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26.2.2006: nachrichten
26.2.2006
Erster Schweizer Wildvogel mit Vogelgrippe

Das Virus H5 wurde bei einer toten Ente am Genfersee in Genf nachgewiesen. Zudem wurden in der Bodenseeregion zwei neue Fälle direkt an der Schweizer Grenze entdeckt.


Das Vogelgrippe-Virus H5 wurde bei einer toten Ente am Ufer des Genfersees in der Stadt Genf nachgewiesen. Zudem wurden in Deutschland in der Bodenseeregion zwei neue Vogelgrippe-Fälle direkt an der Schweizer Grenze entdeckt. Die Schweiz setzt in beiden Regionen umgehend Schutzmassnahmen um.

Der Kanton Genf erlässt nach dem Fund einer Ente (ein Säger) mit Vogelgrippe am Ufer des Genfersees Sofortmassnahmen. Rund um den Fundort wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Das Referenzlabor in Zürich hat heute die Proben zur weiteren Untersuchung ans EU-Referenzlabor in Weybridge geschickt. Bis Ende kommender Woche wird dort abgeklärt, ob es sich um das hochansteckende H5N1-Virus handelt.

Auch im Landkreis Konstanz wurden in Öhningen und Singen zwei tot aufgefundene Wildenten positiv auf Vogelgrippe getestet. Die deutschen Behörden haben eine Schutz- und eine Überwachungszone ausgeschieden. Auch Schweizer Territorium liegt in diesen Zonen. Die kantonalen Behörden von Schaffhausen und Thurgau werden deshalb heute ebenfalls Schutzzonen einrichten.

In den Zonen steht das Hausgeflügel unter Quarantäne und wird intensiv überwacht. Die Betriebe sind aufgerufen, ihr Geflügel mit konsequent umgesetzten Hygienemassnahmen zu schützen. Entsprechende Empfehlungen für Geflügelhalter sind auf der Website des BVET unter www.bvet.admin.ch zu finden.

Für die Bevölkerung stellt die Vogelgrippe keine direkte Gefahr dar. Spaziergänge am See oder in der Natur können ohne weiteres gemacht werden. Als einzige Schutzmassnahme sollte man keine toten oder kranken Vögel mit blossen Händen berühren; den Fund jedoch dem Kantonstierarzt melden. Verhaltensempfehlungen sind auf den Websites des BVET und das BAG (www.bag.admin.ch) einsehbar. (Medienmitteilung BVET)

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