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28.2.2008: nachrichten
28.2.2008
Good News: Auf Glutenfrei-Deklaration ist Verlass

Das Angebot für Allergiker an glutenfreien Lebensmitteln wie Backwaren, Teigwaren, Pizza, Cornflakes wird immer vielfältiger. Die Deklarationen halten, was sie versprechen.




Das kantonale Labor Basel-Stadt hat gemäss Bericht von Februar 2008 in verschiedenen Geschäften des Stadtkantons glutenfreie Speziallebensmittel untersucht. In 5 verschiedenen Geschäften (3 Grossverteiler / 2 Reformhäuser) wurden 19 glutenfreie Lebensmittel wie Mehlmischungen (4 Proben), Teigwaren (3), Kekse/Kuchen (3), Cracker (2), Knabbernüsse (1), Cornflakes (1), Chips (1), Kakaogetränkepulver (1) und Pizza (1) erhoben. Die Proben wurden in der Schweiz oder EU-Ländern hergestellt. Bei 5 Proben handelte es sich um biologische Erzeugnisse.

Dabei wurden folgende Fragen abgeklärt:

Enthalten die glutenfreien Lebensmittel Gliadin?

Werden die allgemeinen Anforderungen an die Deklaration eingehalten?

Die Inspektoren kamen nach Auswertung der Proben zu folgendem Ergebnis:

Bei 15 Proben lag der Gliadingehalt unterhalb der Bestimmungsgrenze von ca. 0.25 mg / 100 g.

Bei 4 Proben (Mehlmischungen, Cracker und Cornflakes) lag der Gliadingehalt bei rund 0.5, 0.8, 1.2 resp. 1.4 mg / 100 g und somit deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert.

Die allgemeinen Deklarationen auf den Verpackungen gaben zu keiner Beanstandung Anlass. In der nächsten Zeit sind deshalb keine weiteren Kontrollen von glutenfreien Lebensmitteln vorgesehen.

Was heisst glutenfrei?

In Artikel 9 der Verordnung über Speziallebensmittel wird definiert, was unter glutenfreien Lebensmitteln zu verstehen ist. Ein Lebensmittel gilt als glutenfrei, wenn dessen glutenhaltiger Rohstoff (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste usw.) durch einen von Natur aus glutenfreien Rohstoff (Mais, Hirse, Reis, Kartoffeln, Buchweizen, Soja usw.) oder durch einen glutenfrei gemachten Rohstoff ersetzt worden ist.

Der Gehalt an Prolamin (Gliadin) darf 10 mg pro 100 g Trockenmasse nicht übersteigen. Glutenfreie Teigwaren können, in Abweichung von Teigwaren gemäss der Verordnung über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenproteine und deren Erzeugnisse, ganz oder teilweise aus Stärke hergestellt sein. Bestehen glutenfreie Teigwaren vorwiegend aus Stärke, so ist dies in der Sachbezeichnung entsprechend anzugeben (z.B. Stärketeigwaren).

Weshalb glutenfreie Lebensmittel?

Die Zöliakie ist eine Krankheit, die durch Getreideeiweisskomponenten (Gluten), in erster Linie durch das in Weizen enthaltene Klebereiweiss Gliadin sowie durch ähnliche Proteine in Roggen, Gerste und Hafer, bei entsprechender erblicher Veranlagung, ausgelöst wird. Die Aufnahme dieser Proteine führt zu funktionellen und morphologischen Veränderungen der Dünndarmschleimhaut, wodurch die Funktion des Dünndarms deutlich beeinträchtigt werden kann. Als Folge davon leiden die Zöliakiepatienten unter Mangelzuständen (z.B. Anämie durch Eisenmangel).

Die strikt glutenfreie Ernährung lebenslang ist die einzige zur Verfügung stehende Behandlung. Verträgliche Getreide sind z.B. Mais, Reis, Buchweizen und Hirse, welche meistens als Ersatz für Weizen in glutenfreien Speziallebensmitteln wie Mehlen, Broten, Gebäck und Teigwaren enthalten sind. Früher waren diese Lebensmittel vor allem in Apotheken, Drogerien und Reformhäusern erhältlich. Seit 2004 verkaufen auch die Grossverteiler diese Speziallebensmittel. (Kantonales Labor Basel-Stadt KLBS)

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