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9.5.2006: nachrichten
9.5.2006
Täuschung durch «Freiland-Eier» bei Stallpflicht?

Eine Umdeklaration der Eier ab dem ersten Tag einer allfälligen erneuten Stallpflicht ist laut kagfreiland unnötig, da es kaum Reklamationen gibt.


Fühlten sich die KonsumentInnen während den beiden Freilandverboten beim Kauf von Freilandeiern getäuscht? Oder gab es wegen der Deklaration Reklamationen? kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, machte dazu eine Umfrage bei den Konsumentenorganisationen, Konsumentenmedien und anderen Stellen.

Das Resultat der Umfrage ist mehr als eindeutig. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten fühlten sich offenbar nicht getäuscht. Es gab nur ganz wenige Reklamationen.

Fazit: Die geplante Weisung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), wonach bei künftigen Freilandverboten Eier bereits am ersten Tag umdeklariert werden müssen, um eine Täuschung der KonsumentInnen zu vermeiden, ist unnötig. Denn die KonsumentInnen fühlten sich gar nicht getäuscht.

kagfreiland fordert darum vom BAG, die Weisung zurückzuziehen und stattdessen die EU-Richtlinie anzuwenden, die die Deklaration «Freilandeier» während 12 Wochen nach dem ersten Freilandverbotstag erlaubt.

Die Umfrage im Detail: (Anzahl Reklamationen)
- Beobachter: 0
- Kassensturz: ganz vereinzelt
- K-Tipp: ca. 3 bis 4
- Saldo: 0
- Stiftung für Konsumentenschutz: vereinzelte
- Konsumentenforum: 0
- Coop Konsumentendienst: 0
- Migros Konsumentendienst: 0
- Gallo Suisse: 0
- Bio Suisse: 0
- demeter: 0
- kagfreiland: 0

(Medienmitteilung kagfreiland)

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