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11.8.2005: nachrichten
11.8.2005
Fleisch-Verbände gegen Raumplanungs-Revision

Die Fleischbranche wehrt sich gegen Gewerbebauten in der Landwirtschaftszone: Sie seien agrarpolitisch kontraproduktiv, weil der nötige Strukturwandel gehemmt werde.


Der Verband Schweizer Metzgermeister (VSM) und die Schweizer Fleisch-Fachverbände (SFF) werden eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes bekämpfen, wenn die geplante Ausweitung nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetriebe weiterverfolgt wird. Dies unterstrich die Fleischbranche im kürzlich beendeten Vernehmlassungsverfahren.

Fleischverarbeiter und -handel sind die wertmässig wichtigsten Vermarkter der landwirtschaftlichen Produktion. Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sei eine rein agrarpolitische Angelegenheit: Die Revision möchte es den Bauern zusätzlich erleichtern, auf ihren Höfen nichtlandwirtschaftliches Gewerbe als Nebenbeschäftigung zu betreiben.

Die Fleischbranche hält dies für agrarpolitisch kontraproduktiv, weil damit unrationelle Problembetriebe künstlich aufrechterhalten werden. Der notwendige Strukturwandel wird gehemmt, und die Wachstumsmöglichkeiten leistungsfähiger Bauern, mit einem Flächenzuwachs zu rentablen Betriebsgrössen zu gelangen, ist beschnitten.

Andere Möglichkeiten suchen

Die Verbände der Fleischbranche sind sich der Schwierigkeiten der Landwirtschaft bewusst. Eine Förderung nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetriebe ist aber die falsche Antwort auf die Herausforderung. Alternativ sind im Bereiche des Raumplanungsgesetzes Massnahmen denkbar, wie die erleichterte Nutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude als Wohnraum für Dritte oder die Lockerungen der einschränkenden Bedingungen für die bodenunabhängige Agrarproduktion (sog. "innere Aufstockung").

Eine punktuelle Revision des Raumplanungsgesetzes ist jedoch unnötig und verfehlt. Die umfassende Überprüfung der Raumentwicklung in der Schweiz und des Raumordnungsrechts, die auf das nächste Jahr in Aussicht gestellt wird, ist zu begrüssen. Aber es besteht kein Grund, eine vorgezogene Teilrevision isoliert durchzuführen.

Im Rahmen einer Gesamtschau soll geprüft werden, ob und wie die für die Landwirtschaft nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen ohne Wettbewerbsverzerrungen und ohne agrarpolitisch negative Auswirkungen anders genutzt werden können. (Medienmitteilung VSM und SFF)

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