Food aktuell
Varia
8.4.2010
Kantonslabor: Basel Rückblick auf 2009

Auszug aus der Zusammenfassung des KLBS-Jahresberichtes 2009



Chemische Lebensmitteluntersuchung

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Untersuchung der Zusammensetzung und der Authentizität von Lebensmitteln, der Nachweis von allergenen Substanzen sowie von gentechnisch veränderten Organismen und die Rückstandsanalytik von radioaktiven Stoffen und Pflanzenbehandlungsmitteln. Im Berichtsjahr wurden zudem erstmals Lebensmittel auf die Anwesenheit von antibiotikaresistenten Mikroorganismen untersucht.

Die Authentizität von Lebensmitteln spielt beim Täuschungsschutz eine wichtige Rolle. Seit Lebensmittel verkauft werden, sind teure Lebensmittel Ziel für Verfälschungen um durch den Verkauf von minderwertiger Ware einen finanziellen Gewinn erzielen zu können.

Im Berichtsjahr wurde bei 19 Proben die Fischart überprüft. In zwei Fällen wurde die unvollständige Deklaration der Fischart bemängelt. Durch die Behandlung von Thunfischfleisch mit Kohlenmonoxid (CO) kann die rote Farbe auch über den Verderbnisprozess hinweg stabilisiert werden. 11 Proben, die direkt bei Grossverteilern oder in Sushi-Restaurants erhoben wurden, zeigten erfreulicherweise keine Hinweise auf eine Behandlung mit Kohlenmonoxid.

Produkte mit hohen Obst oder Gemüseanteilen können aus verschimmelten Rohstoffen hergestellt werden, ohne dass dies sensorisch einfach erkannt werden kann. Der Nachweis eines erhöhten Ergosterolgehaltes in verarbeiteten Lebensmitteln deutet auf verschimmeltes Ausgangsmaterial hin. 25 Obst- und Gemüsesäfte, 25 Früchtewähen und 45 Tomatenprodukte wurden auf Ergosterol untersucht. Da kein Toleranz- oder Grenzwert festgelegt ist, bei 5 Tomatenprodukten jedoch erhöhte Befunde festgestellt wurden, wurde den betroffenen Betrieben der Befund mitgeteilt mit der Aufforderung die Qualität der eingesetzten Ausgangsmaterialien zu prüfen.

Die Zugabe des stickstoffreichen Melamins kann die Verwässerung von Milch kaschieren. In China führte die unerlaubte Zugabe von Melamin in Milch im Jahr 2008 zu Todes- und Krankheitsfällen bei Kindern. In 6 Zollstichproben aus Produkten chinesischer Herkunft wurden jedoch keine erhöhten Melamingehalte gemessen.

Auf der Verpackung eines Lebensmittels werden in der vorgeschriebenen Zutatenliste alle erhaltenen Zutaten und Zusatzstoffe aufgelistet. Oft wird zudem mit einer Nährwertdeklaration auf den Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten, Fetten und weiteren Stoffen hingewiesen. Die Nährwertangaben auf der Verpackung sowie die Zulässigkeit und Höchstmengen der enthaltenen Zusatzstoffe werden im Rahmen von Marktkontrollen überprüft. In diesem Jahr wurden im Speziellen die Zusammensetzung und Deklaration von Teigen, Kuchen- & Brotbackmischungen, Süssgebäck, Wähen, Tomatenprodukten und probiotischen Lebensmitteln untersucht. Erfreulicherweise wurden dabei nur wenige Mängel festgestellt.

Ein Fall, der uns vom Unispital Basel überwiesen wurde, zeigte für einmal die Tragweite der Allergenproblematik in Lebensmitteln. Ein Mädchen zeigte nach dem Konsum eines Würstchens heftige allergische Reaktionen. Dies obwohl der Metzger darüber informiert war, dass das Kind starke Allergikerin ist. Die Untersuchung auf eine breite Palette an Lebensmittelallergenen (alle Nussallergene, Sesam, Lupinen, Soja, Sellerie, Milch und Ei) wies geringe Mengen Pistazien und Ei nach.

Die Ärzte gehen davon aus, dass das Vorhandensein von Ei für das Auslösen der allergischen Reaktion verantwortlich war. Gemäss Rezeptur des Metzgers hätte kein Ei in der Wurst sein dürfen. Für Lebensmittelallergiker ist bis heute das strikte Vermeiden von Lebensmitteln, die Allergene enthalten, das einzige Mittel, eine allergische Reaktion zu verhindern. Nicht-deklarierte oder „versteckte“ Allergene stellen wie gerade beschrieben ein erhebliches Gesundheitsrisiko für allergische Personen dar.

Das schweizerische Lebensmittelrecht schreibt die Deklaration der bekannten Lebensmittelallergene wie z.B. glutenhaltige Getreide, Erdnuss, Haselnuss, Milch, Eier oder Sojabohnen vor, auch wenn sie unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen. Im Offenverkauf muss entsprechend mündlich Auskunft gegeben werden können. Im Berichtsjahr wurde in sechs Kampagnen auf diverse Lebensmittelallergene getestet. Bei einer Wähenkampagne zeigte sich, dass vor allem beim Offenverkauf das Verkaufspersonal oftmals nicht genügend geschult ist, um bezüglich Lebensmittelallergenen fachkundig Auskunft geben zu können.

Mehrmals wurden falsche Aussagen bezüglich der Verwendung von Nüssen gemacht. In einer Kuchenmischung wurde die Nicht-Deklaration von Milchbestandteilen beanstandet und in diversen Proben wurden Lebensmittelallergene (öfters Lupinen) in sehr kleinen Mengen gefunden, die allenfalls einen Hinweis wie „kann Allergen xy enthalten“ rechtfertigen würde.

Mikrobiologie

Im Jahr 2009 wurden 1958 (2008: 1992) Proben mikrobiologisch untersucht. Diese Untersuchungen teilen sich auf in 840 Lebensmittel-, 815 Wasserproben, 147 Tätowierfarben- und 156 diverse Proben.

Einen Schwerpunkt der Kontrolle bildete wiederum die Untersuchung von vorgekochten Speisen in Restaurants. 381 Proben wurden total analysiert, davon wurden 130, beziehungsweise 34%, beanstandet: Von 115 Teigwaren überschritten 49 resp. 42% den Toleranzwert bei einem oder mehreren Parametern. 53 resp. 72% von total 72 Reisproben waren zu beanstanden. Bei den Gemüseproben war die Beanstandungsquote mit 29%, bzw. 56 zu beanstanden Proben von total 194, am niedrigsten.

Auch wenn Toleranzwertüberschreitungen nicht zwingend eine akute Gesundheitsgefährdung bedeuten, zeigen sie ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Sie weisen oft darauf hin, dass die Prozess- und Personalhygiene beim Vorkochen, Portionieren und Lagern ungenügend ist. Kaltspeisen, wie Salate etc., Süssgerichte (Desserts und Patisseriewaren), Fleisch- und Fischerzeugnisse, sowie Suppen und Saucen waren weitere Lebensmittelarten, von denen in Restaurants Proben genommen wurden.

Insgesamt wurden von diesen Lebensmitteln 274 Proben erhoben. 64 bzw. 23% mussten wegen Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Die höchsten Beanstandungsquoten zeigten Fisch- und Fleischerzeugnisse mit 83%, sowie Suppen und Saucen mit 16%, gefolgt von Kaltspeisen mit 12% und Süssspeisen mit nur 7%. Der mikrobiologische Status von vorgekochten und andern Lebensmitteln in den Restaurationsbetrieben muss weiterhin überprüft werden.

96 Proben von Sandwichen aus Grossverteilern, Bäckereien und Konditoreien wurden von Juni bis November erhoben. 12 Proben mussten wegen Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Dabei erwiesen sich die Sandwiche mit gekochtem Schinken oder mit Thon als heikle Produkte. Sie wiesen am meisten Beanstandungen auf.

Lebensmittelinspektorat

Dieses Jahr wurden insgesamt 1971 Berichte (2008: 2266) verfasst. 1090 (1018) Inspektionen und Betriebshygienekontrollen wurden durchgeführt. In 172 Fällen mussten erhebliche Mängel beanstandet werden. Da die Auswahl der zu inspizierenden Betriebe jedoch nicht zufällig erfolgt, sondern sich nach deren Risikoklasse richtet, darf diese Zahl nicht auf alle Lebensmittelbetriebe hochgerechnet werden.

Die Beanstandungsquote für erhebliche Mängel, das heisst Gefahrenbewertung 3 (mangelhaft) und 4 (schlecht), senkte sich von 27% im Vorjahr auf 18% in diesem Jahr. 82% der Betriebe befanden sich in einem genügenden bis guten Zustand. Die Lebensmittelbetriebe werden unter anderem durch Betriebshygienekontrollen (BHK) auf die Einhaltung des Gesetzes überprüft. Dabei findet eine eingehende Gesamtinspektion mit Erhebung von Lebensmittelproben statt. Labor- und Inspektionsergebnisse führen zu Massnahmen, die dem kontrollierten Betrieb verfügt werden.

Dieses Jahr fanden 52 BHK’s und vier Nachkontrollen statt. In 46 Betrieben mussten Mängel beanstandet werden, was einer Quote von 82% entspricht. Dazu kommt, dass von den 674 anlässlich der BHK erhobenen Proben 196 bzw. 29% zu beanstanden waren. BHK’s werden gezielt auch bei Betrieben vorgenommen, welche anlässlich eines Screenings hygienische Mängel aufgewiesen haben. Dabei wird anhand einer kurzen Teilinspektion und Probenerhebung die Dringlichkeit einer BHK beurteilt. 165 (165) Proben wurden in 20 (19) Screenings erhoben. Davon führten 38 (38) zu Beanstandungen.

GVO

Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen als Lebensmittel ist weltweit bewilligungspflichtig. Neben der Bewilligungspflicht besteht für bewilligte GVO in der Schweiz wie in der benachbarten EU eine Deklarationspflicht. Über dem Deklarationsschwellenwert von 0.9% bezogen auf die Zutat, muss die Verwendung von GVO in Lebensmitteln deklariert werden. Nicht bewilligte GVO sind in der Schweiz nicht verkehrfähig.

Bisher galt dies auch für kleinste Spuren. Seit dem 1. April 2008 ist in der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel geregelt, dass geringe Mengen GVO (nur Nutzpflanzen) unter definierten Voraussetzungen toleriert werden können. Im Berichtsjahr wurden 162 Proben auf GVO untersucht. Gemäss Deklaration sollte keine einzige Probe eine gentechnisch veränderte Zutat enthalten. In 4 Proben wurden jedoch deklarationspflichtige GVO-Gehalte über 0.9% nachgewiesen. In drei Produkten asiatischen Ursprungs wurde Roundup Ready Soja in Mengen über 10% des Sojaanteils festgestellt und in einem Snackprodukt wurden über 2% der in der Schweiz nicht-bewilligten gentechnisch veränderten Maissorte NK603 gefunden.

Aufgrund einer RASFF-Meldung aus Deutschland wurden wir darauf aufmerksam, dass Leinsamen aus Kanada eine herbizidresistente gentechnisch veränderte Leinsaat (FP967) entSeite 10 von 197 Jahresbericht 2009 KL BS halten können. Mit einer in kurzer Zeit implementierten Analysenmethode wurde in vier von 42 Leinsamenproben die nicht-bewilligte gentechnisch veränderte Leinsaat FP967 gefunden. Alle acht Proben, die aufgrund eines Nachweises von GVO zu beanstanden waren, wurden von der Lebensmittelindustrie sofort vom Markt genommen.

In den meisten Lebensmitteln, wie z.B. Obst, Gemüse oder Getreide, sind die langlebigen Radionuklide Cäsium-137 (137Cs) und Strontium-90 (90Sr) des Tschernobyl-Fallouts von 1986 heute immer noch nachweisbar. Aufgrund der Halbwertszeiten von etwa 30 Jahren ist es nicht verwunderlich, dass auch heute noch Radioaktivität aus Tschernobyl in unserer Umwelt messbar ist. Die daraus resultierende radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln hängt einerseits von der Art des Lebensmittels und andererseits von der Herkunft bzw. der regionalen Bodenbelastung ab.

Von 76 untersuchten Wildbeeren, Wildpilzen und Trockenpilzen erfüllten alle den Toleranzwert für Cäsiumisotope. Beim Strontium-90 waren drei Heidelbeerproben über dem Toleranzwert von 1 Bq/kg; der Grenzwert war jedoch eingehalten. Zwei türkische Tees mussten aufgrund von Toleranzwertüberschreitungen bei Cäsium beanstandet werden. Aufgrund einer Meldung aus Italien und Hinweisen von Konsumenten wurden Holzkohlen aus osteuropäischen Ländern (v.a. Polen und Ukraine) untersucht.

In der Schweiz wurde keine erhöhte Radioaktivität festgestellt. Hunderte verschiedener Wirkstoffe werden als Pflanzenbehandlungsmittel in der Landwirtschaft gegen Schädlinge wie Insekten oder Pilze, gegen Unkräuter oder für ein rascheres, stärkeres Pflanzenwachstum eingesetzt. In diesem Jahr wurde die Priorität auf die Untersuchung von asiatischem Gemüse und von Schwarz- und Grüntee gelegt.

Die Kontrolle von asiatischem Gemüse ergab eine hohe Beanstandungsquote von 22%. Insgesamt mussten 10 von 72 Gemüse- und Teeproben wegen teilweise massiven Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Schwarz- & Grüntee, verarbeitete Nüsse und Trockenpilze wurden auf Rückstände der Begasungsmittel Phosphin, Sulfurylfluorid und Methylbromid, welche zum Schutz vor einem Befall mit Vorratsschädlingen wie Käfern und Motten eingesetzt werden, untersucht. In etwa einem Fünftel der Proben waren Spuren von Begasungsmittel nachweisbar, jedoch einzig ein Mate-Grüntee aus biologischem Anbau musste wegen Behandlung mit dem Begasungsmittel Methylbromid beanstandet werden.

Pilzkontrolle

Insgesamt wurden dieses Jahr 152 (320) Kontrollen durchgeführt. Die vergangene Pilzsaison zeichnete sich durch eine grosse Hitze und Trockenheit ab Mitte August aus. Dies führte zu einem Pilzmangel. Auch dieses Jahr wurden bei den Kontrollen giftige Pilze entdeckt. So musste zweimal ein grünblättriger Knollenblätterpilz aus dem Sammelgut entfernt werden. (Mitteilung KLBS)

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