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10.4.2008: nachrichten
10.4.2008
«Buttergebäcke» wegen Fremdfetten beanstandet

Butter verleiht Backwaren einen edlen Geschmack, ist aber teurer als Pflanzenfett. Das kantonale Labor Basel musste einige «Buttergebäcke» mit Fremdfett beanstanden.



Butter verleiht zahlreichen Backwaren einen unverwechselbaren und beliebten Geschmack. Der höhere Preis von Butter gegenüber vielen pflanzlichen Fetten kann Produzenten allerdings dazu verleiten, in Abweichung zu einer ursprünglichen Rezeptur weniger Butter einzusetzen bzw. sie ganz oder teilweise durch pflanzliche Fette wie Margarine zu ersetzen.

Das Ziel der Untersuchung durch das kantonale Labor Basel-Stadt bestand darin, zu überprüfen, ob die Produzenten die verlangten Mindestbuttergehalte einhalten, ob auf die Zugabe von Speisefetten und- ölen verzichtet wird (Ausnahme Petit-Beurre) und ob die deklarierten Buttergehalte den Tatsachen entsprechen.

In acht verschiedenen Detailhandelsbetrieben wurden 25 Proben Gebäck und drei Proben Bonbons mit jeweils einem speziellen Hinweis auf Butter (z.B. mit Butter, pur beurre, Butter-XY, al burro) erhoben. Neun der kontrollierten Produkte kamen aus der Schweiz, acht aus Frankreich, drei aus Deutschland, zwei aus Dänemark und je eines aus Italien, Österreich, Belgien, den Niederlanden, Schottland und der Türkei. Die Anzahl untersuchter Proben betrug 28, davon wurden vier beanstandet (14% der Proben). Bei zweien davon wurde die tatsächliche Zusammensetzung beanstandet, bei weiteren zwei entsprach die Deklaration nicht den Vorschriften.

Insbesondere enthielt eine Butter-Brioche entgegen der Deklaration von 8% Milchfett (entsprechend 8% eingesottener Butter) lediglich 5% Milchfett. Zudem wurde eine Beimischung von ca. 35% Fremdfett festgestellt. Die Probe wurde beanstandet. Eine Probe Butterkekse enthielt neben dem geforderten Milchfettgehalt allerdings auch pflanzliche Fette. Die Zugabe von pflanzlichem Fett - auch wenn deklariert - ist für ein Buttergebäck nicht zugelassen und wurde beanstandet.

Weichkaramellen mit Milch und Butter wurden wegen fehlender Mengenangabe bezüglich der Milchbestandteile beanstandet. Eine Probe Madeleines musste wegen schlechter Lesbarkeit der Zutatenliste beanstandet werden.

Wie die Resultate der Untersuchung zeigen erfüllt die Mehrheit der Produzenten mit ihren Produkten die spezifischen Anforderungen an Buttergebäcke. Trotzdem mussten einzelne Proben wegen zu geringem Milchfettgehalt sowie wegen Zumischung von Fremdfett beanstandet werden. Das KLBS plant punktuelle Nachkontrollen.

Wo Butter drauf steht, muss Butter drin sein

Wird in der Sachbezeichnung einer Back- bzw. Dauerbackware auf Butter hingewiesen, so muss 1 kg des Gebäckanteils mindestens 100 g Butter enthalten. Die Zugabe von Speisefetten und- ölen sowie von Margarinen und Minarinen ist, ausser beim traditionellen Petit Beurre, nicht erlaubt (Verordnung über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenproteine und deren Erzeugnisse Art. 19).

Beim Petit Beurre muss der Buttergehalt mindestens 25 g auf 1 kg des Fertigprodukts und der Butterfettgehalt mindestens 20% des gesamten Fettanteils betragen. Ausserdem muss die Menge einer Zutat angegeben werden, wenn die Zutat in der Sachbezeichnung genannt oder auf der Verpackung durch Worte, Bilder oder grafische Darstellungen hervorgehoben wird (Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Art. 9).
(Quelle: Kantonales Labor Basel-Stadt KLBS)

Öko Test titelt: "Margarine im Buttercroissant"

Das deutsche Konsummagazin Öko Test nahm in der Aprilausgabe verschiedene Backwaren unter die Lupe. Buttercroissant der Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH, Mühlheim am Main, enthielten anstatt Butter als Fettanteil überwiegend Margarine. Weiterhin wies das Produkt und das Croissant von Schäfer's Brot- und Kuchenspezialitäten GmbH, Porta Westfalica, einen zu hohen Gehalt an 3-MCPD-Fettsäureester auf. Das Verbrauchermagazin bemängelt zudem die eingesetzten Zusatzstoffe und wies darauf hin, dass der in vielen Backmitteln verwendete Emulgator Diacetylweinsäureester (DAWE) in Tierversuchen zu Nieren- und Herzschäden geführt hat und von der Weltgesundheitsorganisation als kritisch beurteilt wird. (Quelle: Öko Test)

Bild: foodaktuell.ch (keines der beanstandeten Produkte)

Weiterlesen: Buttergipfel-Deklaration

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