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1.11.2007: nachrichten
1.11.2007
Cassis-de-Dijon: Bundesrat will 18 Ausnahmen

In der EU zugelassene Waren sollen künftig auch in der Schweiz frei vermarktet werden können. Aber der Bundesrat anerkennt 18 Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip.


Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist unzufrieden mit der nur vorläufigen Beigehaltung der Herkunftsdeklarationspflicht. Der Bundesrat wolle ausgerechnet Regelungen zu Gunsten des Konsumentenschutzes abschaffen. Eine freiwillige Deklaration ist nicht tangiert.

Dessen Übernahme ist Teil des Kampfs gegen die "Hochpreisinsel Schweiz": Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) will der Bundesrat Behinderungen des Warenverkehrs abbauen, welche Produkte unnötig verteuern. Die Botschaft ist für 2008 geplant.

Der grosse Streit drehte sich um die Ausnahmen, die mit dem höheren Standard der Schweiz im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden können. Die von der Bundesverwaltung gemeldeten 128 Ausnahmebegehren wurden vom Bundesrat in einer ersten Runde auf 40 zusammengestrichen.

Am Mittwoch, 31. Oktober nun hat der Bundesrat entschieden, noch 18 Abweichungen vom EU-Produkterecht beizubehalten. Fünf Ausnahmen sind definitiv: die Angabe des Alkoholgehaltes von Süssgetränken, die Kontrollzeichen auf Schnäpsen, die kombinierten Warnhinweise auf Tabakprodukten, das Verbot von Blei in Farben und Lacken sowie sicherheitsrelevante Vorschriften bei den Bahnen.

In 13 Fällen werden die Abweichungen vorläufig weitergeführt. Hier geht es um die Batteriehaltung von Hühnern, das Verbot von Phosphat in Waschmitteln und lufthygienische Anforderungen für Öl-, Gas-, Holz- und Kohlefeuerungen. Verlangt wird weiterhin die Angabe des Produktionslandes für Lebensmittel und Rohstoffe.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist damit unzufrieden. Der Bundesrat wolle ausgerechnet Regelungen zu Gunsten des Konsumentenschutzes abschaffen. Die Deklaration des Herkunftslandes bei Fleisch, Früchten und Gemüse sowie die Deklaration von Käfigeiern müsse beibehalten werden. Für den Schweizerischen Bauernverband (SBV) dagegen ist es ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Deklaration des Produktionslandes und der nicht zugelassenen Käfighaltung von Hühnern als Ausnahmen vorläufig weitergeführt werden. (Quelle LID)

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