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16.3.2007: nachrichten
16.3.2007
Cassis-de-Dijon: hiesige Hersteller diskriminiert?

Die Anerkennung von EU-Produkten bei uns ist eine gute Waffe gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Aber vele befürchten, dass Schweizer Firmen benachteiligt werden.




In der EU muss bei Red Bull der Coffeingehalt in Prozent angegeben werden. Die Schweiz dagegen verlangt die Angabe in Milligramm. Nach Einführung von Cassis de Dijon bei uns ist Red Bull mit EU-gängigen Deklarationen bei uns frei verkäuflich.


Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ist eine gute Waffe im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Darin sind sich die Teilnehmer der Vernehmlassung einig. Viele Parteien und Verbände befürchten aber, dass Schweizer Firmen benachteiligt werden, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.

Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips will der Bundesrat die meisten EU-Vorschriften übernehmen. Diese Absicht wird in der am 16. März abgelaufenen Vernehmlassung einhellig begrüsst. Parteien, Konsumentenschutzorganisationen und Wirtschaftsverbände versprechen sich davon tiefere Preise.

Unterschiedlich sind die Meinungen bezüglich der Diskriminierung von inländischen Produzenten. Produzenten, die ihre Waren nach Europa exportieren, sollen mit der Revision das Recht erhalten, ihre Produkte nach geltendem EU-Recht in der Schweiz herzustellen und zu verkaufen. Produzenten, die für den inländischen Markt produzieren, müssten sich allerdings nach wie vor an die Schweizer Normen halten.

Dies sei falsch, finden SVP, FDP, CVP und der Gewerbeverband. Wer sich auf den Binnenmarkt beschränke, müsse gleich lange Spiesse erhalten wie ausländische Konkurrenten. Für die SP ist diese Regelung hingegen nicht zwingend. Der Einwand sei ohne "volkswirtschaftliche Relevanz", schreibt die Partei.

FDP und SP plädieren dagegen dafür, die Zahl der Ausnahmen vom Cassis de Dijon-Prinzip auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Die Grünen verlangen, das Schweizer Recht dort beizubehalten, wo dieses restriktiver ist. Der Schweizer Konsumentenschutz will zehn Ausnahmen bei Lebensmitteln.

GastroSuisse und Hotelleriesuisse sind sich einig, dass langfristig die Gegenseitigkeit eingeführt werden müsse. Die SVP und der Schweizerische Bauernverband fordern von Anfang an eine gegenseitige Einführung. Eine einseitige Einführung würde die Schweiz im Hinblick auf künftige Verhandlungen mit der EU schwächen, befürchtet die SVP. (Quelle: SDA)

Was ist das Cassis de Dijon Prinzip?

Das Cassis de Dijon-Prinzip der gegenseitigen Anerkennung baut Handelshemmnisse ab und bedeutet, dass Produkte, die in einem EU-Land bewilligt sind, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren dürfen. Dies gilt sowohl für Anforderungen an die Zusammensetzung wie auch an die Deklaration.

Handelsbarrieren und Schweizerische Sondervorschriften tragen entscheidend zur Hochpreisinsel-Situation bei. Der Bundesrat will daher das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig einführen. Er hat am Mittwoch, 29. November die entsprechende Revision des Bundesgesetztes über die technischen Handelshemmnisse (THG) eröffnet. Der Bundesrat will so den Wettbewerb beleben und zur Kostensenkung für Unternehmen und zur Preissenkung für die Konsumenten beitragen.

Das Prinzip besagt, dass Produkte, die in einem Land der Europäischen Union bewilligt sind, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur im "übergeordneten öffentlichen Interesse" möglich, etwa zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten. (Quelle: LID)

In der Schweiz sind Güter im Durchschnitt über 16 Prozent teurer als in der EU. Dienstleistungen kosten über 38 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt. Das Preisniveau ist aber auch deutlich höher als in einkommensmässig vergleichbaren EU-Staaten. So liegen die Preise für Güter um über 20 Prozent und für Dienstleistungen um über 16 Prozent über demjenigen Luxemburgs. Massiv teurer sind in der Schweiz vor allem Lebensmittel (+43 Prozent gegenüber dem EU-Durchschnitt) und Wohnungen (+63 Prozent). (Quelle: NZZ Online)

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