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6.11.2007: nachrichten
6.11.2007
Kein AOC-Ursprungsschutz für «Raclette»

Der Begriff "Raclette" darf in der ganzen Schweiz verwendet werden gemäss Bundesgerichts-Entscheid vom 5.11.2007. Die Walliser ärgern sich.




Raclette Suisse besteht aus pasteurisierter Milch und Walliser Raclette aus Rohmilch, welche mehr Charakter verleiht.


Dem Walliser Milchverband wird die Eintragung von "Raclette" als geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) verwehrt. Er kann aber die Eintragung "Raclette du Valais" für sich beanspruchen. "Raclette" werde nicht als traditionelle Bezeichnung für den Walliser Raclette-Käse verwendet, heisst es in der Begründung. Vielmehr habe "Raclette" über die Jahrhunderte nur für das Walliser Gericht als solches gestanden, bei dem geschmolzener Rohmilchkäse verzehrt werde.

Als Bezeichnung für den Käse selber sei "Raclette" erst etwa ab den Siebzigerjahren gebräuchlich geworden. Ferner seien in den internationalen Abkommen der Schweiz nur Urspungsbezeichnungen wie "Gruyère" oder "Sbrinz" erwähnt, nicht aber "Raclette.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte 2003 entschieden, dass nur noch der Käse aus dem Wallis den Namen „Raclette“ tragen darf. Raclette Schweiz und einzelne Produzenten erhoben Einsprache bei der Rekurskommission des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements. Diese kam 2006 zum Schluss, dass nur die Bezeichnungen "Walliser Raclette" respektive "Raclette du Valais" geschützt werden könnten, nicht aber "Raclette" für sich alleine.

Raclette-Entscheid ein "Eigengoal"

Der Walliser Milchverband (FLV) wertet den Entscheid des Bundesgerichts zum verweigerten AOC-Schutz für "Raclette" als Eigengoal und grossen Verlust für die Schweiz. Es sei eine einmalige Chance verpasst worden, den Begriff "Raclette" für die Schweiz zu schützen. Über den Entscheid würden sich vor allem die europäischen Hersteller von industriellem Schmelzkäse freuen. Deren Produkte würden nun in der Schweiz und weltweit unter der Bezeichnung "Raclette" zu Preisen vermarktet werden, mit denen Schweizer Hersteller kaum mithalten könnten.

Auch die Schweizerische AOC-Vereinigung bedauert den Entscheid. Der Konsument verknüpfe mit den traditionellen Käsesorten deren regionalen Ursprung. Deshalb wäre die Situation klarer, wenn alle solchen Käsesorten mit einer AOC geschützt wären, schreibt die Vereinigung.

Markus Tschumi vom Verein "Raclette-Suisse" wertet den Entscheid der Lausanner Richter positiv. Nun herrsche Klarheit, dass der Begriff "Raclette" von allen Schweizer Käseproduzenten verwendet werden dürfe. Man habe damit gerechnet, dass das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz bestätigen werde. Die Befüchtungen des FLV teilt Tschumi nicht. Er rechne nicht damit, dass die Schweiz mit ausländischem Raclette-Käse überschwemmt werde. Frankreich etwa produziere bereits seit Jahrzehnten Raclette-Käse und verkaufe ihn in die Schweiz. (LID 6. November 2007)

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