Food aktuell
Varia
6.5.2010
Fial zu Swissness und Konsumenten-Info-Verordnung

Fial, Dachverband der Schweizer Lebensmittelindustrie, kommentiert die Swissnessvorlage des Bundesrates und die Konsumenteninformations-Verordnung

Die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie tut sich schwer mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Swissnessregeln für Nahrungsmittel. Die Vorgabe, wonach Nahrungsmittel zu 80 Prozent aus einheimischen Rohstoffen zu bestehen haben, damit sie mit dem Schweizer Kreuz vermarktet werden können, gefährdet die Swissness verschiedener Traditionsprodukte und Arbeitsplätze.

Die fial fordert adäquate Korrekturen und präsentierte am 22. März an einer gut besuchten Medienkonferenz eine aktuelle Meinungsforschung zur Herkunftserwartung an Schweizer Produkte.


Der Präsident der fial, Ständerat Rolf Schweiger, legte an einer in Bern durchgeführten Medienorientierung dar, dass die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie dem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Wappenschutzgesetz positiv gegenübersteht. Dieser Erlass legalisiere die von Bund und Kantonen seit Jahren permissiv geduldete Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten und führe die Gleichbehandlung gegenüber Dienstleis-tungen herbei.

Schwer tut sich die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie indessen mit der Revisionsvorlage für das Markenschutzgesetz, weil die "Swissness" ihrer Produkte nach den Absichten des Bundesrates neben dem entscheidenden Verarbeitungsschritt, der in der Schweiz stattfinden muss, einzig davon abhängt, dass ein Produkt mindestens zu 80 Prozent aus Rohstoffen schweizerischer Herkunft besteht. Die Tatsache, dass es im Gesetzesentwurf Ausnahmen für in der Schweiz nicht produzierte oder vorübergehend nicht in genügender Menge vorhandene Schweizer Rohstoffe gebe, mache die Vorlage nicht besser, sagte Ständerat Schweiger.

Die exklusive Gewichtung der Herkunft des Rohstoffs blende die für die Herstellung insgesamt viel gewichtigeren Faktoren wie Forschung und Entwicklung, Löhne, Energie, Abschreibungen und Unterhalt völlig aus. Ausländische Abnehmer führten Schweizer Lebensmittel primär in ihren Sortimenten, weil sie von hoher Qualität sind und weil sie in der Schweiz hergestellt wurden. Sie stünden bei den ausländischen Konsumenten in erster Linie für Werte wie "Zuverlässigkeit", "Exklusivität" und "internationale Spitzenqualität"; für Tugenden also, für welche die rohstoffarme Schweiz mit ihren Produkten in der Welt bekannt sei, so Schweiger weiter.

Die Korrekturvorschläge der fial

Für Ständerat Rolf Schweiger macht die Revision des Markenschutzgesetzes aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nur dann Sinn, wenn die Schweizer Wirtschaft und damit auch die einheimische Nahrungsmittel-Industrie dadurch gestärkt werden. Diesem Anspruch genüge die Vorlage nur dann, wenn sie im Bereich der verarbeiteten Naturprodukte korrigiert werde. Die Hersteller müssten sich alternativ auf das für Industrieprodukte geltende Wertkriterium von 60 Prozent oder auf ein auf 60 Prozent reduziertes Gewichtskriterium berufen können.

Die Berechnungsregeln müssten ferner aus dem Gesetzestext klar hervorgehen und direkt umsetzbar sein. Im Wappenschutzgesetz sei schliesslich – so Schweiger – noch eine Lösung zugunsten derjenigen Hersteller zu verankern, welche die Verwendung eines Firmenlogos mit Schweizer Kreuz für vollumfänglich in der Schweiz fabrizierte Produkte gestattet; dies im Sinne eines Bekenntnisses zum Werkplatz Schweiz.

Die Swissnesserwartungen der Konsumenten

Die über die Begründungen des Bundesrates für das Gewichtskriterium nicht glückliche fial wollte genau wissen, welches die aktuellen Konsumentenerwartungen an die Swissness von Nahrungsmitteln sind. Sie gab eine auf über 1'100 Interviews basierende Meinungsforschung in Auftrag, welche zu aufschlussreichen Ergebnissen geführt hat. Für 75 Prozent der Konsumenten ist es beim Kauf eines Produktes wichtig, dass es sich um ein Schweizer Produkt handelt.

Der gleiche Prozentwert ergab sich bei der Frage, ob es wichtig ist, dass Produkte, welche die "Marke Schweiz" tragen, vollständig in der Schweiz hergestellt wurden. 97 Prozent der Konsumenten sind der Ansicht, dass vollständig in der Schweiz hergestellte Produkte besondere Ansprüche an Qualität, Konstanz und Sicherheit erfüllen. Für 54 Prozent der Konsumenten ist der Herstellungsort eines Produkts wichtiger als die Herkunft des Rohstoffs.


«Wer hat’s erfunden?» Die Werbung wirkt: 92% der Konsumenten empfinden Ricola-Bonbons als Schweizer Produkt. Was die Werbung nicht sagt: Es gibt Hinweise, dass das Kräuterbonbon zwar von Schweizern erfunden wurde aber nicht von Ricola sondern von Halter. Deren Website www.haschi.ch erwähnt: Das sanfte Kräuterbonbon seit 1919 wohltuend für Hals und Rachen. Die Firma Ricola dagegen wurde erst 1930 gegründet.


Ein Biscuit, das in der Schweiz mit Mehl gebacken wird, das in der Schweiz aus ausländischem Getreide gemahlen wurde, ist für 60 Prozent der Konsumenten ein Schweizer Biscuit. Für 92 Prozent der Konsumenten ist ein Ricola-Bonbon ein Schweizer Produkt. Basler Läckerli kamen auf 89 Prozent, Ovomaltine auf 80 Prozent, Willisauer Ringli auf 76 Prozent, Thomy Senf auf 67 Prozent und Knorr-Suppen auf 57 Prozent.

Landesverweis für Knorrli?

Daniel Lutz, Direktor Tiefkühlprodukte und Glacen von Nestlé Suisse SA, monierte, dass das Gewichtskriterium Qualität, Wissen, Arbeitsleistung und Innovation der Schweizer Nahrungsmittelhersteller ignoriert. Die von Nestlé hergestellten Produkte "Le Parfait", "Thomy Senf" und Glacecornets mit Fruchtpüree könnten nach der vorgeschlagenen Regelung nicht mehr als Schweizer Produkte vermarktet werden. Lutz unterstrich mit der Aussage "Zuviel Swissness tötet die Swissness" die Forderung nach einer einfachen, wahrhaftigen und transparenten Lösung.

Monique Bourquin, Country Managing Director der in Thayingen domizilierten Unilever Schweiz, qualifizierte die 80 Prozent-Gewichtsregel als "Killerkriterium" für viele Knorrprodukte. Die Nahrungsmittel-Industrie werde gegenüber anderen Branchen diskriminiert. Ohne Korrektur der Vorlage, wie sie die fial vorschlage, sei der Produktionsstandort Schweiz für Unilever und andere Firmen in Gefahr. Unilever beschäftigt in der Schweiz an zwei Standorten rund 1'200 Mitarbeitende.

Für Oscar A. Kambly, Verwaltungsratspräsident der Kambly SA, schiesst die Vorlage über das ursprüngliche Ziel der Missbrauchsbekämpfung hinaus. Es fehlt ihm an einer Differenzierung zwischen Agrarrohstoffen und verarbeiteten Lebensmitteln. Die Vorlage laufe auf eine Schwächung der "Marke Schweiz" hinaus und dürfte auch der Landwirtschaft schaden, weil es den Herstellern, welche ihre Produkte nicht mehr mit "Schweiz" deklarieren dürften, an der Motivation fehle, noch Schweizer Agrarrohstoffe zu verarbeiten. Bei der Kambly SA stammten alle in der nötigen Qualität und Menge verfügbaren Rohstoffe aus der Schweiz und nach Möglichkeit aus dem Emmental.



Eine Nährwertdeklaration wird bei allen vorverpackten Lebensmitteln obligatorisch.



Konsumenteninformations-Verordnung bleibt kontrovers und ungewiss

Die neue Verordnung bezweckt im Sinne der Zielsetzungen des Vertrages von Lissabon eine Vereinfachung mit Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen im Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht einschliesslich der Nährwertkennzeichnung. Am 16. März 2010 hat die vorberatende Kommission gestützt auf den Bericht der Rapporteurin Frau Dr. Renate Sommer (CDU, Deutschland) die Vorlage durchberaten und innerhalb von knapp 3 Stunden über rund 900 Änderungsanträge abgestimmt! Dass dabei mancherorts die Übersicht verloren ging, erstaunt nicht.

Zurzeit lässt sich das Ergebnis der Beratungen in der ENVI-Kommission nicht abschliessend beurteilen, da das offizielle Protokoll noch nicht vorliegt. Eine erste Analyse zeigt jedoch, dass zum Teil widersprüchliche Beschlüsse gefasst wurden. Bis zur ersten Lesung im EU-Parlament dürfte der nun vorliegende Entwurf nochmals einer Überarbeitung unterzogen werden.

Nährwertdeklaration wird obligatorisch

Fest steht, dass künftig eine Nährwertdeklaration bei allen vorverpackten Lebensmitteln obligatorisch sein wird. Umstritten sind jedoch der Umfang und die Form. Während bisher die Angabe der "Big 4" die Regel war, sieht der Entwurf nun "Big 10" (Energiewert, Eiweiss, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Trans-Fettsäuren, Nahrungsfasern, Natrium und Kochsalz) vor! Das von der Industrie favorisierte System der GDA-Deklaration (Guideline Daily Amounts) bleibt freiwillig. Die Angaben sollen pro 100 g oder 100 ml angegeben werden, vorzugsweise zusätzlich pro Portion.

Weiterhin umstritten ist die Frage, welche Nährwertangaben "front of pack" oder nur "back of pack" anzugeben sind. Der Entwurf sieht vor, dass die Angabe des Energiewertes mit einer vorgeschriebenen Mindestgrösse von 3 mm auf der Vorderseite der Packung erscheinen muss. Die Angabe von "traffic lights" wurde mit 30 gegen 28 Stimmen knapp abgelehnt. Auf freiwilliger Basis sollen solche Modelle jedoch einzelstaatlich möglich bleiben. Dies wird wohl im Plenum des EU-Parlaments einer der am heftigsten umstrittenen Punkte sein.

Die Kommission hat sich zudem dafür ausgesprochen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über "Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel" vorgesehenen Nährwertprofile, über die seit Monaten höchst kontrovers und ohne Resultat diskutiert wird, über Bord zu werfen.

Die Informationen auf den Packungen müssen für die Verbraucher "gut lesbar" sein. Der Vorschlag der Kommission mit einer Mindestschriftgrösse von 3 mm für alle obligatorischen Kennzeichnungselemente wurde somit fallen gelassen. Die Anforderungen an die Lesbarkeit sollen in einem separaten Dokument geregelt werden, unterschiedlich nach Packungsgrösse, bzw. bedruckbarer Fläche, Kontrast, Farbgebung etc.

Herkunftsbezeichnung

Die Deklaration des Produktionslandes soll bei Monoprodukten (z.B. Milchprodukte, Fleisch, Geflügelfleisch, frisches Gemüse und Früchte) sowie bei zusammengesetzten Lebensmitteln für Zutaten wie Fleisch, Geflügelfleisch und Fisch vorgeschrieben sein, doch sind hier die genauen Ausführungsbestimmungen noch nicht bekannt.

Die ENVI-Kommission schlägt zudem vor, dass synthetische Nanomaterialien bei Lebensmitteln künftig zwingend mit der Ergänzung "nano" in der Zutatenliste bezeichnet werden müssen. Die Kommission übernimmt hier eine Forderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über "Kosmetische Mittel" vom 30.11.2009.

Der Weg ist noch lang

Die erste Lesung im Plenum des EU-Parlaments ist für Mitte Mai 2010 geplant. Danach geht das Geschäft zurück an den EU-Ministerrat, der zu den Änderungen des Parlaments eine gemeinsame Stellungnahme Ministerrat/Parlament (sog. "Common Position") ausarbeiten muss. Gestützt darauf kommt es zur zweiten Lesung im EU-Parlament.

Falls sich der Ministerrat und das Parlament nicht einigen können, kann es noch zu einer "Conciliation Procedure" kommen. Zuständig für die formelle Verabschiedung und die Inkraftsetzung ist schlussendlich der Ministerrat. Bei allen Risiken, die Prognosen anhaften, ist mit einer Verabschiedung der Konsumenteninformationsverordnung wohl nicht vor Ende 2011 zu rechnen. Nach heutigem Stand ist eine Übergangsfrist für die Industrie von 3 Jahren, bzw. von 5 Jahren für Kleinbetriebe (unter 100 Mitarbeitende und/oder weniger als 5 Mio. Euro Jahresumsatz) vorgesehen. (Text: fial)

Weiterlesen: Swissness – Chance oder Risiko?

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