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16.7.2015: nachrichten
16.7.2015
KURZNEWS 16. Juli 2015

Forscher entwickeln neuartige fermentierte Fischprodukte / USA will Transfette verbannen / Schweiz ist Barbecue-Vizeweltmeister 2015


Forscher entwickeln neuartige fermentierte Fischprodukte

Im Rahmen des EU-geförderten Projektes FishFermPlus hat das unabhängige Forschungsinstitut ttz Bremerhaven ein natürliches Fermentationsverfahren für sichere und nachhaltige Fischprodukte entwickelt, die 2016 auf den Markt kommen sollen. Zielsetzung war die Aufwertung hochwertiger, jedoch kommerziell nicht nutzbarer Filetstücke für Märkte mit und ohne Kühlkette.

Bisher können einige Fischabschnitte normgrössenbedingt nicht so verwertet werden, wie es ihrer Qualität entspricht. Durch das Zusammenspiel von Vorgaben und fehlendem technischem Know-how gehen insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben Werte verloren. Hierfür konnte nun durch die Entwicklungen im EU-geförderten Projekt FishFermPlus eine Lösung gefunden werden. Dank eines neuen Fermentationsprozesses und nachgeschalteten Verarbeitungsschritten ergeben sich jetzt zusätzliche Anwendungsfelder für die kostbare Rohware Fisch.

Mit Hilfe der Lebensmitteltechnologen des ttz Bremerhaven in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern konnte die Wertschöpfungskette der beteiligten Unternehmen signifikant verlängert werden: „Unter anderem wurde ein Lachsmousse entwickelt, das für Pastafüllungen, Pizzatoppings oder als Basis für Brotaufstriche genutzt werden kann. Dies ermöglicht eine Steigerung der ökonomischen Effizienz der Fischverarbeitung für die Produzenten“, sagt Annika Gering, Projektleiterin beim ttz.

Gleichzeitig wird durch die ganzheitliche Verwertung der Rohware der Anspruch an einen nachhaltigen Prozess erfüllt. Dieser ist bei begrenzten maritimen Ressourcen und dem Anspruch einer ausreichenden, ausgewogenen Proteinversorgung von hoher Relevanz für die weltweite Ernährungssicherheit.

Kern der Entwicklung ist ein neuer Fermentationsprozess, der innovative Produktneuheiten ermöglicht. Er beruht auf dem Einsatz sogenannter Starterkulturen, die auch bei der Joghurtherstellung zur Anwendung kommen. Für die Rohware Fisch ist bisher hauptsächlich die ungesteuerte, natürliche Fermentation bekannt, wie sie im asiatischen Raum Anwendung findet. Der Vorteil des vom ttz Bremerhaven entwickelten Verfahrens ist die gezielte Erzeugung sensorischer Eigenschaften, die den Produkten einen besonderen, einmaligen Geschmack verleihen.

Verkostungen haben dies bestätigt, und eine hohe Konsumentenakzeptanz gezeigt. Zudem werden durch die Fermentation natürliche Stoffe gebildet, die die Sicherheit und Haltbarkeit der Produkte ohne künstliche Zusatzstoffe optimieren. Ersten Ergebnissen zufolge könnte sogar eine Lagerung bei Raumtemperatur möglich sein, die das Produkt auch für Märkte ohne durchgehende Kühlkette interessant macht. Die entwickelten Produktneuheiten werden zurzeit von den industriellen Projektpartnern zur Marktreife gebracht und 2016 auf dem Markt erwartet. Weitere Informationen: www.fishfermplus.eu

Das ttz Bremerhaven ist ein unabhängiges Forschungsinstitut und betreibt anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung. Unter dem Dach des ttz Bremerhaven arbeitet ein internationales Experten-Team in den Bereichen Lebensmittel, Umwelt und Gesundheit. Seit mehr als 25 Jahren begleitet es Unternehmen jeder Grössenordnung bei der Planung und Durchführung von Innovationsvorhaben und der Akquisition entsprechender Fördermittel auf nationaler und europäischer Ebene. www.ttz-bremerhaven.de (ttz Bremerhaven 16.7.2015)



Swissness: Nestlé und Migros wollen schnelle Umsetzung

15.07.2015 – (lid) – Anders als die Rechtskommission des Nationalrates wollen Nestlé und Migros, dass der Bundesrat die Swissness-Vorlage wie geplant per Anfang 2017 umsetzt. Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich im Mai 2015 dafür ausgesprochen, die Umsetzung Swissness-Vorlage aufzuschieben. Migros und Nestlé sehen das anders. In einem Brief an die Rechtskommission fordern sie, dass die Swissness-Bestimmungen wie geplant per Anfang 2017 umgesetzt werden, berichtet der „Schweizer Bauer“. Die Swissness-Vorlage schaffe Rechtssicherheit in Bezug auf die Verwendung des Schweizerkreuzes. Allerdings müssten die Verordnungen in gewissen Bereichen korrigiert werden.

Unter anderem fordern Nestlé und Migros weniger Bürokratie, etwa wenn Rohstoffe mangels verfügbarer Qualität in der Schweiz aus dem Ausland importiert werden müssten. Weiter sollen laut „Schweizer Bauer“ einzelne Rohstoffe, Zusatzstoffe und dergleichen, die nicht namensgebend für die wesentlichen Produkteigenschaften, nicht relevant und gewichtsmässig vernachlässigbar sind, im Rahmen einer sogenannten Bagatellklausel bei der Berechnung der Swissness vernachlässigt werden dürfen. Punkto Grenzzonen fordern Migros und Nestlé eine grosszügigere Regelung, als der Bundesrat vorgeschlagen hat.



EuGH-Urteil: abgebildete Zutaten müssen drin sein

Was auf der Verpackung abgebildet und gekennzeichnet ist, muss auch drin sein. Dies fordern Verbraucherschützer seit Langem. Lebensmittel dürfen durch Etikettierung, Aufmachung und Bewerbung nicht den Eindruck erwecken, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, wenn dies jedoch nicht der Fall ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Firma „Teekanne GmbH & Co. KG“ vorgelegt.

Der Teehersteller hatte auf einem Kinderfrüchtetee mit Himbeeren und Vanille geworben ‒ weder Bestandteile Himbeere noch Vanille waren darin enthalten. Dem Argument des Herstellers, ein vollständiges Zutatenverzeichnis reiche zur Information über den Inhalt einer Lebensmittelverpackung aus, hat der EuGH mit diesem Urteil klar widersprochen. Der BGH wird nun unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH das nationale Urteil im Rechtsstreit zwischen der Firma „Teekanne“ und dem vzbv fällen. (behrs 14.7.2015)



Lindt & Sprüngli mit kräftigem Umsatzplus

14.07.2015 – (lid) - Lindt & Sprüngli erzielte im ersten Halbjahr 2015 einen Umsatz von 1,409 Mia. Franken. Dies entspricht einem Plus von +17,4% gegenüber dem Vorjahr. Das kräftige Umsatzplus ist unter anderem auf die Übernahme des US-Schokoladenherstellers Russell Stover im letzten Jahr zurückzuführen. Ohne Russell Stover liegt das organische Wachstum von Lindt & Sprüngli bei +9,4%.

Volumensteigerungen und neue Produkte seien die Gründe für das Umsatzplus, heisst es in einer Mitteilung. Man habe in allen wichtigen Ländern Marktanteile gewinnen können, trotz hoher Rohstoffpreise und starkem Franken. Die vor langem eingeleitete Wachstumsstrategie zahle sich aus. Lindt & Sprüngli hat in den letzten Jahren in aufstrebenden Märkten Tochtergesellschaften gegründet, um die Expansion voranzutreiben.



USA will Transfette verbannen

Die US-Food and Drug Administration (FDA) will teilweise gehärtete Fette, eine wichtige Quelle von trans-Fettsäuren (TFA), aus Nahrungsmitteln verbannen. Die Behörde gibt den Herstellern drei Jahre Zeit, um vollständig auf die Verwendung der industriell modifizierten Fette zu verzichten, die von US-Experten mit einem erhöhten Herzinfarktrisiko und anderen Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht werden. Schon seit 2006 müssen alle Hersteller die Konzentration der TFA auf ihren Produkten angeben, was den Verzicht der Nahrungsmittelindustrie auf TFA eingeleitet hat.

Die FDA schätzt, dass der Konsum von TFA von 2003 bis 2012 um 78 % zurückging. Der Rückgang dürfte sich in den nächsten Jahren fortsetzen, denn die FDA verlangt von den Herstellern, dass sie innerhalb der nächsten drei Jahre die gesundheitliche Unbedenklichkeit der TFA nachweisen.

Dieses ist kein Verbot, doch die Durchführung von prospektiven Interventionsstudien wäre mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden und mit der Gefahr behaftet, dass sich die Ergebnisse aus den prospektiven Beobachtungsstudien bestätigen. In Europa bestehen derzeit gesetzliche Regelungen in Dänemark (2003), Island (2010) und Österreich ‒ in Deutschland gibt es (ausser bei Säuglingsnahrung) keine Höchstmengen, trans-Fettsäuren (TFA) sind nicht einmal deklarierungspflichtig. (behrs 14.7.2015)



Herkunftsdeklaration von Fleisch in zusammengesetzten Produkten: bitte ohne Kosten

Das Europäische Parlament drängt die Kommission dazu, die Kennzeichnung des Ursprungslands für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln verpflichtend einzuführen. Dies geht aus einer Entschliessung hervor, die mit 460 Stimmen zu 204 bei 33 Enthaltungen angenommen wurde. In ihr verweist das Parlament auf den Bericht der Kommission zu diesem Thema und verlangt nunmehr auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag folgen zu lassen.

Nach dem Pferdefleischskandal sei es erforderlich, das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen. Dabei ist sicherzustellen, dass dies keine zusätzlichen Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen schafft, die in dieser Branche stark vertreten sind, betonte der Vorsitzende des Umweltausschusses Giovanni La Via.

Der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) nimmt dazu Stellung: Danach wird die Herkunft auf einigen Fleischwaren bereits heute freiwillig angegeben, weil sich ein Teil der Verbraucher die Angaben über die Herkunft der Zutaten wünscht. Dies geschehe dann, wenn der Hersteller den Mehraufwand mit einem höheren Produktpreis decken kann.

Eine europaweite Umfrage der EU-Kommission habe jedoch gezeigt, dass nur sehr wenige Verbraucher eine Herkunftsangabe möchten, wenn sie dafür bezahlen müssen. Der Eindruck viele Verbraucher wollen die Herkunft auf dem Etikett erkennen, täuscht. Im Endeffekt müssten alle Verbraucher für eine verpflichtende Herkunftsetikettierung zahlen, die jedoch nur eine Minderheit tatsächlich will.

Weiter argumentiert der VdF, dass in Bezug auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln in jedem EU-Land dieselben Vorschriften angewandt werden. Eine Herkunftsangabe würde somit auf Produktqualität und -sicherheit keinen Effekt haben. Auch zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung ist die Herkunftskennzeichnung völlig ungeeignet, da es bereits ein funktionierendes gesetzlich vorgeschriebenes Rückverfolgungssystem für alle Lebensmittel gibt. Mittlerweile ist die obligatorische Herkunftsangabe für die wesentlichen Fleischarten nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr.1337/2013 seit April 2015 in Kraft (siehe Food & Recht, Juli/2015).

Quellen: www.europarleuropa.eu (Start > Plenartagung > Pressemitteilungen > Lebensmittelsicherheit > Parlament will Ursprungskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln) 11.02.2015 / www.topagrar.com (Start > Markt » Marktnews » Europäisches Parlament für Herkunftskennzeichnung von Fleisch als Zutat) vom 11.02.2015 (behrs 7.7.2015)



Schweiz ist Barbecue-Vizeweltmeister 2015

Vom 12. bis 14.6. 2015 haben im schwedischen Göteborg die Barbecue-Weltmeisterschaften stattgefunden. Sechzig Teams aus der ganzen Welt und auch aus der Schweiz wetteiferten in acht Kategorien (u.a. ganzer Lachs, ganze Poulets, Schweinsrippen, Rinderbrust und Schweinsschulter) und wurden von einer internationalen Fachjury beurteilt. Weltmeister wurde das englische Team und Vize-Weltmeister ein Schweizer Team aus dem Klettgau. Hier die ersten drei Sieger und die Resultate der anderen Schweizer Teams:

1. Rang mit 236.20 Punkten: British Bulldog BBQ (UK), Teamchef Toby Shea
2. Rang mit 232.45 Punkten: Redline Chläggi-Brutzler (Schweiz), Teamchef Peter Spörndli
3. Rang mit 229.75 Punkten: BBQ+ (Belgien), Teamchef Mano Zaal

30.Rang mit 210.95 Punkten: Flamtastic Team Toggenburg (Schweiz), Teamchef Thomas Wildberger
35.Rang mit 209.00 Punkten: Good Old BBQ (Schweiz), Teamchef Luca Stutz
43. Rang mit 204.40 Punkten: Grill Ueli Team (Schweiz), Teamchef Ueli Bernold
Gesamte Rangliste und Bilder: www.swissbarbecue.ch

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