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20.12.2006: nachrichten
20.12.2006
Micarna entschädigt Schweizer Trutenmäster

Micarna bleibt beim Entscheid, die Trutenproduktion wegen schlechter Rentabilität aufzugeben, entschädigt aber die Vertragsmäster mit 3 Mio Franken.



Am 20. Juni 2006 hat die Micarna SA die Einstellung der Trutenproduktion per Juli 2007 angekündigt. In der Zwischenzeit hat Micarna und die Vertreter der Trutenmäster im Rahmen der unabhängigen Plattform Aviforum nach sozialverträglichen Lösungen gesucht. In einer Aussprache zwischen Vertretern der Trutenmäster unter der Leitung vom Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, Behördevertretern der Kantone Freiburg und Waadt und der Micarna wurde eine Rahmenvereinbarung erzielt.

Mit der neuen, seit 2002 gültigen Agrarpolitik kann Micarna die Trutenproduktion nicht mehr kostendeckend betreiben. Einheimisches Trutenfleisch ist im heutigen Umfeld mit importiertem Trutenfleisch nicht mehr konkurrenzfähig. Deshalb bleibt die Micarna bei ihrem Entscheid, die Trutenproduktion per Juli 2007 einzustellen. In der Zwischenzeit haben Micarna und die Vertreter der Trutenmäster auf verschiedenen Ebenen nach Lösungen gesucht.

So wurde die unabhängige Plattform Aviforum beauftragt, mit den Parteien Gespräche zu führen, deren Bedürfnisse abzuklären und nach Lösungen zu suchen. Ziel dieser Gespräche war es, eine für alle Beteiligten möglichst sozialverträgliche Lösung zu finden. Diese Rahmenvereinbarung sieht wie folgt aus:

Die Micarna entschädigt die Mäster aufgrund klarer vertraglicher Rahmenbedingungen für die noch nicht abgeschriebenen Restwerte der Masthallen. Die berechnete Entschädigungssumme beträgt insgesamt CHF 3 Mio. Die Gelder werden von einem Ausschuss verteilt und können auch für den Aufbau neuer Produktionsstrukturen verwendet werden.

In diesem Fall würde die Micarna den Mästern die bestehende Infrastruktur und Logistikmittel für das Schlachten der Truten zur Verfügung stellen. Die Micarna erklärt sich ebenfalls bereit, in einer festgelegten Übergangszeit die Schlachtung von inländischen Truten innerhalb eines kostendeckenden Leistungsmandats weiterzuführen. Ferner:

Der bestehende Versicherungsfonds (CHF 430'000.- Micarna, CHF 430'000.-Trutenmäster) wird gesamthaft der Mästervereinigung abgetreten.

Die Micarna wird bei Produktionseinstellungen von Pouletmastbetrieben oder bei einer Wiederbelebung des Geflügelmarktes die vorhandenen Trutenhallen, insbesondere diejenigen neueren Datums, für ihre Bedürfnisse umwandeln anstatt neue Masthallen zu bauen.

Die Micarna bietet Trutenmästern, welche wegen mangelnder Überlebensfähigkeit ihres Betriebes wirtschaftliche Schwierigkeiten haben die Möglichkeit einer Anstellung als Metzger oder in anderer Funktion. Auch Teilzeitlösungen wären möglich.

Die Trutenmäster prüfen zudem zur Sicherung ihrer Einkommen, ob sie die gesamte Wertschöpfungskette in eigener Verantwortung betreiben wollen. Ein Entscheid wird bis Ende Februar 2007 erwartet, wenn alle Voraussetzungen und Kosten für Produktion, Verarbeitung und Veredelung sowie Vermarktung und Infrastruktur vorliegen.

Diese Einigung wird von allen Beteiligten - den betroffenen Trutenmästern, dem Verband der Schweizer Geflügelproduzenten, dem Schweizerischen Bauernverband und den Behördevertretern der Kantone Freiburg und Waadt sowie der Micarna - gutgeheissen. (Medienmitteilung Micanra, Bild: schweizertruten.ch)

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