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7.2.2008: nachrichten
7.2.2008
Bahn frei für Zürcher Gentechweizen

In der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Zürich-Reckenholz kann im Frühling versuchsweise Gentech-Weizen angesät werden. Greenpeace kritisiert den Entscheid.



Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat Gesuche von Universität und ETH Zürich bewilligt. Wie das BAFU am 7. Februar mitteilte, haben die Forschenden den verlangten Nachweis der Abwesenheit von Antibiotikaresistenz-Genen bei zwei Weizensorten erbracht. Zudem würden die Notfallpläne komplettiert. Vor der in Pully VD geplanten Aussaat muss ein Gerichtsentscheid über Einsprachen abgewartet werden.

Bei den Gesuchen der Universität Zürich geht es um die Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau sowie um Kreuzungen von Weizen mit einem Wildgras, dem Zylindrischen Walch. Die ETH will Weizenpflanzen mit erhöhter Pilzresistenz versuchsweises anbauen.

Das BAFU hatte am 3. September 2007 die Gesuche nur unter Auflagen bewilligt. Verlangt wurden unter anderem eine detaillierte Versuchsanordnung und der Nachweis, dass in den Pflanzen keine Antiresistenzgene vorhanden sind. Vorgelegt werden mussten die Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle Reckenholz. Die Gesuchsteller beantragten neu Änderungen an den Sicherheitsauflagen des BAFU. So wollen sie für die Mantelsaat, welche die Versuchsfelder umgibt, aus versuchstechnischen Gründen statt Weizen Gerste ausbringen. Aus Sicht der biologischen Sicherheit spricht für das BAFU nichts dagegen.

Bei den zur Information vorgesehenen Demonstrationsfeldern wollten die Gesuchsteller auf eine Mantelsaat als Pollenbarriere verzichten. Diesen Antrag lehnte das BAFU ab. Doch dürfen die Forschenden die nicht vermehrungsfähigen Stoppeln und Wurzeln der transgenen Pflanzen auf den Feldern belassen.

In Zürich-Reckenholz kann unter diesen Auflagen mit der Aussaat von Gentech-Weizen begonnen werden. Für den zweiten von der ETH vorgesehenen Versuchsstandort in Pully hingegen ist weiterhin eine Beschwerde mit aufschiebender Wirkung vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. (LID)

Greenpeace kritisiert Freisetzung von Gentech-Weizen

Heute hat das Bundesamt für Umwelt BAFU bekannt gegeben, dass es an seinem Entscheid vom 3. September grösstenteils festhält. Somit erhielten die Universität Zürich und die ETH grünes Licht für ihre Gentech-Experimente in Zürich-Reckenholz. In Pully/VD ist nach wie vor eine Einsprache hängig. Die ungenügend überprüften Gentech-Konstrukte sind ein unnötiges Risiko für die Umwelt. Greenpeace Schweiz ist über diesen Entscheid empört und erstellt in den nächsten 30 Tagen eine Aufsichtsbeschwerde.

Die heute vom BAFU definitiv erteilte Bewilligung basiert auf äusserst lückenhaften Informationen. Bei der Einreichung der Gesuche im letzten Mai fehlten wichtige Daten. Und einzelne Gentech-Linien waren zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht entwickelt. Im Gentechnikgesetz ist jedoch genau festgeschrieben, was ein Gesuch beinhalten muss, damit die Behörde überhaupt Entscheide treffen kann. So müssen molekulare Daten der zu bewilligenden Gentech-Pflanze vorliegen, und es muss gezeigt werden, ob toxische, allergieauslösende und andere schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier zu erwarten sind.

Anstatt die Gesuche zurückzuweisen hat das BAFU am 3. September dann aber eine Bewilligung erteilt – mit minimaler Frist zur Nachlieferung fehlender substanzieller Daten. Zwar dürfen jetzt nicht alle Gentech-Linien ausgesät werden. Stossend am heutigen Entscheid ist aber, dass für die noch immer fehlenden Daten eine weitere Fristverlängerung gewährt wird, anstatt die Bewilligungen konsequenterweise zurückzuziehen. Wie kann denn die Sicherheit oder Schädlichkeit eines Gentech-Konstrukts beurteilt werden, von dem noch immer keine Daten vorliegen?

Mit dem Entscheid von heute wird ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. «Eigentlich müsste das Gesetz den Umgang mit Gentech-Pflanzen regeln. In diesem Fall scheint aber politischer Druck das Tempo und die Genauigkeit des Bewilligungsverfahrens diktiert zu haben. Das ist skandalös», sagt Marianne Künzle von Greenpeace Schweiz. Die Umweltorganisation wird in den nächsten 30 Tagen eine Aufsichtsbeschwerde, adressiert an UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger, einreichen. (Medienmitteilung Greenpeace)

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