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13.7.2015: nachrichten
13.7.2015
Kurznews 13. Juli 2015

Wollen Schweizer Konsument/innen Insekten essen? / Kebab-Fleisch kann legal Paniermehl enthalten / EU-Kommission fordert Zulassung von Konservenmilch in Italiens Käse


Wollen Schweizer Konsument/innen Insekten essen?

(HAFL 13. Juli 2015) - Ab nächstem Jahr dürfen in der Schweiz voraussichtlich Insekten für die menschliche Ernährung verkauft werden. Eine Studie von Konsumforschenden der BFH-HAFL zeigt: Das Interesse von Schweizerinnen und Schweizer an Lebensmitteln aus Insekten ist eher bescheiden.

Es gibt gute Gründe, Insekten statt Fleisch als alternative Proteinquelle zu nutzen: Ihre Produktion gilt als nachhaltig. Zudem liefern Insekten hochwertige Proteine mit einem tiefen Fettgehalt – sind also gesund. Wird die Produktion in industriellem Massstab betreiben, könnte die Alternative auch preislich interessant werden. Und letztlich eröffnen Insekten mit ihrem teilweise nussigen Geschmack auch neue sensorische Welten.

«Solche Argumente kommen bei den Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht immer an. Und wenn doch, haben sie noch nicht unbedingt einen Einfluss auf ihr Konsumverhalten», erklärt Thomas Brunner, Dozent für Konsumentenverhalten an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL der Berner Fachhochschule. Gemeinsam mit Forschungskolleg/innen hat er eine umfassende Bevölkerungsbefragung in der Deutsch- und Westschweiz durchgeführt. Ziel: die Bereitschaft von Schweizer Konsument/innen, Insekten zu essen und ihre Gründe dafür herauszufinden.

Die Befragten beurteilten alle vier Argumente bezüglich Nachhaltigkeit, Gesundheit, Preis und Geschmack eher neutral. Sie fanden diese im Schnitt also weder «sehr zutreffend», noch «gar nicht zutreffend». Die Verweise auf die Nachhaltigkeit und die Gesundheit erhielten dabei noch die höchste Zustimmung. Das sind auch am ehesten die Gründe, wieso Insekten in den Speiseplan integrieret würden. Die Bereitschaft dazu ist aber gering.

Rund 16 Prozent der Befragten haben bereits einmal Insekten gegessen, die meisten aus Neugierde. Zirka ein Viertel von ihnen gab jedoch an, dass sie nicht öfter Insekten essen, weil ihnen dazu die Gelegenheit fehle. Auch bei den Befragten, die noch nie Insekten probiert haben, gab fast ein Drittel das fehlende Angebot als Grund an. Trotzdem: Hauptgrund, wieso sie lieber die Finger davon lassen, ist Ekel (44 Prozent).

In der Westschweiz ist die Thematik der Entomophagie, also des Verzehrs von Insekten, nicht nur besser bekannt. Die Bevölkerung in der französischsprachigen Schweiz ist ihr gegenüber auch offener. Interessantes Detail: Der Geschmack hat in der Romandie offenbar eine wichtigere Rolle als in der Deutschschweiz. Jedenfalls stimmten sie dem Argument deutlich stärker zu, dass Insekten auch eine geschmackliche Bereicherung sein könnten. Egal ob in der Deutsch- oder der Westschweiz: Die Vermarktung von Insekten als Lebensmittel ist in der Schweiz kein leichtes Unterfangen. Nur wenige würden zu solchen Produkten greifen und selbst dann meist nur aus Neugierde.



Ab sofort können Schweizer Bio-Produkte leichter exportiert werden

10.07.2015 – (lid) – Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat auf seiner Dienstreise in den USA ein Äquivalenzarrangement, das den Handel mit Schweizer Bio-Produkten erleichtert, unterzeichnet. Die Schweiz kann dank eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung der Standards für Bio-Produkte zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem United States Department of Agriculture (USDA) einfacher Schweizer Bio-Produkte in die USA exportieren, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft in einer Medienmitteilung mit.

Ein ähnliches Abkommen existiert bereits zwischen der EU und den USA. Ab sofort können sich nun auch die Schweizer Bio-Produkte gegen die Mitbewerber aus der EU behaupten. Der Bio-Markt in den USA wächst stark und ist deshalb von grosser Bedeutung. Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, die in der Schweiz oder in den USA erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Gewisse Beschränkungen gelten für tierische Bio-Produkte und Bio-Weine.



Kebab-Fleisch kann legal Paniermehl enthalten

(KLZH 10.07.2015) - Kebab-Stände gibt’s mittlerweile übers ganze Land verteilt an jeder Strassenecke. Das etwas andere Grillfleisch vom Drehspiess ist aus dem Fastfood-Angebot nicht mehr wegzudenken. Dass die Fleischzusammensetzung nicht immer den Auskünften des Verkaufspersonals entspricht, wurde schon von vielen Seiten berichtet. So fanden sich Poulet im Rindfleisch, Rind im Lammfleisch etc. und sogar auch Schwein, das gar nicht hineingehörte. Noch billiger ist allerdings Paniermehl, das vor allem bei Spiessen gefertigt aus Hackfleisch anstatt aus teuren ganzen Fleischstücken (Plätzli), für Struktur aber auch für eine Einsparung an Fleisch sorgt.

In Deutschland muss jede noch so kleine Verwendung von Paniermehl auf der Speisekarte / der Menütafel schriftlich bekannt gegeben werden („Döner Kebab mit Paniermehl“). Das schweizerische Lebensmittelrecht ist weniger streng und schreibt nur vor, dass fleischfremde, nicht übliche Zutaten explizit genannt werden müssen. Doch was heisst nicht üblich? Das Kantonale Labor Zürich KLZH wollte wissen, wie viel Paniermehl hiesige Kebabs enthalten und erhob im 2014 und 2015 insgesamt 35 Proben Kebab und untersuchte den Fleischanteil auf den Gehalt an Stärke. Stärke dient als Indikator für den Anteil an geriebenem Brot.

Ungefähr zwei Drittel der Produkte enthielt Paniermehl in relativ kleinen Mengen bis etwa 2%. Beim dritten Drittel betrug der Gehalt an Paniermehl hingegen gut 5% bis über 8%. Die Verkäufer im Kebab-Stand hatten von der Zugabe dieser fleischfremden Zutat durchaus Kenntnis, Paniermehl oder Stärke war in den Zutatenlisten der i.d.R. als gefrorene Zwischenprodukte angelieferten Spiesse als Zutat deklariert. Im Restaurant wurde aber in keinem Fall auf diese erstaunlich hohe Menge hingewiesen.

Auf Interventionen bei den Kebab-Verkäufern wurde jedoch aufgrund der grosszügigen Gesetzgebung trotzdem verzichtet. Der hohe Prozentsatz an stark stärkehaltigen Fleischspiessen zeigt, dass die Zugabe von Paniermehl einer nicht unüblichen Praxis entspricht. Über die Zusammensetzung der im Offenverkauf abgegebenen Fleischzubereitungen muss allerdings mindestens mündlich Auskunft gegeben werden können. Genau wie für die oftmals ebenso enthaltenen allergenen Zutaten wie Soja, Sellerie und Senf liegt es an den Konsumentinnen und Konsumenten sich bei Interesse am Verkaufsstand zu informieren.



EU-Kommission fordert Zulassung von Konservenmilch in Italiens Käse

Die EU-Kommission hat die italienische Regierung in einem offiziellen Brief dazu aufgefordert, das bestehende nationale Verbot für den Einsatz von „Milchpulver, Kondensmilch und rekonstituierter Milch“ für die Erzeugung von Milchprodukten abzuschaffen. Von Slow Food kommt dazu ein klares Nein! Bis jetzt werden in Italien Milcherzeugnisse nur mit echter, frischer Milch hergestellt. Das ist anscheinend nicht im Sinne der EU-Kommission: Sie wirft dem Land vor, dass das nationale Verbot von Milchersatzmitteln „den freien Handel von Waren einschränkt.“

Slow Food unterstützt das italienische Verbot und appelliert an die italienische Regierung, in der Sache nicht nachzugeben. Ganz im Gegenteil, das Verbot sollte nach Meinung von Slow Food auch auf andere EU-Länder ausgeweitet werden. Der Einsatz von hochverarbeitetem Frischmilchersatz bedroht die traditionelle handwerkliche Herstellung und die Vielfalt an traditionell hergestellten Produkten, an Milch und Käse – und leistet der Verbrauchertäuschung Vorschub.

Die Auflage der EU-Kommission geht in die falsche Richtung und ihre Umsetzung zulasten von traditionellem Wissen und biologischer Vielfalt. Die italienische Position sollte nicht aufgeweicht werden sondern geradezu Modell für die handwerkliche Käseproduktion in Europa sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass Qualitätsprodukte immer mehr durch industriell erzeugte Produkte ersetzt werden, die zunehmend auf natürliche Zutaten verzichten. Genau deswegen bedarf es einer verstärkten Bewusstseinsbildung der Konsumenten auf europäischer Ebene, damit sich auch die Gesetzgebung anderer Länder in Zukunft die Erzeugung qualitativ hochwertige Lebensmittel fördert und nicht einschränkt.

Piero Sardo, Präsident der Slow Food Stiftung für Biodiversität äusserte seine Besorgnis: „Wir hoffen, dass die italienische Regierung dieses Gesetz verteidigen wird. Nach der Schokolade ohne Kakaobutter und dem Wein ohne Weintrauben versucht die Agrarindustrie sich jetzt auch des für Italien wichtigen Molkereisektors anzunehmen. Die Annahme der Forderung aus Brüssel hätte verheerende Konsequenzen für diesen schon angeschlagenen Wirtschaftssektor.“

Heutzutage stehen die Erzeuger von handwerklich erzeugten traditionellen Käsesorten, Rohmilchkäse und Almkäse, die Verfechter traditioneller Techniken und einheimischer Tierrassen vor vielen Herausforderungen, wenn sie ihre Produkte handwerklich sauber herstellen wollen. Eine schwerfällige Bürokratie und hohe Vermarktungskosten bereiten vielen Kleinerzeugern schon jetzt täglich Probleme. Das kulinarische Erbe der Milcherzeugnisse darf nicht noch stärker gefährdet werden, wie etwa durch diese Forderung.

Slow Food arbeitet eng mit Erzeugern handwerklicher Käseprodukte aus der ganzen Welt zusammen und bringt diese alle zwei Jahre bei der internationalen Slow-Food-Käse-Biennale Cheese im piemontesischen Bra zusammen. Bei der diesjährigen 10. Ausgabe der Cheese vom 18. - 21. September werden wieder Hunderte handwerklicher Erzeuger aus aller Welt ihre Qualitätsprodukte dem internationalen Publikum präsentieren. (Slowfood 6.7.2015)



Saldo kritisiert Laugengebäck mit Aluminium

Viele Brezeln, Silsergipfel und Sandwichbrote enthalten gemäss dem Konsummagazin Saldo Aluminium. Der Grund dafür ist die Natronlauge, die dem Gebäck die braune Farbe und die Würze gibt. Beim Backen reagiert die Lauge mit dem Backblech: Metallpartikel lösen sich und werden vom Gebäck aufgenommen. Zu viel Aluminium kann ein Gesundheitsrisiko darstellen. Silsergebäck gilt laut Bundesamt für Gesundheit als minderwertig, wenn es über 15 Milligramm Aluminium pro Kilogramm enthält. In Deutschland liegt der entsprechende Toleranzwert bei 10 mg/kg.

Ein Test des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergab: Jedes fünfte von rund tausend untersuchten Laugenprodukten überschritt den deutschen Alu-Grenzwert. In einem Gebäck fanden die Lebensmittelkontrolleure sogar das 15-Fache: 156 Milligramm pro Kilogramm. saldo wollte deshalb wissen: Wie viel Aluminium hat es in Schweizer Laugengebäck? Ein spezialisiertes Labor untersuchte dafür insgesamt 127 Proben aus der Deutsch- und der Westschweiz – von der Quartierbäckerei bis zum Brezelkönig.

Das Ergebnis: Nur in zwei Produkten hatte es deutlich zu viel Alu. Das Silserli einer Bäckerei in St. Gallen enthielt 23 Milligramm pro Kilogramm. In einer Bierbrezel in Basel fand das Labor sogar 30 Milligramm. Das ist doppelt so viel, wie der Schweizer Toleranzwert vorsieht. Solches Laugengebäck sollte man nicht essen. saldo bewertete es darum mit der Note «ungenügend». Fünf Laugengebäcke enthielten zwischen 10 und 15 Milligramm und erhielten noch ein «genügend». Nur 19 Proben waren einwandfrei. In allen anderen Proben fand das Labor zwischen 1 und 10 Milligramm pro Kilo. Sie bekamen die Note «gut».

Aluminium findet sich in vielen Lebensmitteln. Es kann sich unter anderem aus Verpackungen lösen. Das Element kann sich im Körper anreichern. Umstritten ist, wie schädlich es ist. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind nicht eindeutig belegt. Der britische Toxikologe Chris Exeley beschäftigt sich seit 30 Jahren mit der Wirkung. Seine Studien deuten darauf hin, dass Aluminium Brustkrebs fördert. Auch Alzheimer gilt als mögliche Folge.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt, höchstens 1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und pro Woche mit der Nahrung aufzunehmen. Das heisst: Eine 70 Kilogramm schwere Person sollte wöchentlich weniger als 70 Milligramm Aluminium essen. Um die Alu-Belastung im Laugengebäck zu verhindern, rät das EFSA, Backpapier oder alufreie Bleche zu verwenden. (Volltext: www.saldo.ch , Bericht 10.6.2015)

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