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8.10.2015
KURZNEWS 8. Oktober 2015

EU: Kein Patent auf Milchkühe / Amazon verkauft neu auch Lebensmittel / Erste Crevetten-Zucht in der Schweiz / Importverbot für lebende Hummer


EU: Kein Patent auf Milchkühe

08.10.2015 – (lid) – Ein Beschwerde gegen ein 2007 erteiltes Patent auf Milchkühe hat Erfolg gezeigt. Der Patentinhaber hat sich vor der auf heute angesetzten Verhandlung zurückgezogen. Die Einsprecher hatten befürchtet, dass durch Patente im Bereich der Tierzucht die Abhängigkeit von Grosskonzernen steigen wird.

Beim umstrittenen Patent (EP1330552) war es um einen Gencode sowie Zuchtverfahren gegangen, die für eine hohe Milchleistung sorgen. Inhaber des Patents waren neuseeländische und belgische Biotechnologen. Bereits vor 8 Jahren hatten diverse Organisationen, darunter der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Greenpeace, Einsprache eingereicht.

In einer Medienmitteilung zeigen sich die Beschwerdeführer zufrieden mit dem Ergebnis. Sie kritisieren allerdings, dass das Europäische Patentamt (EPA) immer wieder derartige Patente erteile, obwohl die Patentgesetze Patente auf Tierarten und auf Zuchtverfahren eigentlich verbieten. Die EPA lege die Verbote aber immer wieder so aus, dass diese wirkungslos blieben. Man werde nicht zulassen, dass Konzerne ein Patent nach dem anderen erhielten, sagte AbL-Geschäftsführer Georg Janssen gemäss Medienmitteilung.



116 Sterne-Restaurants in der Schweiz: höchste Dichte in Europa

Das Restaurant "Cheval Blanc" mit Chefkoch Peter Knogl im Basler "Grand Hotel Les Trois Rois" erhält erstmals drei MICHELIN Sterne. Damit steigt im Guide MICHELIN Schweiz 2016 die Zahl der eidgenössischen 3-Sterne-Adressen auf drei Häuser. Insgesamt liegt die Zahl der für die Neuauflage des Hotel- und Gastronomieführers mit einem oder mehreren Sternen ausgezeichneten Häuser bei 116 Adressen. Damit bleibt die Schweiz das Land mit den meisten MICHELIN Sternen pro Einwohner in Europa.

Alle 18 Schweizer 2-Sterne-Adressen konnten in der Ausgabe 2016 des Guide MICHELIN Schweiz ihre Auszeichnung bestätigen. Die Gesamtzahl der Schweizer 1-Stern-Häuser liegt jetzt bei 95 Betrieben. Insgesamt 13 Restaurants erhielten den MICHELIN Stern neu, darunter das "La Bottega" in Genf, "Eligo" in Lausanne, "Le Montblanc" in Crans-Montana (VS), "Silver" in Vals (GR) und "The Omnia" in Zermatt (VS).

Neu mit einem MICHELIN Stern prämiert wurden ausserdem das "Wirtshaus zur Säge" in Flüh (SO), "Mammertsberg" in Freidorf (TG), "Gasthaus zur Fernsicht - Gourmet" in Heiden (AR), "Gasthaus zum Löwen" in Menzingen (ZG), "Einstein Gourmet" in St. Gallen, "Panorama - Cayenne" in Thun-Steffisburg (BE), "Taverne zum Schäfli" (TG) und "Kameha Grand Zürich - Yu Nijyo" in Zürich.

Einen historischen Höchststand verzeichnet der Guide MICHELIN Schweiz 2016 bei den Restaurants mit Bib Gourmand. Die jüngste Ausgabe empfiehlt insgesamt 119 Restaurants mit diesem Prädikat für sorgfältig zubereitete Mahlzeiten zu einem besonders guten Preis-Wert-Verhältnis. Der Guide MICHELIN Schweiz 2016 ist ab 8. Oktober zum Preis von 33,- Schweizer Franken im Handel erhältlich. (Text: michelin.at)



Amazon verkauft neu auch Lebensmittel

06.10.2015 – (lid) – Der Online-Versandhändler Amazon bietet in Deutschland und Österreich neu auch Lebensmittel sowie weitere Artikel des täglichen Bedarfs an. Amazon war bislang vor allem für den Handel mit Büchern, CDs und DVDs bekannt. Neu können sich Kunden in Deutschland und Österreich auch einen Teil des Wocheneinkaufs an die Haustür liefern lassen. Das US-amerikanische Unternehmen bietet unter dem Namen „Amazon Pantry“ ab sofort haltbare Lebensmittel wie UHT-Milch, Müslis, Snacks, Konserven, Gewürze, Nudeln sowie weitere Nahrungsmittel und Artikel des täglichen Bedarfs an.

Für eine Versandkostenpauschale von 4,99 Euro pro Box können Amazon-Kunden eine beliebige Anzahl an Artikeln kaufen, bis die Füllmenge von 20 kg oder 110 l je Box erreicht ist, heisst es in einer Mitteilung. Die Pakete werden in Deutschland innerhalb von 2 bis 3 Tagen und in Österreich innerhalb von 2 bis 4 Tagen geliefert. Frische Lebensmittel wie etwa Obst oder Gemüse hat Amazon nicht im Sortiment. Zudem müssen Personen, die eine Bestellung tätigen wollen, ein so genanntes Prime-Abonnement abschliessen, das 49 Euro im Jahr kostet.



In Rheinfelden entsteht erste Schweizer Shrimps-Zucht

06.10.2015 – (lid) – Die SwissShrimp AG hat nach langer Suche einen Produktionsstandort für ihre Shrimps-Zucht gefunden. Diese soll auf dem Areal der Schweizer Salinen AG im aargauischen Rheinfelden entstehen. Beide Firmen haben eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die Becken sollen mit Abwärme geheizt werden, die bei der Salzproduktion entsteht. Auch das Salz für das Meerwasser werde zum grössten Teil direkt von den Schweizer Salinen bezogen, heisst es in einer Mitteilung.

Der Produktionsstart ist für 2017 vorgesehen. In einer ersten Phase will SwissShrimps AG jährlich 30 Tonnen produziert werden. Ziel sei eine Erhöhung auf bis zu 120 Tonnen. Die Crevetten sollen in der Gastronomie und im Spezialitätenhandel vermarktet werden. Der Bau der geschlossenen Salzwasser-Kreislaufanlage soll über eine Erhöhung des Aktienkapitals der SwissShrimp AG finanziert werden. Vor wenigen Wochen hat die SwissShrimp AG einen neun Monate dauernden Pilotversuch in Luterbach SO abgeschlossen. Dieser sei erfolgreich verlaufen und habe viele wichtige Erkenntnisse geliefert, teilen die Initianten mit. Die SwissShrimp AG ist nach eigenen Angaben die erste Züchterin von Crevetten in der Schweiz.



Walliser Rohschinken und Trockenspeck werden geschützt

02.10.2015 – (lid) – Der Bund hat den Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck ins eidgenössische Register der geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen. Im Mai 2015 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Gesuch der „Association des producteurs des Viandes séchées du Valais“ veröffentlicht. Einsprachen seien in der dreimonatigen Frist keine eingegangen, heisst es in einer Mitteilung. Deshalb könne der Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck als geschützte geografische Angabe (GGA) in das entsprechende Register eingetragen werden.

Der Name und Ruf von Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck seien untrennbar mit dem Kanton Wallis verbunden. Die schwierigen klimatischen Bedingungen in den Alpen hätten die Bewohner früher gezwungen, lang haltbare Reserven anzulegen, um die harten Monate zu überstehen. Dank der Sonne, dem trockenen Klima und dem Wind im Rhonetal seien findige Schäfer einst dem Einsalzen und Trocknen auf die Spur gekommen. Diesen im Stadel oder auf dem Dachboden durchgeführten Konservierungstechniken verdanken der Walliser Rohschinken und der Walliser Trockenspeck ihr ganz besonderes Aroma, begründet das BLW die Aufnahme ins GGA-Register.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Das GUB-Register umfasst 21 Eintragungen, das GGA-Register 13 Eintragungen.



Jura fördert Bio

Schweizer Bioprodukte boomen. Sie erzielten im vergangenen Jahr einen Umsatz von 2,207 Milliarden Franken, was einem Wachstum von 154 Millionen Franken im Vergleich zu 2013 entspricht. Die Landwirtschaft, insbesondere diejenige der Westschweiz, kann den Bedarf momentan jedoch nicht decken. Der Jura und der Berner Jura haben sich nun zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des Biolandbaus voranzutreiben.

Die Stiftung für interjurassische Landwirtschaft (Fondation Rurale Interjurassienne, FRI) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) haben ein Partnerschaftsabkommen für die Entwicklung des Biolandbaus unterschrieben. Die beiden Institutionen wollen so ihre Zusammenarbeit verstärken, um den Landwirtinnen und Landwirten konkrete Lösungen zu spezifischen Problemen anbieten zu können. Weitere Bereiche, welche von der engen Zusammenarbeit profitieren sollen, sind die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis sowie die Entwicklung von Beratung und Bildung.

Bereits in der Vergangenheit wurde oft für verschiedene Projekte zusammengearbeitet, und auch heute sind verschiedene gemeinsame Projekte im Gange. Ein Beispiel ist das Projekt für eine nachhaltige Milchproduktion, welches herausfinden soll, welche Faktoren für die Tiergesundheit, die Reduzierung von Antibiotika und konzentriertem Futter entscheidend sind. Weiter gibt es gemeinsame Versuche im Bereich Ackerbau mit verschiedenen Weizenarten und reduzierter Bodenbearbeitung. Die Organisation des „Schweizer Bio-Ackerbautages“ im letzten Juni, welcher nahezu 2‘000 Besucher aus der Schweiz und ganz Europa angezogen hat, oder auch Kooperationen mit z.B. der Ukraine für die Kommerzialisierung biologischer Produkte sind weitere Beispiele der steten Zusammenarbeit.

Die FRI trägt zur Förderung der landwirtschaftlichen Entwicklung bei, besonders durch die landwirtschaftliche Berufsbildung im hauswirtschaftlichen Bereich, durch Beratung und stetige Weiterbildung im landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bereich, durch Diversifikation der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Produktion, sowie durch die Förderung von regionalen Spezialitäten des Juras und des Berner Juras in der Schweiz, wie auch im Ausland. Diese Massnahmen, welche zur landwirtschaftlichen Entwicklung und zur Diversifikation beitragen, werden in Zusammenarbeit mit professionellen Organisationen/Berufsverbänden ausgeführt.

Das FIBL ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch weltweit eine einzigartige Institution, gegründet als private Stiftung, die sich ganzheitlich der Forschung und Entwicklung des Biolandbaus widmet. Das FiBL trägt stark zum Wachstum des biologischen Sektors bei, sowohl in der Schweiz als auch in Europa und auf internationalem Niveau. Seine Aktivitäten der Spitzenforschung im Bereich des biologischen Landbaus werden gestärkt durch Partnerschaften mit mehreren europäischen Ländern, und besonders mit den unabhängigen Einrichtungen FiBL Deutschland und FiBL Österreich. Das FiBL ist auch eng mit zahlreichen Universitäten und Forschungszentren, welche hohe Kompetenzen im Biolandbau aufweisen, verbunden. Die technischen Kompetenzen von FiBL und der FRI ergänzen sich gegenseitig. (FiBL, 1.10.2015)



Regionales Schlachthaus dank Berghilfe und Engagement der Bauern

01.10.2015 – (lid) – In der Schweiz gibt es nicht mehr viele Schlachthäuser. Dank einer bäuerlichen Genossenschaft sowie der Schweizer Berghilfe konnte dasjenige in Gampel VS erhalten werden. Dies kommt auch dem Tierwohl zugute und die Bauern können ihr Fleisch direkt vermarkten.

Weil keine Nachfolger gefunden werden konnten, stand das Schlachthaus in Gampel kurz vor der Schliessung, wie die Schweizer Berghilfe in einer Medienmitteilung schreibt. Zudem standen grosse Investitionen an. Rettung kam dann in Form von Bauern aus der Umgebung, die eine Genossenschaft gründeten, um das Schlachthaus zu erhalten. "Ich bin sehr froh, dass es das Schlachthaus in Gampel gibt. Sonst müsste ich mit den Tieren durch den Lötschberg nach Frutigen und das möchte ich ihnen lieber nicht zumuten", erklärt Bauer Johann-Baptist Räss gemäss Mitteilung. Das Fleisch verkauft er im Direktverkauf.

Aber auch die Genossenschaft, die mittlerweile aus 170 Genossenschaftern besteht, kam an ihre Grenzen. Erst als die Berghilfe zusagte, den noch offenen Betrag für geforderte Verbesserungen der Infrastruktur zu übernehmen, war der Betrieb gesichert. Mittlerweile steigt nicht nur die Auslastung des Schlachthauses stetig an, auch die Metzger der Region haben mehr zu tun als zuvor.



KOMMENTAR

Knochen des Monats für Schreibtischtäter in Bundesbern

Für Sie gelesen im Fleisch+Feinkost: Nach den Vorstellungen des Bundes sollen für Metzger, Wirte, Hoteliers und Bäcker künftig verschärfte Herkunftsangaben für Lebensmittel und die wichtigsten Rohstoffe (Fleisch einseitig bereits ab 20%) vorgegeben werden. Ausserdem soll auch im Offenverkauf auf Allergene aufmerksam gemacht und mit wenigen Ausnahmen der Nährwert ausgewiesen werden. Mit all diesen Vorschriften will man sich dem EU-Recht anpassen. Es werden gar - dank schweizerischer Gründlichkeit - darüber hinausgehende Pflichten (Swiss Finish) verankert.

Der im Projekt Largo zum Ausdruck gebrachte Regulierungseifer ist so umfassend, dass gemäss Anhang 2, Teil A, Ziffer 2 der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) einseitig sogar zugesetztes Wasser, das mehr als 5% des Gewichtes von Fleischzubereitungen bzw. -erzeugnissen ausmacht, neu in der Bezeichnung des Lebensmittels enthalten sein muss.

Diese Vorgabe ist jedoch zu unpräzise, vor allem wenn sie die Sachbezeichnung und nicht die Zutotenliste betreffen würde. Denn in der Praxis würde Ersteres bedeuten, dass z. B. sämtliche Brühwürste, für deren Herstellung der Zusatz von Eis bzw. Wasser für die Ausbildung des Bräts technologisch unabdingbar ist, obligatorisch mit der Angabe, dass Wasser zugesetzt worden ist, zu versehen wären. Für Cervelas würde dies heissen, dass diese neu als «Cervelas mit Wasserzusatz» zu deklarieren wären.

Ob dies wirklich die Absicht des Gesetzgebers sein mag, ist zu bezweifeln. Auch bleibt für den Rechtsanwender unklar, wie das im Fleisch natürlich vorhandene Wasser vom zugesetzten zu unterscheiden ist, insbesondere nach dem Prozess des Erhitzens. Diese einseitig für Fleisch geltende Regulierung wurde wohl fern jeglicher Realität von einem Schreibtischtäter in Bundesbern ausgeheckt. Deshalb verleihen wir den Knochen diesem anonymen Beamten. Jeden Monat verteilt der Fleischfachverband SFF symbolisch ein Filet oder einen Knochen an eine Person, welche der Redaktion besonders positiv oder negativ aufgefallen ist. (F+F 8. Oktober 2015)



PRESSESCHAU

Kantonstierärzte fordern Importverbot für lebende Hummer

Für Sie gelesen im Ktipp: Hummer muss angeblich lebend gekocht werden, damit er gut schmeckt. Schweizer Kantonstierärzte räumen mit dieser Mär auf. Sie fordern ein Importverbot für lebenden Hummer. Bis er auf dem Teller landet, muss er leiden – zum Teil stunden- oder tagelang. Denn der Transport ist alles andere als tiergerecht: Die Tiere stehen senkrecht in Styroporkisten. Die Scheren sind mit Gummibändern gefesselt. Und die Antennen, die den Hummern als Sinnesorgane dienen, können abbrechen. Zudem werden die Tiere nicht in Wasser transportiert. Sie können zwar eine gewisse Zeit an der Luft ­atmen, ersticken dabei aber langsam.

Die Tierschutzorganisation Fair-Fish sagt, wenn die Hummer in der Schweiz ankommen würden, seien sie je nach Herkunftsgebiet 12 bis 24 Stunden unterwegs gewesen. Bis zu einem Drittel der Tiere würden schon beim Transport sterben. Diejenigen, die überleben, werden schliesslich in den Restaurants ins kochende Wasser geworfen.

Doch dies entbehrt laut den Schweizer Kantonstierärzten jeglicher Grundlage. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht schreiben sie: «Es bestehen weder lebensmittelhygienische noch geschmackliche Erfordernisse, die die Einfuhr lebender Hummer notwendig machen.» Im Gegenteil: Tiefgefrorene Hummer «gewährleisten eine andauernde hochstehende Qualität». Der Gebrauch lebender Hummer als Luxusgut rechtfertige das Leiden der Tiere nicht.

Zudem schreiben die Kantonstierärzte, dass diese Transporte gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Und: Die Hummer würden nach der Ankunft bis zu drei Tagen in den Boxen gelagert, bevor sie im Koch­topf landeten. Oder sie würden im Detailhandel auf Eis liegend präsentiert, was den Tieren Schmerzen zufüge. Die Kantonstierärzte fordern deshalb vom Bundesrat ein Importverbot für lebenden Hummer.

Das Importverbot wird bald auch die Politiker in Bern beschäftigen: Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL) hat – gestützt auf den Bericht der Kantonstierärzte – Mitte September im Nationalrat einen Vorstoss eingereicht. Der Restaurant- und Hotelverband Gastrosuisse findet jedoch: «Ein Importverbot für gewisse Delikatessen halten wir für nicht angebracht.» Dass es tierfreundlich geht, zeigt Coop: Seit 2011 verkauft der Grossverteiler nur noch Hummer, der sofort nach dem Fang mittels Stromschlag getötet und anschliessend tiefgekühlt wurde. Die Kantonstierärzte schätzen dieses Verfahren als «wohl zurzeit beste Methode» ein, um Hummer innert weniger Sekunden fachgerecht zu töten. (Volltext: www.ktipp.ch 7.10.2015)

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