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18.2.2008: nachrichten
18.2.2008
Teils Pestizide in Wintersalaten ausser bei «bio»

In einer gemeinsamen Kampagne untersuchten die kantonalen Labors Aargau und Basel-Stadt Salate auf Rückstände von Agrochemikalien und Deklarationen. Rund zwanzig Prozent der Proben wurden beanstandet.



Im konventionellen Gemüseanbau ist eine grosse Auswahl an Wirkstoffen zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern zugelassen. Da die Anfälligkeit der Kulturen stark witterungsabhängig ist, werden Pflanzenbehandlungsmittel je nach Wetterbedingung und Temperatur in den Anbaugebieten unterschiedlich intensiv eingesetzt.

Gerade während der Wintersaison bereitet der Anbau empfindlicher und somit krankheitsanfälliger Salate selbst in den für die Schweiz wichtigsten Bezugsländern Frankreich, Italien und Spanien immer wieder Schwierigkeiten, was zu einem intensivierten Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln und erhöhten Rückstandswerten führt.

Daneben wird in einigen Ländern im Gemüseanbau, speziell in Gewächshäusern, zur Bodenentseuchung noch immer das stark Ozonschicht abbauende Begasungsmittel Methylbromid verwendet. Als Rückstand dieser Behandlung bildet sich anorganisches Bromid, das via Boden von der Pflanze aufgenommen wird.

Keine Rückstände in den Biosalaten

In den Wintermonaten Januar bis März 2007 überprüften daher die kantonalen Labors Aargau und Basel-Stadt 93 Salate auf die gesetzlichen Höchstkonzentrationen für Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln und Bromid sowie für Nitrat. Im Fokus der Untersuchungen standen die erfahrungsgemäss stärker behandelten Salate wie Kopfsalat, Lollo, Eichblatt und Batavia. Hinzu kam auch Rucola, welcher speziell im Falle italienischer Herkunft in den letzten Jahren immer wieder wegen zu hohen Bromidrückständen aufgefallen war. Sieben Salatproben stammten aus biologischem Anbau.

In zwölf der konventionell erzeugten Salatproben wurden mit den eingesetzten Nachweismethoden keine Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln nachgewiesen. Gut schnitten auch die sieben getesteten Biosalate ab, in denen keinerlei Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln nachgewiesen wurden. In den übrigen 74 konventionell erzeugten Proben waren dagegen Rückstände von einem bis neun verschiedenen Wirkstoffen nachweisbar.

Allgemein hohe Rückstände

Insgesamt mussten 15 Proben (16%) wegen Überschreitung einer oder mehrerer Höchstkonzentrationen für Rückstände beanstandet werden. Hinzu kommen zwei weitere Beanstandungen wegen Anwendung nicht zugelassener Wirkstoffe. Damit ist die Belastung der Salate mit Rückständen von Pflanzenbehandlungsmitteln im gewählten Analysenzeitraum wie bereits im Jahr 2005 wiederum als hoch zu beurteilen.

Obwohl im Rahmen des Montrealer Protokolls ab 2005 ein Verbot für die Herstellung und Einfuhr von Methylbromid aufgrund seiner Schädlichkeit für die Ozonschicht festgelegt wurde, weisen unsere Resultate darauf hin, dass das Begasungsmittel insbesondere im Gemüseanbau in Italien weiterhin Verwendung findet. Dies dürfte auf das Aufbrauchen vorhandener Lagerbestände oder auf die zahlreichen Ausnahmegenehmigungen zurückzuführen sein.

Die Zusammenstellung der Höchstwertüberschreitungen zeigt, dass vor allem verschiedene italienische Salatarten infolge von Thiamethoxam- und Clothianidin-Rückständen zu beanstanden waren. Bezüglich Thiamethoxam ist dieser Sachverhalt dadurch zu erklären, dass in Italien der bisher geltende Höchstwert für Thiamethoxam (0.2 mg/kg; entspricht auch FIV-Wert) im Oktober 2006 auf Antrag des Pflanzenschutzmittelherstellers auf 5 mg/kg (!) erhöht wurde.

Diese Anpassung wurde in der staatlichen italienischen Pestiziddatenbank des zuständigen Gesundheitsministeriums (vgl. untenstehender Link) jedoch bis dato nicht nachgeführt; d.h. die Online-Abfrage betroffener Kreise (z.B. Schweizer Importeure), die keine Kenntnis von dieser Änderung hatten, lieferte falsche Angaben. Zudem gehört dieser breit eingesetzte insektizide Wirkstoff in Italien und in der Schweiz offenbar noch nicht überall zum routinemässigen Analysenprogramm der Pestizidmultirückstandsanalytik, z.B. für Analysen im Rahmen der Selbstkontrolle.

Auf unsere Anfrage zur Beurteilung der nachgewiesenen Clothianidin-Rückstände in italienischem Salat hat das BAG einen Toleranzwert von 0.02 mg/kg festgelegt. Unsere nachfolgenden Abklärungen im Zuge des gehäuften gemeinsamen Auftretens von Thiamethoxam- und Clothianidin-Rückständen haben ergeben, dass die Anwesenheit von Clothianidin in der Regel nicht durch eine (unerlaubte) Anwendung dieses Wirkstoffes in den Salatkulturen bedingt ist, sondern als Abbauprodukt des verwendeten Thiamethoxam zu bewerten ist.

Eine Probe inländischer Treibhaus-Kopfsalat war infolge Höchstwertüberschreitungen mit Rückständen von Dithiocarbamaten (8.1 mg/kg; Grenzwert: 5 mg/kg) und Dimethomorph (0.84 mg/kg; Toleranzwert: 0.2 mg/kg) zu beanstanden. Aufgrund der vorliegenden Grenzwertüberschreitung wurde beim verantwortlichen Produzenten ein sofortiger Erntestopp der betroffenen Ware verfügt. Die Ernte der entsprechenden Ware erfolgte erst 8 Tage später, nachdem anhand von weiteren Analysen die Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte belegt werden konnte.

Ferner mussten zwei inländische Proben Rucola wegen Rückständen von in der Schweiz für diese Kultur nicht zugelassenen Wirkstoffen beanstandet werden (Propamocarb: 4.9 mg/kg; Dimethomorph: 1.1 mg/kg; Boscalid: 1.6 mg/kg).

Wie in den vergangenen Jahren führten Höchstwertüberschreitungen bezüglich Bromid auch in diesem Jahr wieder zu Beanstandungen von italienischer Ware. Neben den beiden oben aufgeführten Proben wurde bei einer weiteren Charge Kopfsalat aus Italien mit 114 mg/kg Bromid aufgrund der analytischen Messunsicherheit auf eine Beanstandung verzichtet.

Hoher Nitratgehalt in Rucola

Eine Probe Salanova grün aus der Schweiz überschritt mit 4’800 mg/kg Nitrat den Toleranzwertes (4'500 mg/kg) nur knapp, weshalb unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit auf eine Beanstandung verzichtet wurde. Ansonsten wurde der seit Mai 2002 gültige Toleranzwert von 4’500 mg/kg für Nitrat in Salaten der Gattung Lactuca sativa L. nicht überschritten. Rucola wies mit durchschnittlich 5’700 mg/kg den gewohnt hohen Nitratgehalt auf. Für Nitrat in Rucola existiert in der Schweiz jedoch keine Höchstkonzentration.

Herkunft und übrige Deklarationen

Eine Probe Kopfsalat war infolge falscher Herkunftsdeklaration zu beanstanden; die Ware stammte aus inländischer Produktion und nicht wie anlässlich der Probenahme angegeben aus Italien. Zusätzlich waren je eine Charge Kopfsalat aus Frankreich und Italien infolge fehlender Angaben zum Warenlos bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten zu beanstanden (keine Originaletikette/-gebinde respektive Angaben in Geschäftspapieren vorhanden).

Gesetzliche Grundlagen

Die Höchstkonzentrationen für Pflanzenbehandlungsmittelrückstände in und auf Lebensmitteln sowie für Nitrat sind in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) geregelt. Für Primärprodukte aus einheimischer Produktion sind ausserdem die Zulassungen gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis sowie gegebenenfalls labelspezifische Richtlinien zu beachten. Bei Wirkstoffen, für welche in der FIV für das untersuchte Lebensmittel keine Höchstkonzentrationen festgelegt sind, gelangen bei importierten Lebensmitteln internationale Richtlinien (z.B. Codex Alimentarius), EU-Höchstwerte oder im Exportland auf nationaler Ebene gültige Werte zur Anwendung.

Text: kantonales Labor Basel. Bild (keine der untersuchten Probe): foodaktuell.ch

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