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1.7.2014
KURZNEWS 1. Juli 2014

Schweiz und China starten Freihandelsabkommen / Neue Zollbestimmungen für Reisende ab 1. Juli / Abgelaufene Produkte sollen in Regalen bleiben / Saldo kritisiert unhygienische Frischfische


Schweiz und China starten Freihandelsabkommen

WBF, 01.07.2014 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat am Dienstagnachmittag im Basler Rheinhafen die Feierlichkeiten zum Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China eröffnet. Für den Schweizer Aussenhandel ist dieses Freihandelsabkommen das bedeutendste seit jenem mit der Europäischen Union von 1972.

Fast genau ein Jahr nachdem Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und sein chinesischer Amtskollege, Handelsminister Gao Hucheng, am 6. Juli 2013 in Beijing das umfassende Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China unterzeichnet hatten, tritt es am 1. Juli 2014 in Kraft. Die Wirtschaft und insbesondere die Exportwirtschaft hat auf diesen Moment gewartet, weil sich ihr Marktzugang in China gegenüber jenem der europäischen Konkurrenten verbessert.

Bundesrat Schneider-Ammann hat Wirtschafts- und Behördenvertreter zur Feier im Rheinhafen Basel eingeladen, weil der Ort wie kaum ein anderer in der Schweiz das Tor zur Welt darstellt. Als Vertreter des chinesischen Handelsministers nimmt der Botschafter Chinas bei der Welthandelsorganisation (WTO), Yu Jianhua, am Festakt teil. Gleichzeitig mit diesem Anlass in der Schweiz feiert auch die Volksrepublik China das neue Freihandelsabkommen. Die Direktorin des SECO, Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, nimmt für die Schweiz an den Feierlichkeiten in Peking teil.

Die Volksrepublik China ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien. Mit einem Handelsvolumen von über 20 Milliarden Franken im vergangenen Jahr ist China hinter der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner weltweit.

Das Freihandelsabkommen verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Mit dem Abkommen werden die Zölle - zum Teil mit Übergangsfristen - auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut sowie die Rechtssicherheit für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch und den Schutz des geistigen Eigentums erhöht. Das Freihandelsabkommen wird zusammen mit dem gleichzeitig abgeschlossenen bilateralen Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen, welches am 9. Juni 2014 in Kraft getreten ist, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Internet: http://www.wbf.admin.ch



Ricola eröffnet neues Kräuterzentrum

30.06.2014 - (lid) – Der Bonbonhersteller Ricola hat an seinem Hauptsitz in Laufen BL ein neues Kräuterzentrum in Betrieb genommen. Dieses erlaubt die zentrale Verarbeitung der Kräuter. Nach 16-monatiger Bauzeit hat der Bonbonhersteller Ricola am Freitag, 27. Juni, sein neues Kräuterzentrum eingeweiht. Dieses steht unmittelbar neben dem bereits bestehenden Produktionsbetrieb in Laufen BL.

Dank dem neuen Gebäude können nun die Kräuter – jährlich 1‘400 Tonnen – zentral verarbeitet werden, teilt Ricola mit. Das 16 Mio. Franken teure Kräuterzentrum ist über 100 Meter lang, rund elf Meter hoch und wurde vom Basler Architekturbüro Herzog & de Meuron entworfen. Gebaut wurde das Gebäude mit Lehm und Erde aus dem Laufental. Ricola exportiert seine Bonbons in über 50 Länder, rund 90 Prozent des Umsatzes wird im Ausland erwirtschaftet.



Neue Zollbestimmungen für Reisende ab 1. Juli

Ab Anfang Juli gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen. Die Veranlagung von Waren wird vereinfacht und der Grenzübertritt beschleunigt. Gemäss den neuen Bestimmungen müssen Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen, künftig am Zoll zwei grundsätzliche Fragen beantworten: 1.Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Wertfreigrenze von 300 Franken? 2.Werden die definierten Freimengen überschritten? Werden beide Fragen mit «Nein» beantwortet, sind keine Abgaben zu bezahlen. Sonst werden, je nachdem, Mehrwertsteuer- und/oder Zollabgaben fällig.

Das Recht sieht bei der Mehrwertsteuer aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Wertfreigrenze von 300 CHF pro Person und Tag für Waren vor, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen. Massgebend ist dabei der Wert aller mitgeführten Waren. Neu sind auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate der Wertfreigrenze anzurechnen. Wird der Betrag von 300 CHF überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet.

Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken in die Schweiz einführen, sind grundsätzlich zollfrei. Nur für so genannte sensible Waren sind aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge nach wie vor Zollabgaben zu bezahlen. Neu gelten ab dem 1. Juli 2014 folgende Freimengen:

Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 1 kg
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 17.- je kg

Butter und Rahm
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 1 l/kg
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 16.- je kg/l

Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag: 5 l/kg
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF: 2.- je kg/l

Alkoholische Getränke
Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind.

Freimengen pro Person und pro Tag:
Alkoholgehalt bis 18 % Vol.: insgesamt 5 Liter und Alkoholgehalt über 18 % Vol.: insgesamt 1 Liter

Zollabgaben für Mehrmenge in CHF:
Alkoholgehalt bis 18 % Vol.: 2.- je Liter
Alkoholgehalt über 18 % Vol.: 15.- je Liter

Die vom Bundesrat am 2. April 2014 verabschiedete Neuregelung schafft mehr Rechtssicherheit für die Reisenden und erlaubt es der Zollverwaltung, den zunehmenden Reiseverkehr effizienter zu bewältigen. In Zukunft will die Zollverwaltung eine elektronische Anmeldung von Waren im Reiseverkehr (z. B. mit Smartphone) ermöglichen, was auch für die Reisenden eine massive Vereinfachung bringen wird.

Alle Informationen zu den neuen Bestimmungen im Reiseverkehr stehen auf der Website der Eidg. Zollverwaltung zur Verfügung: www.ezv.admin.ch/reiseverkehr. So auch in der kostenlosen Zoll-App «Reisen und Waren» (www.reise-und-waren.admin.ch). An den Zollstellen liegen zudem Prospekte und Broschüren auf. (Eidgenössische Zollverwaltung EZV 30.6.2014)



Migros: Alnatura-Bio-Produkte in 70 Filialen

(MGB 30.6.2014) - Die Migros baut ihre Zusammenarbeit mit dem deutschen Bio-Handelsunternehmen Alnatura aus. Nach der erfolgreichen Einführung in Zürich wird sie die Alnatura-Produkte in der Deutschschweiz in rund 70 ausgewählten Migros-Filialen verkaufen. Der Online Supermarkt LeShop.ch bietet die Alnatura-Produkte für Kunden in der ganzen Schweiz an.

Die Migros Zürich führt seit 2012 eine erfolgreiche Partnerschaft mit Alnatura. Sie hat Alnatura-Bio-Supermärkte eröffnet und bereits in drei Migros-Filialen ein Alnatura-Sortiment eingeführt. Der Verkauf läuft sehr erfolgreich, deshalb hat die Migros entschieden, rund 300 Alnatura-Produkte in ausgewählten Migros-Filialen in der ganzen Deutschschweiz anzubieten.

Das neue Sortiment wird nicht überall gleichzeitig eingeführt, sondern schrittweise zwischen Juni und September 2014. Der Online-Supermarkt der Migros, LeShop.ch, nimmt ab Juli 2014 die Alnatura-Produkte ebenfalls ins Sortiment auf. Die Bio-Linie ist so in der ganzen Schweiz per Heimlieferung verfügbar. Bio-Produkte liegen voll im Trend. Auch bei den Kundinnen und Kunden der Migros: Sie konnte im letzten Jahr den Umsatz um über 9 Prozent auf 517 Millionen Franken steigern.



Eier vom Zweinutzungshuhn ab sofort bei Coop

(Coop 30.6.2014) - So wie bekanntlich keine eierlegende Wollmilchsau existiert, gibt es heute in der Landwirtschaft auch keine Hühnerrasse, die viele grosse Eier legt und sich zugleich gut für die Fleischproduktion eignet. Coop möchte aber, dass wie früher die Hennen Eier und die Hähne Fleisch geben. Deshalb hat die Detailhändlerin im Januar einen Praxisversuch auf Schweizer Bio-Höfen mit einer neuen Hühnerrasse - einem so genannten Zweinutzungshuhn - gestartet, die genau diese Anforderungen erfüllen soll. Diese Bio-Eier kommen nun ab sofort in der Region Zürich in die Ladenregale.

Mitte Januar hat Coop einen Praxisversuch mit 5'000 Zweinutzungsküken begonnen - 2'500 weiblichen und 2'500 männlichen. Das Fleisch der Hähne kam Ende März als Naturaplan Bio-Poulets in den Verkauf. «Die Poulets haben sich sehr grosser Beliebtheit erfreut und haben auch geschmacklich überzeugt», erklärt Roland Frefel, Leiter Frischprodukte von Coop. Nun geht der Pilotversuch in die zweite Phase und diese Woche kommen die ersten Eier der Zweinutzungshühner in Zürich und Umgebung in den Verkauf.

Die weiblichen Tiere werden seit Januar auf Schweizer Bio-Betrieben nach den strengen Standards der Knospe von Bio Suisse in Freilandhaltung gehalten. Sie leben in Ställen mit erhöhten Sitzgelegenheiten und eingestreutem Scharrraum, können tagsüber nach draussen in den Wintergarten oder auf die Weide und erhalten Bio-Futter. «Die Hennen des Zweinutzungshuhns werden nun bis etwa Ostern 2015 Eier legen», so Roland Frefel.

Während des Praxisversuchs werden die Eier dieser Zweinutzungshühner in den grösseren Verkaufsstellen in Zürich und Umgebung verkauft. Das 6er-Pack Bio-Eier vom Zweinutzungshuhn wird für 5.95 CHF verkauft. Sobald die Resultate des Versuchs vorliegen, wird über eine praxistaugliche Umsetzung entschieden und das Fleisch sowie die Eier vom Zweinutzungshuhn könnten fest ins Coop Sortiment aufgenommen werden.



PRESSESCHAU

Abgelaufene Produkte sollen in Regalen bleiben

(www.20min.ch 26.6.2014) - Ein Drittel aller Lebensmittel in der Schweiz wird weggeworfen. Zu viel, findet die Grüne Aline Trede – und fordert radikale Massnahmen. Die Bernerin fordert vom Bundesrat einen Masterplan, mit dem die Lebensmittelverschwendung bis 2020 um rund 80 Prozent reduziert werden soll. «Ein Drittel aller Lebensmittel – pro Jahr also rund zwei Millionen Tonnen – wird in der Schweiz nicht konsumiert», schreibt Trede. Der Bund müsse alle Beteiligten in die Pflicht nehmen, um diesen Foodwaste einzudämmen.

Unter anderem sollen Restaurants und Detailhändler ihre Waren auch noch verkaufen dürfen, wenn diese schon abgelaufen sind, konkretisiert Trede ihre Forderung gegenüber 20 Minuten. «Migros und Coop könnten Lebensmittel, die ihr Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, etwa in speziell gekennzeichneten Regalen anbieten.» Auch Restaurants könnten eine separate Karte mit Gerichten aus abgelaufenen Produkten anbieten – oder die nicht verwendeten Produkte am Ende des Tages gratis abgeben.

Bei den Adressaten hält man jedoch wenig von dem Vorschlag. «Produkte über das Verkaufsdatum hinaus anzubieten, sehen wir nicht als sinnvolle Lösung», so Migros-Sprecherin Monika Weibel auf Anfrage. Auch bei GastroSuisse heisst es, es sei «richtig und ganz klar», dass abgelaufene Produkte in Restaurants weder verkauft noch gratis abgegeben werden dürfen.

«Diese strenge Regelung im Interesse der Konsumentensicherheit wird von GastroSuisse vollumfänglich unterstützt», so der stellvertretende Verbandsdirektor Hannes Jaisli. Beide betonen, man sei jedoch bestrebt, die Verschwendung von Lebensmitteln mit anderen Massnahmen zu bekämpfen. So soll etwa eine ausgeklügelte Logistik und Planung dafür sorgen, dass möglichst wenig Abfälle entstehen.

Weil ein grosser Teil der Lebensmittelabfälle jedoch ohnehin nicht im Restaurant oder im Detailhandel, sondern in den privaten Haushalten anfällt, will Trede auch dort ansetzen. Sie fordert, die Leute müssten für das Thema Foodwaste sensibilisiert werden – über Kampagnen oder als Pflichtstoff in der Schule. «Die Konsumenten müssen wieder lernen, dass sie an einem Joghurt riechen können, um festzustellen, ob es noch gut ist.»

Heute würden viele Konsumenten nicht mehr ihren Sinnen, sondern nur noch auf das Mindesthaltbarkeitsdatum vertrauen. Auch dort ortet Trede deshalb Handlungsbedarf: «Das Ablaufdatum muss realistischer berechnet werden – viele Lebensmittel sind danach noch wochenlang geniessbar.» Dieses Problem ist auch dem Handel bekannt. Man habe bereits bei verschiedenen Lebensmitteln wie etwa bei Hartkäse oder Bratspeck die Haltbarkeitsdaten verlängert, heisst es bei der Migros. Zusätzlich befasse sich eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Landwirtschaft mit dem Thema Datierung.

Trede ist sich bewusst, dass ihr Reduktionsziel von 80 Prozent hoch ist. Zum Vergleich: Das Europäische Parlament hat sich zum Ziel gesetzt, das Ausmass des Foodwaste bis 2025 zu halbieren. «Die Hauptsache ist, dass wir das Thema im In- und Ausland angehen», so die Bernerin.



Saldo kritisiert unhygienische Frischfische

(www.saldo.ch 25.6.2014) - Saldo liess 20 Süsswasserfische im Labor auf Frische und Krankheitserreger untersuchen. Zudem analysierte das Labor den Gehalt an gesunden Omega-3-Fettsäuren und suchte nach Rückständen des schädlichen Arzneimittels Malachitgrün. Es wird zur Parasitenbekämpfung eingesetzt. Malachitgrün steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Es ist in der Fischzucht verboten. Erfreulich: In keiner Probe wurden Rückstände gefunden.

Weniger positiv fiel das Resultat bei der Gesamtkeimzahl aus: Auf 5 von 20 Proben tummelten sich mehr als 5 Millionen Keime pro Gramm (KbE/g). Das sieht man dem Fisch nicht an, und es führt auch nicht zu Problemen wie Verdauungsbeschwerden. Doch gemäss Mikro­bio­loge Carsten Meyer vom Max Rubner-Institut in Deutschland deuten solch hohe Keimbelastungen auf Fehler bei der Lagerung oder der Herstellung hin. Ab einer Gesamtkeimbelastung von mehr als 10 Millionen KbE/g beginnt Fisch in der Regel unangenehm zu riechen und zu schmecken, so Meyer.

Tatsächlich ist eine durchgehende Kühlung bei Fisch wichtig. Das Lebensmittelgesetz schreibt vor, dass der Fisch während des Transports, der Lagerung und des Verkaufs nie mehr als 2 Grad erreichen darf. Bis ein Fisch aus Nordeuropa verarbeitet und in die Schweiz transportiert ist, dauert es drei bis fünf Tage. Laut Coop liegen die Fische zwei bis fünf Tage im Laden. Wird der Fisch in dieser Zeit nicht ausreichend gekühlt, verdirbt er schnell.

Die Frische der Fische bestimmte das Labor zusätzlich anhand dem Gehalt an TVBN («total volatile basic nitrogen»). Die flüchtigen Stickstoffe entstehen bei der Lagerung von Fischen: Je höher der Gehalt an TVBN, desto weniger frisch sind sie. Bei einzelnen Fischarten sind die Werte gesetzlich geregelt, nicht aber bei den von saldo getesteten Sorten. Mit einem maximalen Wert von 24 mg TVBN/100 g lagen aber alle Messungen im genügenden Bereich.

Ebenfalls wichtig im Umgang mit Fisch ist das Einhalten hygienischer Vorschriften. Sie sollen gewährleisten, dass sich auf Fischen keine Darmbakterien und Krankheitserreger wie Listerien oder Salmonellen entwickeln können. Eine ungenügende Note erhielt in diesem Punkt eine Lachsforelle. Darin fand das Labor Listerien.

Gesamtnote gut erhielten:
Coop, Zürich Bahnhofbrücke für Lachsforelle in Selbstbedienung
Lidl, Emmenbrücke für Lachsforelle in Selbstbedienung
Coop, Ostermundigen Bahnhofstr. Für Bioforelle im Offenverkauf
Jelmoli, Zürich für Saibling im Offenverkauf

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