Food aktuell
3.7.2007: nachrichten
3.7.2007
BAG will max. 2% Transfettsäuren in Pflanzenfetten

Pflanzliche Speiseöle sollen ab 2008 höchstens zwei Prozent Transfettsäuren enthalten dürfen. Dies schlägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor.



Pflanzliche Speiseöle sollen ab 2008 höchstens zwei Prozent Transfettsäuren enthalten dürfen. Dies schlägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor. Es hat am 29. Juni verschiedene Verordnungsentwürfe zum Lebensmittelrecht in die Vernehmlassung geschickt. Die EU kennt für Transfette in Speiseölen und Speisefetten keine Regelung. Das BAG schlägt nun jene Begrenzung vor, die in Dänemark gilt: Hundert Gramm Öl oder Fett sollen nicht mehr als zwei Gramm Transfettsäuren enthalten dürfen.

Eine ETH-Studie förderte zu Tage, dass manche Lebensmittel einen sehr hohen Gehalt an Transfettsäuren aufweisen. Die Grossverteiler Migros und Coop kündigten in der Folge an, den Anteil an Transfettsäuren zu senken. Heute ist es laut BAG es möglich, Erzeugnisse mit einem tiefen Transfettsäuregehalt herzustellen. Es sei erwiesen, dass die übermässige Aufnahme von industriell produzierten Transfettsäuren einen negativen Effekt auf die Gesundheit habe.

Die industriell produzierten Transfettsäuren finden sich vor allem in Fertiggerichten, Frittierfetten, Süssigkeiten und Blätterteig und sind auf der Verpackung mit "teilgehärtete" oder "gehärtete" Fette vermerkt.

Weitere BAG-Vorschläge betreffen Gesundheitsanpreisungen. Lebensmittel dürfen nach wie vor nicht als heilend beworben werden. Neu darf jedoch die risikosenkende Wirkung eines Lebensmittels angepriesen werden. So könnte auf der Milchpackung künftig stehen, Milch senke das Risiko, an Osteoporose zu erkranken. (Quelle: LID)

Aus der BAG-Website bag.admin.ch:

Revision Lebensmittelrecht: Anhörung der interessierten Kreise ist eröffnet

Bern, 29.06.2007 - Das Bundesamt für Gesundheit unterbreitet den interessierten Kreisen Vorschläge zu verschiedenen Verordnungsänderungen im Lebensmittelrecht. Ziele der Anpassungen sind die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EG Recht bei den Lebensmitteln tierischer Herkunft und die Vermeidung von Handelshemmnissen.

Da die EG ihr Lebensmittelrecht fortlaufend weiterentwickelt und sich die Schweiz im Rahmen der Äquivalenzabkommen im Agrarbereich zu einer Übernahme des EG-Rechts verpflichtet hat, muss auch das schweizerische Recht laufend aktualisiert werden. Die Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Anpassungen können bis am 31. August 2007 eingereicht werden. Für Rückfragen: Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Verbraucherschutz, Michael Beer, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit, Tel. 031 322 95 05

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse. Änderung vom ...

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:

Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse wird wie folgt geändert:

5. Die Summe der Trans-Fettsäuren darf 2 g pro 100 g pflanzliches Speiseöl nicht überschreiten. SR ..........

Erläuterungen des BAG

Abs. 5: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die übermässige Aufnahme von industriell produzierten Trans-Fettsäuren einen negativen Effekt auf die menschliche Gesundheit haben. In der heutigen Zeit ist es durchaus möglich die industriellen Erzeugnisse mit einem tiefen Trans-Fettsäuregehalt herzustellen. Deshalb schlägt das BAG für pflanzliche Speiseöle einen Gehalt von höchstens 2 g/100 g vor. Diese Regelung entspricht derjenigen von Dänemark, welche von der EG-Kommission akzeptiert wurde.

Art. 7, Abs. 3 und 6: In Abs. 3 wird präzisiert auf welche Rohstoffe sich das Verbot zur Verwendung von Lösungsmitteln bezieht.

Abs. 6: Analog den pflanzlichen Speiseölen wird der Gehalt an Trans-Fettsäuren auch für pflanzliches Speisefett geregelt. Die Ausführungen zu Art. 3 Abs. 5 gelten sinngemäss. (Quelle: bag.admin.ch)

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