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27.9.2006: nachrichten
27.9.2006
Emmentaler erhält Ursprungsschutz AOC

Das Schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass die Aufnahme von Emmentaler Käse ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) rechtmässig ist.




Der echte Emmentaler, der sich künftig Emmentaler AOC nennen darf (auch wenn er nicht unbedingt direkt aus dem Emmental stammt sondern vielleicht aus einer andern Region der Schweiz).


Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat am 25. September 2006 entschieden, dass die Aufnahme von Emmentaler Käse in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) rechtmässig ist. Es hat sämtliche noch hängigen Beschwerden von ausländischen Firmen und Organisationen abgelehnt und die Registrierung von Emmentaler AOC bestätigt.

Sechs Jahre sind vergangen, seit das Gesuch um Eintragung des Emmentaler Käses in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht wurde. Sowohl der Entscheid des BLW wie auch jener der Rekurskommission EVD wurden von ausländischen Einsprechern an die nächste Instanz weitergezogen. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne als letzte Instanz entschieden, dass Emmentaler registriert wird und zukünftig den AOC-Schutz geniesst.

Die «Geschützte Ursprungsbezeichnung» (GUB) beziehungsweise die geläufigere französische Bezeichnung «Appellation d’Origine Contrôlée» (AOC) sind offizielle, staatlich geschützte Begriffe für traditionelle Produkte.

Diese müssen einen historischen Bezug zur Herkunft, zum «Terroir» haben und nach althergebrachtem Wissen verarbeitet werden. In einem Pflichtenheft sind klare und strenge Herkunfts-, Herstellungs- und Qualitätsanforderungen definiert. Nur wer diese einhält, darf sein Produkt zukünftig Emmentaler AOC nennen.



Salzburger Emmentaler, eine der zahlreichen Imitationen aber eine besondere: immerhin aus silofreier Rohmilch und mit Käsiade-Goldmedaille. Trotzdem: Dieser in einem österreichischen Lidl-Supermarkt gesichtete Käse dürfte künftig nicht als «Emmentaler» in der Schweiz verkauft werden.


Für die Schweizer Emmentaler-Branche ist die rechtsgültige AOC-Registrierung ein wichtiger Schritt, um auch weiterhin im immer härter werdenden nationalen und internationalen Konkurrenzumfeld erfolgreich bestehen zu können.

Einerseits gewährt die AOC-Eintragung Schutz vor Nachahmungen in der Schweiz, andererseits gibt das AOC-Gütesiegel dem Konsumenten ein staatlich garantiertes und von unabhängiger Stelle kontrolliertes Herkunfts- und Qualitätsversprechen ab.

Nicht zuletzt ist die schweizerische AOC-Registrierung des Emmentalers auch eine wichtige Voraussetzung, um den Schutz dieser Bezeichnung auf europäischer unter internationaler Ebene zu erhalten und über Verhandlungen weiter zu verbessern. (Medienmitteilung Emmentaler Switzerland)

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