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Unzuverlässige Deklarationen bei Kaviar und Stör

Der ungezügelte Appetit auf Kaviar führt dazu, dass die Bestände stark bedroht sind. Falschdeklarationen und Verwechslungen sind nicht selten.




Die letzte vom Kantonslabor Basel-Stadt durchgeführte Untersuchung von Kaviar liegt zwei Jahre zurück. Damals mussten zehn von 18 Kaviar und anderen Rogen beanstandet werden. Neben Deklarationsmängeln lag das Problem vor allem bei den Konservierungsmitteln. Die diesjährige Kampagne hatte zum Ziel, folgende Fragen zu klären:

Stimmen die deklarierten mit den enthaltenen Tierarten überein?
Sind alle enthaltenen Konservierungsmittel korrekt deklariert?
Werden die maximal zulässigen Mengen der Konservierungsmittel eingehalten?
Bestehen allgemein Deklarationsmängel?

Die gesetzlichen Grundlagen entnehmen sich aus der Zusatzstoffverordnung unter Fischereierzeugnisse, Fischrogen (Ziffer 05.05). Die erlaubten Mengen müssen der «Guter Herstellungspraxis» (GHP) der Branche entsprechen oder es sind Grenzwerte vorgeschrieben:

Borsäure (E284f) bei Kaviar < 4 g/kg
Sorbin- und Benzoesäure (E200ff, E210ff) in Fischrogen < 2 g/kg
Diverse Farbstoffe in Fischrogen GHP* oder < 300 mg/kg
Aromen in Kaviar und Fischrogen GHP*

Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Es gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.

Zulässige Konservierungsmittel sind nicht rar

In fünf verschiedenen Geschäften wurden sechs Kaviar, drei Seehasen-Rogen, zwei Keta-Lachs-Rogen und ein Rogen vom fliegenden Fisch erhoben. Die teuerste Probe (Kaviar Asetra aus Iran) kostete CHF 210.- pro 30 g, was CHF 7'000.- pro kg entspricht.


Bei einer Probe musste eine Falschdeklaration beanstandet werden: Bei einem als „White surgeon“ deklarierten Kaviar zeigten die analytischen Resultate, dass es sich nicht um den Weissen Stör (acipenser transmontanus) handeln kann. Die Probe wurde beanstandet.

Die Analyse bezüglich erlaubter Zusatzstoffe ergeben folgendes Bild: Das Konservierungsmittel Sorbinsäure konnte in keiner Probe nachgewiesen werden. In drei Proben Fischrogen konnte Benzoesäure in zulässigen Mengen nachgewiesen werden. Dieses Konservierungsmittel wurde jeweils korrekt deklariert. Bei allen sechs Kaviarproben stand Borsäure auf der Zutatenliste und konnte auch nachgewiesen werden. Drei Proben enthielten knapp mehr als 4 g/kg Borsäure. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit wurde auf eine Beanstandung verzichtet.

Zudem liess die Lesbarkeit der Etiketten liess bei drei Produkten zu wünschen übrig. Wir baten den Hersteller, die zuständige Firma darüber zu informieren. Das Kantonslabor Basel-Stadt kommt zum Schluss, dass die Identität von Kaviar auch in Zukunft weiter zu überprüfen sein wird.

Stör ist stark bedroht

Das kaspische Meer, ein grosser Binnensee, der zwischen Russland und dem Iran liegt, gehört zu den letzten natürlichen und sauberen Lebensräumen des bis zu sechs Meter langen Störs. Kaviar ist der gereinigte und gesalzene Rogen dieser Tierart. Die teuersten und zugleich bekanntesten Störarten sind der Beluga (erstes Bild), der Ossetra und der Sevruga. Leider führte der ungezügelte Appetit auf die schwarzen Fischeier dazu, dass der Bestand des Süsswasserfisches Stör stark bedroht ist. Rogen anderer Fische dienen deshalb als sinnvolle Kaviar-Ersatzprodukte.
(Quelle: Kantonslabor Basel-Stadt / 3.1.2008)

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