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29.7.2006: nachrichten
29.7.2006
Raclette für die Bundesrichter

Der Streit um den Begriff Raclette kommt vors Bundesgericht: Der Walliser Milchverband zieht den Entscheid der Rekurskommission weiter.


(Der Streit um die Raclette-Ursprungsbezeichnung geht in die nächste Runde. Der Walliser Milchverband geht gegen den Entscheid der Rekurskommission (REKO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vor Bundesgericht, wie die Presseagentur SDA schreibt. Die REKO hatte Ende Juni entschieden, dass der Begriff "Raclette", wenn er alleine steht, nicht geschützt werden kann («racler» heisst schaben).

Dies begründete die REKO damit, dass "Raclette" ursprünglich ein Gericht und nicht eine Käsesorte ist. Für Käse werde der Begriff "Raclette" erst seit jüngerer Zeit gebraucht. Die Bezeichnung "Walliser Raclette" respektive "Raclette du Valais" hingegen kann als AOC-Eintrag bestehen und somit auch geschützt bleiben, entschied die REKO weiter.

Damit ist der Walliser Milchverband aber nicht zufrieden. Der Vorstand habe einstimmig einen Weiterzug des REKO-Entscheides an der Bundesgericht beschlossen, teilte der Verband am Dienstag, 25. Juli mit. Der Kanton Wallis und die Walliser Landwirtschaftskammer unterstützen den Verband dabei.

Das Hauptargument des Milchverbandes: Nur wenn "Raclette" als alleinstehender Begriff geschützt ist, können ihn nicht ausländische Hersteller verwenden - solche, die Raclettekäse zu Tiefpreisen auf den Schweizer Markt bringen würden.

Im November 2003 hatte das Bundesamt für Landwirtschaft die AOC-Bezeichnung für Raclettekäse gutgeheissen. Dagegen rekurrierten der Verein Raclette Schweiz, Crémo, Migros und acht Deutschschweizer Käseproduzenten bei der REKO des Volkswirtschaftsdepartements. In der Schweiz werden jährlich rund 11'000 Tonnen Schweizer Raclettekäse und 2'000 Tonnen Walliser Raclettekäse gegessen. Knapp 1'500 Tonnen stammen aus dem Ausland. (Quellen: SDA, LID)

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