Food aktuell
19.2.2006: nachrichten
19.2.2006
Chancenlose Einsprachen gegen Emmentaler AOC

Die Rekurskommission EVD (Reko) hat in der Sache Emmentaler AOC entschieden, auf die Beschwerden der ausländischen Beschwerdeführer nicht einzutreten.


Im Juni 2000 hat die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Aufnahme des Emmentalers in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) beantragt.

Das BLW hat im September 2004 sämtliche Beschwerden gegen die Registrierung von Emmentaler AOC abgewiesen, worauf zahlreiche Beschwerden aus dem Ausland gegen diesen Entscheid bei der Rekurskommission EVD (Reko) eingegangen sind. Sämtliche Einsprachen aus der Schweiz wurden vorgängig zurückgezogen oder konnten wegverhandelt werden.

Die Reko hat in der Sache Emmentaler AOC nun entschieden, auf die Beschwerden der ausländischen Beschwerdeführer nicht einzutreten. Damit folgt die Reko der Argumentation von Emmentaler Switzerland, welche von Beginn weg die Beschwerdelegitimation ausländischer Opponenten bei der Eintragung von Emmentaler in das schweizerische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen bezweifelte.

Da nur noch ausländische Beschwerden hängig waren, bedeutet dieser Entscheid einen grossen Schritt hin zur rechtskräftigen Registrierung von Emmentaler AOC. Gegen den vorliegenden Beschwerdeentscheid können die Beschwerdeführer innert 30 Tagen beim Schweizerischen Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen.

Die Emmentaler Branche ist auf die Registrierung von Emmentaler AOC bestens vorbereitet. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen und ihre Mitglieder produzieren schon heute gemäss den AOC-Richtlinien. Das entsprechende Pflichtenheft wurde bereits im Mai 2005 auf privatrechtlicher Basis für die Mitglieder von Emmentaler Switzerland als verbindlich erklärt und die erforderlichen Zertifizierungen durch die Interkantonale Zertifizierungsstelle OIC sind abgeschlossen.

Die rechtskräftige AOC-Registrierung wird für den Emmentaler einerseits den Schutz vor Nachahmungen verbessern, da Verstösse gegen das Pflichtenheft künftig dem öffentlichen Recht unterstehen, andererseits kann AOC als Gütesiegel kommunikativ eingesetzt werden, indem dem Kunden ein garantiertes Qualitäts- und Herkunftsversprechen abgegeben werden kann. (Medienmitteilung Emmentaler Switzerland).

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