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13.5.2006: nachrichten
13.5.2006
Zuviel Oberflächen-Konservierung bei Import-Käse

Die Konservierung von südeuropäischem Käse mit dem Antibiotikum Natamycin ist nach wie vor verbreitet. Teilweise werden die zulässigen Höchstmengen sogar massiv überschritten.



Die Konservierung von südeuropäischem Käse mit dem Antibiotikum Natamycin ist nach wie vor verbreitet. Teilweise werden die zulässigen Höchstmengen gar massiv überschritten. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden über diese Behandlung aber nicht informiert.

Bereits früher hat das Kantonale Labor Zürich auf der Rinde von Käse aus dem südeuropäischen Raum z.T. massive Überschreitungen des zulässigen Gehalts des Konservierungsmittels Natamycin (E 235; auch bekannt unter dem Namen Pimaricin) festgestellt.

Dieses auch in der Humanmedizin eingesetzte Antibiotikum sollte nicht in den Körper gelangen, weil die Bildung von Resistenzen bei den zu bekämpfenden Mikroorganismen möglich ist. Nach Gesetz ist deshalb ein Einsatz ausschliesslich auf der Oberfläche von extra-hartem, hartem und halbhartem Käse bis zu einer Höchstmenge von 1 mg/dm2 zulässig. Zudem darf im Käseteig (5 mm unter der Oberfläche) kein Natamycin vorhanden sein. Ebenso ist die Behandlung von Schnittflächen nicht gestattet.

In einer Anfang diesen Jahres durchgeführten Untersuchung im Nachgang zu den letztjährigen Kampagnen wurden weitere 21 gereifte Käse aus Italien (15 Proben), Spanien (4), Portugal (1) und Griechenland (1) auf den Gehalt an Natamycin untersucht. Bei keinem Produkt war Natamycin deklariert und bei im Offenverkauf angebotener Ware wurde vom Personal die Auskunft erteilt, die Käse seien nicht konserviert.

Unsere Messungen ergaben aber bei 3 Proben Gehalte von 0.1 bis 0.3 mg/dm2. Bei zwei weiteren Käsen lagen die Konzentrationen sogar bei 2.1 bzw. 10.5 mg/dm2, also deutlich über dem zulässigen Höchstwert. Die beiden letzteren Produkte sind in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Im Käseteig war Natamycin hingegen bei keinem Produkt nachweisbar. Falls die Rinde vor dem Konsum also abgeschnitten wird, wird kein Natamycin konsumiert.

Neben dem Gehalt an Natamycin wurden auch die Angaben der Fettgehalts- und Festigkeitsstufe überprüft. Ein Manchego fiel diesbezüglich auf, da er offensichtlich zu wenig lang gelagert wurde und als Halbhartkäse nicht der Deklaration "hart" entsprach. Bei 7 weiteren Proben waren die erforderlichen Angaben überhaupt nicht vorhanden. Sie mussten ebenfalls beanstandet werden.

Von den insgesamt 21 Proben mussten 8 beanstandet werden. Insbesondere die nicht deklarierte Behandlung von 5 Käsen aus Italien, Spanien und Portugal mit Natamycin ist nicht unproblematisch. Die verantwortlichen Hersteller sowie deren schweizer Inverkehrbringer sind gefordert, ihre Anstrengungen im Rahmen ihrer Selbstkontrollpflicht deutlich zu steigern. (Medienmitteilung KLZH)

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