Food aktuell
Varia
10.6.2010
Wo recherchieren zum Lebensmittelrecht?

Am 6.5.2010 hat am ILGI Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ein Weiterbildungskurs zum Thema „Einführung ins Lebensmittelrecht“ für Interessierte aus der Praxis stattgefunden. Kursleiterin war Evelyn Kirchsteiger-Meier, Dozentin und Leiterin der Fachstelle Innovative Quality Management and Food Safety (IQFS). Weitere Referenten beteiligten sich. «foodaktuell.ch» war dabei und gibt einige Tipps weiter.


Kursleiterin Evelyn Kirchsteiger-Meier (Bild) erklärte am Anfang die Struktur des Schweizer Lebensmittelrechts, das wegen der Anpassung an die EU und den internationalen Handel heute sehr dynamisch ist, und gab Tipps zur Beschaffung der lebensmittelrechtlichen Quellen:

Es gibt grundsätzliche Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Lebensmittelrecht. Evelyn Kirchsteiger-Meier erklärte ein Beispiel: In der Schweiz ist ein Lebensmittel nur dann verkehrsfähig, wenn es umschrieben ist oder vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) mittels Einzelbewilligung zugelassen ist (siehe Art. 8 LMG). Das heisst, es gilt das Positivprinzip: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Nach dem EU-Recht sind hingegen sämtliche Lebensmittel grundsätzlich verkehrsfähig, wenn sie sicher sind. Nicht oder nur beschränkt verkehrsfähig ist ein Lebensmittel nur dann, wenn es das EU-Recht explizit so vorsieht (Negativprinzip: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt). Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden, allerdings auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft und zugelassen werden (vgl.: sogenannte Novel Food Verordnung Nr. 258/1997).



Algen (hier ein französisches Produkt) gelten als neuartige Lebensmittel gemäss Novel Food Verordnung und müssen zugelassen werden.


Allerdings hat die EU in einigen Bereichen begonnen, das Positivprinzip einzuführen (beispielsweise bei der Zulassung von gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben gemäss sogenannter Health-Claim-Verordnung Nr. 1924/2006).

Der Revisionsentwurf des LMG (Vernehmlassung abgeschlossen im Oktober 2009) sieht vor, das Positivprinzip für Lebensmittel aufzugeben und sich der EU anzupassen. Das revidierte LMG wird voraussichtlich im Jahr 2013 in Kraft treten.



Evelyn Kirchsteiger-Meier




Tipps zur Beschaffung lebensmittelrechtlicher Quellen

Pfad zum Auffinden des gültigen Lebensmittelrechts: www.admin.ch > Dokumentation > System. > Sammlung > Inhaltsverzeichnis des Landesrechts > 8 Gesundheit - Arbeit - Soziale Sicherheit > 81 Gesundheit > 817/Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Landwirtschaftliche Erlasse oder Erlasse anderer Bereiche, welche die Lebensmittelunternehmung betreffen, finden sich in anderen Kapiteln. Bsp: 916.51 Verordnung vom 3. November 1999 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung; LDV)

Bundesblatt BBI:
„Amtsblatt“ des Bundes, herausgegeben vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen. www.bk.admin.ch

Zentrale Vertriebsstelle für Bundespublikationen (BBL):
Sämtliche rechtlichen Erlasse, die ja online abrufbar sind, können auch als Hardcopy bestellt werden (unter Kostenfolge). www.bundespublikationen.ch

Revisionen:
Aktuelle und vergangene Revisionen können unter folgendem Link aufgerufen werden: www.lm-revisionen.admin.ch

Schweizerisches Lebensmittelbuch (SLMB) :
Das Schweizerische Lebensmittelbuch ist integrierter Bestandteil des schweizerischen Lebensmittelrechts. Amtliche Sammlung von Empfehlungen des Bundesrates, wie Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände zu untersuchen und zu beurteilen sind. www.sImb.bag.admin.ch

Informationsschreiben des BAG:
Das BAG veröffentlicht in loser Folge verschiedene Informationen zu lebensmittelrechttichen Belangen. Diese sind im Internet frei verfügbar. http:llwww.bag.admin.ch

BAG-Bulletin:
Das BAG publiziert lnterpretationshilfen zum Lebensmittelrecht des Verbandes der Kantonschemiker (VKCS), wichtige Entscheide, Bewilligungen, neue Grenz­und/oder Toleranzwerte etc. im BAG Bulletin, das wöchentlich erscheint. Das Bulletin dient neben der Lebensmittelsicherheit auch weiteren Bereichen des Gesundheitswesens als Informationsorgan. Es kann elektronisch abonniert werden.

Lebensmittelrechtliche Quellen mit Bezug zu tierischen Produkten:
Abrufbar unter der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen. www.bvet.admin.ch (=> Dokumentation => Gesetzgebung => Lebensmittel)

Bundesgerichtsentscheide:
Für eine erfolgreiche Suche empfiehlt es sich, den Text unter „Suchstrategie“ zu lesen. Für den Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände massgebliche Entscheide können auch via SLMB aufgerufen werden (zum Teil nur als Zusammenfassung). www.bger.ch

Kantonale Erlasse:
Diese sind je nach Kanton direkt via Internet einsehbar. In der Regel richtet sich die Codierung nach der SR-Nummer des Erlasses auf Bundesebene (z.B. 817 für lebensmittelrechtliche Erlasse). Die Einstiegsseite zur Auffindung von kantonalem Recht ist die kantonale, behördliche Homepage (z.B. www.ag.ch, www.sg.ch, www.so.ch, www.zh.ch etc.)

Kantonschemiker:
Die Liste der für den Vollzug des Lebensmittelrechtes beauftragten Institutionen (Kantonale Laboratorien, Kantonale Lebensmitteluntersuchungsanstalten, Kantonale Lebensmittelkontrollen) sind unter der Homepage www.kantonschemiker.ch/ abrufbar.

EU-Recht:
Offizielle Seite der Europäischen Rechtsquellen: http://eur-Iex.europa.eu Das Auffinden von EU-Rechtsqullen ist keine triviale Angelgenheit, weshalb sich innnerhalb desCAS Lebensmittelrecht (Informationen unter www.ilgi.zhaw.ch/cas-lebensmittelrecht) ein ganzer Kurstag mit vielen praktischen Übungen diesem Thema widmet.

Informationen

Der Kurs behandelte auch die Themen Organisation und Vollzug des Lebensmittelrechts, Lebensmittelhygienerecht, Zusatzstoffe und gab einen Ueberblick über die Kennzeichnung und Deklaration von Lebensmitteln. Zu letzterem Thema findet noch ein separater Kurs am 7. Oktober 2010 statt.

Der Kurs „Einführung ins Lebensmittelrecht“ findet wieder im Jahr 2011 statt. Weitere Informationen unter http://www.ilgi.zhaw.ch/de/science/ilgi/weiterbildung/kurse.html

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Life Sciences und Facility Management, ILGI Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation
Evelyn Kirchsteiger-Meier
Dozentin / Leitung der Fachstelle Innovative Quality Management and Food Safety (IQFS)
Campus Reidbach, Postfach
CH-8820 Wädenswil
Telephon: +41 58 934 57 04
http://www.iqfs.ch/
http://www.lsfm.zhaw.ch/

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