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13.6.2007: nachrichten
13.6.2007
EU vereinheitlicht Biolabel-Anforderungen

Mit einem neuen, einheitlichen Bio-Label erhalten die EU-Konsumenten künftig garantierte Mindeststandards für biologische Lebensmittel.




Schweizer Bioprodukte entsprechen den neuen EU-Normen.
Bild: Biosalami der Langenthaler Metzgerei Stettler, eine Rarität in der Biolandschaft.


Mit einem neuen, einheitlichen Bio-Label erhalten die EU-Konsumenten künftig garantierte Mindeststandards für biologische Lebensmittel. Die Agrarminister einigten sich am 12. Juni in Luxemburg auf eine entsprechende Neufassung der EU-Öko-Verordnung. Das Logo soll von 2009 an Produkte kennzeichnen, die zu mindestens 95 Prozent biologisch hergestellt wurden. Nationale Qualitätszeichen sowie bestehende Branchenzeichen von Ökolandbau-Verbänden wie Naturland oder Demeter werden ergänzt, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet.

Die bisherigen EU-Öko-Standards würden damit "deutlich verschlechtert", kritisierte Ulrike Höfken von der Grünen-Franktion. So würden die "klaren Verbotsvorschriften beim Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide" aufgehoben, auch gebe es Änderungen bei den Kontrollen von Importwaren.

Im Kreuzfeuer der Kritik steht eine Toleranzgrenze von 0,9 Prozent für genetisch modifizierte Organismen, die unabsichtlich, etwa durch Pollenflug, Pflanzen verunreinigen könnten. Die Kommission argumentiert, dass es derzeit keine Regelung gebe – dass Verunreinigungen also viel höher sein könnten, ohne dass die Bio-Kennzeichnung entzogen würde.

EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel muss bis spätestens Ende des Jahres konkrete Umsetzungsvorschläge machen. Dabei soll auch das ursprünglich vorgeschlagene Signet - eine grüne Ähre, umgeben von EU-Sternen - überarbeitet werden.

Für die Schweiz dürfte sich durch das nun angestrebte EU-Bio-Label kaum etwas ändern. Um immer noch als biologisches Produkt zu gelten, gebe es in der Schweiz bereits die Regel, dass unter besonderen Umständen bis zu fünf Prozent nicht-biologische Zutaten erlaubt seien, wie Patrik Aebi vom Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erklärte.

Auch die Toleranzgrenze von 0,9 Prozent für gentechnisch modifizierte Organismen gelte grundsätzlich in der Schweiz für Bio-Produkte. Durch das neue EU-Label dürften für Exporte von Schweizer Bio-Produkten daher kaum Barrieren entstehen, sagte der Leiter der Sektion Qualitäts- und Absatzförderung weiter. (lid, 13. Juni 2007)

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