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6.9.2007: nachrichten
6.9.2007
Kaum Beanstandungen bei Kartoffelconvenience

Good News: Rösti, Gratin, Kartoffelstock und andere Kartoffelprodukte des Detailhandels sind meistens gesetzeskonform hergestellt und deklariert.



Im Rahmen der Kampagne untersuchte das Kantonale Labor Basel 12 verschiedene Sorten Rösti, sechs Sorten Kartoffelstock und ein Kartoffelgratin von drei Grossverteilern. Da nur zwei von 19 Produkten nicht der Gesetzgebung entsprachen, ist eine baldige Nachkontrolle von Kartoffelprodukten nicht angezeigt. Die Resultate im Einzelnen:

Die Produkte enthielten rund 14 bis 71% Kohlenhydrate.

Die Zusammensetzung der Zuckerarten entsprach den Erwartungen gemäss Zutatenliste.

Der Proteingehalt lag zwischen 1 und 9%. Die Deklarationen waren diesbezüglich korrekt. Der Fettgehalt lag bei den Kartoffelprodukten zwischen 0 und 8%. Bei allen Proben entsprach die deklarierte Fettmenge dem tatsächlichen Fettgehalt.

In keiner Probe ohne Deklaration von Sellerie als Zutat oder dem Hinweis "kann Spuren von Sellerie enthalten" konnte Sellerie nachgewiesen werden.

Die Produkte waren frei von GVO-Pflanzen.

Die Bestimmungen der Radionuklide ergaben folgende Ergebnisse: Bei zwei Proben konnte je 0.5 Bq/kg Cs-137 nachgewiesen werden. Die Cs-134-Werte lagen unterhalb von 0.5 Bq/kg. Der Toleranzwert von 10 Bq/kg konnte somit bei weitem eingehalten werden. Auch die Aktivitäten der natürlichen Radionuklide Ra-226 und Ra-228 lagen unter 1 Bq/kg und somit deutlich unter dem Toleranzwert.

Auf Grund fehlerhafter Deklarationen kam es zu einer Überweisung an die zuständige Behörde: Die Nährwertangaben bei zwei Produkten bezogen sich auf das zubereitete Produkt. Die Zubereitungsangaben waren aber zu ungenau.

Gesetzliche Grundlagen

Rösti oder Kartoffelstock ist in keiner Verordnung definiert. Es handelt sich um zusammengesetzte Lebensmittel. Die Nährwertdeklaration ist für solche Produkte freiwillig.

Radioaktivität: Der Grenzwert für die Summe der natürlichen Radionuklide Ra-226 und Ra-228 liegt gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) bei 5 Bq/kg. Der Toleranzwert für die Summe der Cäsiumisotope liegt bei 10 Bq/kg, der Grenzwert bei 1'250 Bq/kg.

Für Allergene gibt es gemäss Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende Regelungen: Zutaten (Lebensmittel und Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen auslösende Stoffe nach Anhang 1 sind oder aus solchen gewonnen wurden und die, wenn auch möglicherweise in veränderter Form, im Endprodukt vorhanden bleiben, müssen in jedem Fall im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden.

Auf diese Zutaten muss auch dann hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder Kontaminationen), sofern ihr Anteil, z.B. im Falle von Sellerie, 1 g pro Kilogramm oder Liter genussfertiges Lebensmittel übersteigen könnte. Hinweise, wie "kann Sellerie enthalten" sind unmittelbar nach dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.

Notabene

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2008 zum Internationalen Jahr der Kartoffel erklärt. Die Kartoffel ist weltweit ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Man kennt heute über 5'000 Sorten, ca. 1'000 werden weltweit angebaut. Vielfältig sind auch die Gerichte, die man mit den Erdäpfeln zubereiten kann. Schweizer Röst ist sogar international bekannt. (Medienmitteilung KLBS)

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