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10.4.2006: nachrichten
10.4.2006
Immer noch verbotene Färbung von Thunfisch

Das Kantonale Labor Basel fand in vier von zehn Thunfisch-Proben verbotene Farbstoffe oder stellte eine illegale Frische-Vortäuschung mit Kohlenmonoxid fest.



In drei Thunfisch-Proben wurden die Farbstoffe Rhodamin B und Gelborange S (E110) in Konzentrationen von ca. 2 bis 50 mg/kg nachgewiesen. Und bei einer Probe wurde eine Behandlung mit Kohlenmonoxid festgestellt (CO: 1200 µg/kg). Die betroffenen Sendungen wurden durch die zuständigen Kantonschemiker beschlagnahmt.

Die Proben mit dem unzulässigen Farbstoffzusatz stammten alle drei vom selben philippinischen Betrieb. In der Folge wurden die Grenztierärzte durch das Bundesamt für Veterinärwesen angewiesen, weitere Thunfisch-Sendungen vom betroffenen Betrieb zu beproben und zur Untersuchung einzuschicken.

Aufgrund der Popularität von Sushi besteht ein steigender Bedarf nach rohem und einwandfrei rotem Thunfisch. Um diesen Bedarf zu decken, sind gewisse Produzenten bereit, zu illegalen Herstellungsmethoden wie dem Einsatz von nicht zugelassenen Zusatzstoffen zu greifen. Die so behandelten Produkte behalten ihre rote Farbe über den Verderb hinweg, weshalb Konsumenten bezüglich der Frische des Produkts getäuscht werden können.

Auch eine Lebensmittelvergiftung durch biogene Amine kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Um diese Risiken zu vermindern, werden diese Untersuchungen weitergeführt und nicht zulässige Produkte beanstandet oder gegebenenfalls beschlagnahmt.

Ausgangslage

Thunfisch weist im frischen Zustand ein rotes Fleisch auf, welches sich im Zuge der Alterung unansehnlich braun verfärbt. Zur Stabilisierung der roten Farbe wird Thunfisch in einigen Ländern mit Kohlenmonoxid oder gefiltertem, geschmacksneutralem Rauch behandelt. Nachdem wir im letzten Jahr wiederholt Thunfisch-Sendungen von den Philippinen wegen dieser nicht zulässigen Farbstabilisierung mit Kohlenmonoxid beanstanden mussten, wurden im Januar drei weitere, wegen der auffällig roten Farbe verdächtige Thunfisch-Proben erhoben.

Eine Kohlenmonoxidbehandlung wurde nicht festgestellt, hingegen bestand der Verdacht auf eine Einfärbung mit Farbstoff. Bei der anschliessenden Farbstoffanalyse wurden in den drei Verdachtsproben die Farbstoffe Rhodamin B und Gelborange S nachgewiesen. Rhodamin B ist ein fluoreszierender und im UV-Licht aufleuchtender Farbstoff, der in der Schweiz weder für Lebensmittel noch für Kosmetika zugelassen ist.

Gesetzliche Grundlagen

Der Zusatz von Farbstoffen zu frischem Fisch ist gemäss Zusatzstoffverordnung (ZuV) nicht zugelassen.
Der Farbstoff Rhodamin B ist in der Schweiz weder für Lebensmittel noch für Kosmetika zugelassen.
Kohlenmonoxid ist als Zusatzstoff nicht zugelassen (ZuV Art. 1 Abs. 1).
(Medienmitteilung KL BS)

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