapp 80 Prozent der Verbraucher ärgern sich beim Einkauf über Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Sie bemängeln das Etikett, weil etwa Informationen fehlen, unübersichtlich aufgedruckt oder missverständlich formuliert sind. Das ist ein Resultat einer repräsentativen Umfrage des Warenprüfkonzerns SGS. Zwölf Prozent der Befragten regen sich sogar häufig auf. Das betrifft vor allem Konsumenten, die beim Einkauf besonders auf die Zutatenliste, Vitamin- und Nährwertangaben achten.

Knapp jeder Zweite hat Schwierigkeiten, die Verpackungsangaben zu verstehen. So fällt es vielen schwer zu beurteilen, ob das Produkt "gesund" ist und ob es für Kinder beziehungsweise Allergiker geeignet ist. Die grössten Kritikpunkte sind unklare Abkürzungen bei Zusatzstoffen (66 %), eine zu kleine Schrift (60 %) und die schlechte Auffindbarkeit des Haltbarkeitsdatums (58 %).

Oft stören sich die Konsumenten auch an Bildern, die ihrer Ansicht nach nicht viel mit der Wirklichkeit zu tun haben (53 %). Ein Beispiel sind Milchkartons, die Kühe auf Bergwiesen zeigen. Mehr als 40 Prozent der deutschen Verbraucher fühlen sich von solchen stark idealisierten Motiven getäuscht und in die Irre geführt. Für weitere 53 Prozent ist die Herkunft des Produkts auf der Verpackung nicht klar ersichtlich, 43 Prozent beschweren sich über unklare Prüf- und Gütesiegel.

Interessanterweise ist der Informationsbedarf nicht bei allen Warengruppen gleich gross. Während die Angaben bei Fleisch- und Wurstwaren sowie Eiern genau gelesen werden, landen Bier und Limonaden meist ohne kritischen Blick im Einkaufswagen. Auch bei Nudeln, Reis, Süssigkeiten und Knabbereien findet das Etikett kaum Beachtung.



PRESSESCHAU

Masttiere sollen wieder Tiermehl fressen

Für Sie gelesen in srf.ch: Durch das Verfüttern von Tiermehl konnte sich in den Neunziger-Jahren die gefährliche Krankheit BSE bei Rindern ausbreiten. 14 Jahre nach dem Tiermehl-Verbot möchten Politiker das Verfüttern von Tiermehl an Nutztiere wieder erlauben. «Kassensturz» nennt die Risiken und Chancen.

In der Schweiz erkrankten gemäss offiziellen Zahlen 464 Tiere am «Rinderwahn». Die Tiere infizierten sich durch verunreinigtes Tiermehl im Futter. Im Jahr 2000 erliess der Bundesrat deshalb ein generelles Fütterungsverbot für Tiermehl. Auch die EU verbot Tiermehl im Futter. Jetzt wollen Politiker in der Schweiz Tiermehl für die Fütterung wieder zulassen. Nationalrat Hansjörg Knecht (SVP/AG) verlangt dies in einer Motion.

Auch SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, unterstützt grundsätzlich die Wiederzulassung: «Es ist wichtig, die vorhandenen Rohstoffe sinnvoll zu nutzen», sagt die SKS-Präsidentin in der Sendung «Kassensturz». In der EU liegen bereits mehrere Verordnungsentwürfe für die Wiederzulassung vor.

Peter Röthlisberger, Präsident der Schweizer Geflügelzüchter, begrüsst es, wenn Hühner und Truten wieder Tiermehl fressen dürften. Er erklärt gegenüber «Kassensturz»: «Ich halte sehr viel von dem. Denn grundsätzlich sind Hühner und auch Schweine keine Vegetarier. Wir zwingen denen eigentlich eine vegetarische Ernährung auf mit dem Tiermehlverbot.» Tiermehl sei ein sehr wertvoller Eiweissträger, so Röthlisberger.

Stattdessen brauchen Schweizer Bauern für die Mast ihrer Tiere immer mehr importiertes Soja. Die Importe sind aber ökologisch fragwürdig und deshalb umstritten. Die Einfuhr von Eiweiss-Futtermitteln wie zum Beispiel Sojaschrot hat von knapp 300'000 Tonnen im Jahr 2000 auf rund 450'000 Tonnen im Jahr 2010 zugenommen.

Rudolf Marti, Geschäftsführer der Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten (VSF), rechnet damit, dass einheimisches Tiermehl bei der Futterherstellung rund 30'000 Tonnen Soja ersetzen könnte, rund einen Zehntel der importierten Menge. Er befürwortet die Wiedereinführung der Fleisch-Knochen-Mehle für die Fütterung von Geflügel und Schweinen: «Wir haben ein hochwertiges Produkt, das wir jetzt grösstenteils verbrennen. Das ist eine sehr schlechte Situation.»

Die Futtermühlen könnten das Tiermehl dem Mischfutter beimengen. Der Bundesrat hat aufgezeigt, welches Tiermehl soll unter welchen Bedingungen wieder zugelassen werden könnte: Fleischmehl von Wiederkäuern soll zum Schutz vor BSE nicht wieder verfüttert werden. Doch Fleischmehl aus Schweinen und Geflügel soll wieder als Tierfutter dienen. Rinder als Vegetarier dürfen auf keinen Fall Tiermehl fressen.

Anders Schweine und Geflügel. Unter einer Bedingung: Schweine sollen nur Geflügelmehl fressen und Geflügel nur das Fleischmehl der Schweine. Der Bundesrat will ein striktes Kannibalismus-Verbot. Getrennte Verarbeitungsketten sollen Vermischungen der tierischen Proteine verhindern.

Konsumentenschützerin Prisca Birrer-Heimo pocht auf eine strikte Trennung der ganzen Verarbeitungskette. Sie will eine Nulltoleranz, also keinerlei Vermischungen. Sie sagt gegenüber «Kassensturz»: «Wir haben seit dem BSE-Skandal viele Verunsicherungen gehabt bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Wenn man das Vertrauen der Leute haben will, muss man sehr strikt sein.»

Doch Schweizer Futtermühlen produzieren heute im gleichen Werk Mischfutter für verschiedene Tiere. Strikt getrennte Verarbeitungswege ohne jegliche Verunreinigungen sind gemäss dem Verband nicht machbar. Die grosse Angst vor BSE ist für Geschäftsführer Rudolf Marti nicht mehr begründet. Die Risiken seien jetzt deutlich kleiner: «Wir haben heute eine ganz andere Ausgangslage und seit einigen Jahren kein BSE mehr.» Verschiedene Massnahmen, die Seuchen wie BSE verhindern, seien bei der Herstellung bereits in Kraft. So die Drucksterilisation und die Erhitzung auf 130 Grad. Zudem sei bei Geflügel und Schweinen BSE gar nie vorgekommen.

In Schweizer Schlachtbetrieben fallen jährlich rund 325‘000 Tonnen tierische Nebenprodukte als Abfälle an. Seit dem Tiermehl-Fütterungsverbot beteiligt sich der Bund jährlich mit maximal 48 Millionen Franken an den Entsorgungskosten. Bei einer Wiederzulassung von Tiermehl für die Fütterung von Geflügel und Schweinen könnte ein Teil der Schlachtnebenprodukte für die Futterherstellung verwendet werden. Im Schweineschlachthof der SBAG in Bazenheid sind es vor allem die Dickdärme, die in die Tiermehlfabrik kommen.

Tiermehl stellt beispielswese das GZM Extraktionswerk der Firma Centravo in Lyss her. In Kesseln werden die Fleischreste unter hohem Druck bei 130 Grad sterilisiert. Dann wird dem Gemisch das Wasser entzogen und das Fett herausgespresst. Übrig bleibt ein trockenes Mehl aus Fleisch-Eiweiss, das heute unter anderem in der Zementherstellung verbrannt wird. (Kassensturz vom 25.2.2014, Volltext: www.srf.ch)



Positive Bilanz der Zuger Behörden zu den öffentlichen Hygienezertifikaten

Für Sie gelesen in srf.ch: Kunden von Bäckereien und Restaurants haben im Kanton Zug seit fünf Jahren die Gelegenheit, das Hygienezeugnis der letzten Kontrolle zu verlangen. Die Bilanz nach fünf Jahren ist positiv: Mehr Betriebe haben die Note «sehr gut». Das reine Wissen, dass das «Zeugnis» öffentlich ist, zeigt Wirkung.

Doch nur im Kanton Zug bekommt der Betrieb nach jeder Kontrolle ein Hygienezertifikat – eine Art Zeugnis mit einer Bewertung zwischen «sehr gut» und «ungenügend». Speziell: Das Zeugnis ist öffentlich. Die Kunden dürfen das Zertifikat verlangen und die Wirte, Bäcker und Metzger sind verpflichtet, das Zeugnis zu zeigen. Bei der Einführung vor fünf Jahren war dieses System sehr umstritten. Der Gewerbeverband etwa fand das Zeugnis willkürlich und befürchtete, dass eine einzige schlechte Kontrolle existenzgefährdend für den Betrieb sein könnte.

Nach fünf Jahren sind die Erfahrungen aber weitgehend positiv, wie Susanne Pfenninger vom Zug Amt für Verbraucherschutz sagt: «Die Zahl der sehr guten Betriebe hat sich erhöht, jene der ungenügenden wurde kleiner.» Und auch Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Urs Hürlimann (FDP) ist zufrieden mit dem System: «Der Kunde kann nicht in die Küche schauen – da ist es Aufgabe des Staates, transparent zu informieren.»

Ob ein Betrieb sein Zeugnis bei der Türe aufhängen will, ist freiwillig. Bisher sind es noch nicht so viele Betriebe, die dies tun. Der Präsident des Gewerbeverbandes, Silvan Hotz, ist selber Bäcker und hängt das Zeugnis trotz der Note «sehr gut» nicht auf. «Meine Kunden wissen, dass bei uns sauber gearbeitet wird. In unserem kleinen Kanton ist dieses Vertrauen entscheidend, da braucht es dieses Zertifikat nicht.» (Beitrag vom 25.2.2014, Volltext: www.srf.ch)



Dänemark verbietet betäubungslose Schlachtung

Für Sie gelesen in schweizerbauer.ch: In Dänemark ist die betäubungslose Schlachtung seit dem 17. Februar ohne Ausnahmen verboten. Wie das Fachmagazin Landbrugs Avisen vergangene Woche berichtete, gilt das vom Kopenhagener Landwirtschaftsministerium erlassene Verbot ausdrücklich auch für religiös motivierte Schlachtungen

Die Tötung von Tieren nach jüdischem oder islamischem Ritus muss seit dieser Woche stets mit Betäubung erfolgen. Bei den beiden Glaubensgemeinschaften stiess das Verbot auf heftige Kritik. Sowohl islamische als auch jüdische Verbände erklärten im dänischen Fernsehen, der Erlass stelle nach ihrer Ansicht einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar.

Landwirtschaftsminister Dan Jørgensen entgegnete, dass die Interessen des Tierschutzes in diesem Fall jedoch höher zu bewerten seien als religiöse Fragen. Die Verletzung religiöser Rechte habe man zudem in Form juristischer Gutachten ausgeschlossen. Zudem seien ähnliche Verbote in Norwegen und Schweden schon länger üblich. Jørgensen betonte, er wolle die religiöse Schlachtung in Dänemark nicht verbieten. Es müssten dabei jedoch Zugeständnisse an den Tierschutz gemacht werden, was in Zukunft die vorherige Betäubung der Tiere einschliesse. Volltext: www.schweizerbauer.ch 18.2.14)

Copyright www.foodaktuell.ch