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19.10.2007: nachrichten
19.10.2007
Geplante Druckfarben-Positivliste zu restriktiv

Verpackungsindustrie fordert Stopp der geplanten Revision im Lebensmittelrecht. Man befürchtet wettbewerbshemmende Massnahmen im Verpackungsdruck.




Die vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschlagene Auswahl an zulässigen Druckfarben ist der Verpackungsbranche viel zu klein.


Das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI – als Vertreterin der gesamten schweizerischen Verpackungsindustrie – wehrt sich zusammen mit der Farb- und Lackindustrie, der Druckindustrie sowie der Nahrungsmittelindustrie gegen die geplante Änderung im Lebensmittelrecht bei der Zulassung von Druckfarben für Lebens-mittelverpackungen.

Grund dieser breiten Opposition sind die massiven technischen und wirtschaftlichen Einschränkungen, die eine Änderung der zulässigen Druckfarben für den Verpackungsdruck für die Schweizer Industrie nach sich ziehen würde.

«Die neue, durch das BAG vorgeschlagene Liste der Druckfarben enthält lediglich einen Bruchteil der heute gängigen Druckfarbstoffe und würde die Schweizer Firmen gegenüber ausländischen Mitbewerbern massiv einschränken», betont Wolfgang Durrer, Geschäftsführer des SVI. «Diese Massnahme wäre ein fataler helvetischer Alleingang und würde in keiner Art und Weise im Einklang mit einer EU-Kompatibilität im Lebensmittelrecht stehen.»

Die Industrien fordern deshalb eine sofortige Einstellung der in Bearbeitung stehenden Neuerungen in der Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände. Verlangt wird eine wirtschaftsfreundliche Lösung, welche die Schweizer Industrien gegenüber dem Ausland nicht benachteiligt und einschränkt.

BAG nimmt Lebensmittelpackungen ins Visier

Am 21. Oktober 2007 in der Sonntagszeitung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verlangt von der Verpackungsindustrie, dass sie nur deklarierte Druckfarben verwende. In den letzten Jahren mussten Babymilch und Teigwaren aus den Regalen entfernt werden, weil sie durch Verpackungsfarbe verunreinigt waren.

Michael Beer, Leiter Lebensmittelsicherheit beim BAG: «Es müssen keine Verpackungen geändert werden.» Die Positivliste in der Verordnung sei offen und könne jederzeit ergänzt werden, zudem gelte eine Übergangsfrist. Er verhehlt nicht, dass die Industrie ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, weil sie seit 15 Jahren eine Stoffliste versprochen und bisher nicht geliefert hat. Das Amt weiss nicht, was die Verpackungsindustrie verwendet.

Die EU hat noch keine Verordnung, mit der sie die Zulassung von Druckfarben für Lebens- mittelverpackungen regelt. Nachdem der Europarat eine entspre- chende Resolution verabschiedet hatte, diskutieren Belgien, Frankreich und Norwegen ebenfalls ein Gesetz. Doch kein Land ist so weit wie die Schweiz. Dieses Vorpreschen stört denn auch die Industrie.

Unterstützung erhält das BAG von der Konsumentenschützerin Jacqueline Bachmann. «Die Verpackung muss genau so sicher sein wie der Inhalt.» Allerdings wundert sie sich über den Alleingang des Bundes, der vermutlich die Schweizer Produkte verteuert. Das letzte Wort hat nun der Gesundheitsminister, Bundesrat Pascal Couchepin (Auszug aus dem Bericht in der SZ 21. Oktober 2007).

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