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16.8.2005: nachrichten
16.8.2005
Neue gesetzliche Vorschriften über Kältemittel

Viele Ladenbesitzer und Gastronomen sind über die neue Kältemittel-Verordnung nicht im Bild. Die Kältering AG macht auf die neuen Vorschriften aufmerksam.


Der Bundesrat hat per 1. Juli 2003 neue Vorschriften zum Schutz gegen die Klimaerwärmung erlassen (Stichwort: Kyoto-Protokoll 1997). Betroffen sind in erster Linie alle stationären Kälteanlagen, Geräte und Wärmepumpen, die mehr als 3 kg ozonschichtabbauende und in der Luft stabile Stoffe enthalten.

Konkret geht es um Anlagen und Geräte, die vor allem mit dem so genannten HFKW betrieben werden, also z.B. den Kältemitteln R134a, R404A, R407C, R410A. Ebenso betroffen sind bestehende Anlagen mit den früher häufig verwendeten FCKW (z.B. R12, R502) und HFCKW (z. B. R22, R401, R402).

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat in Zusammenarbeit mit Fachvertretern des Kältetechnik-Gewerbes sowie mit Fachleuten aus den Kantonen eine Wegleitung herausgegeben. Diese Wegleitung (Stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln. Wegleitung. Vollzug Umwelt) kann über eine Kältering-Firma oder direkt über das BUWAL bezogen werden.

Neue Pflichten für die Inhaber

1. Für alle Anlage und Geräte mit mehr als 3 kg Kältemittel Inhalt muss ein Wartungsheft geführt werden. Diese Bestimmung gilt nicht nur für synthetische Kältemittel, sondern für alle Arten von Kältemitteln. Ihre Kühlfirma stellt Ihnen dieses Wartungsheft zur Verfügung.

2. Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln müssen regelmässig, mindestens aber bei jedem Eingriff und bei jeder Wartung, auf ihre Dichtigkeit überprüft werden. Die Dichtigkeitskontrolle ist in der Regel erstmals 2 Jahre nach der Inbetriebnahme durchzuführen, danach jährlich. Sie darf nur durch ausgebildete Personen mit Fachbewilligung durchgeführt werden.

3. Meldepflicht: Die Inbetriebnahme sowie die Ausserbetriebnahme einer mit synthetischen Kältemittel betriebenen Anlage muss gemeldet werden. Auch Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen in Betrieb genommen wurden, sind anzumelden. Die Meldungen für alle Anlagen sind an folgende Adresse zu richten: Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen, 8124 Maur, Tel.: 044 908 40 80, Fax: 044 908 40 88, E-Mail: info@meldestelle-kaelte.ch

Kältering–Firmen stellen die Meldekarten und das Wartungsheft zur Verfügung. (Quelle: Kältering)

Informationen:

Dokumentationsdienst BUWAL, 3003 Bern
Bundes-Amt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Bern
Fax: 031 324 02 16
E-Mail: docu@buwal.admin.ch

Aktiengesellschaft schweizerischer Kältefachfirmen Kältering AG
Postfach, CH-3800 Interlaken
Tel. 033 826 16 66, Fax 033 826 16 69
e-mail: info@kaeltering ch

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