Food aktuell
Varia
8.3.2006
Neues Lebensmittelrecht: was ändert sich?

Ein Forum an der Hochschule Wädenswil (Bild) am 7.3.2006 schaffte Überblick über die Neuerungen bei der Revision des Lebensmittelrechts.


Seit dem 1. Januar 2006 ist das so genannte Hygienepaket in der Schweiz in Kraft. Bei der Revision des Lebensmittelrechts standen Anpassungen ans EU-Recht und eine übersichtlichere Struktur im Zentrum.

Was sich für Produzenten, Konsumenten sowie Importeure und Exporteure ändert, erläuterten Vertreter der Bundesämter für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET) am Forum der Hochschule Wädenswil (HSW). Rund 200 Personen besuchten die Veranstaltung, die vom HSW-Institute for Quality and Food Safety IQFS angeregt wurde (ein Rekord).

Die neuen Verordnungen können bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik (EDMZ, Tel 031 325 50 50). Wer die HSW-Tagung verpasst hat, kann eine ähnliche besuchen, die am 6. April von der FIAL in Bern organisiert wird (Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien, Tel 031 352 11 88).


Adrian Kunz (Bild), Jurist am Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab eine Übersicht zur Struktur des neuen Lebensmittelrechts. «Es wird logischer strukturiert und kann flexibler ans EU-Recht angepasst werden». Obwohl die schweizerischen Anforderungen an die Lebensmittel-Sicherheit den EU-Anforderungen weitgehend entsprechen, waren einige Anpassungen des geltenden Rechts nötig. So bei der Rückverfolgbarkeit und der Bewilligungspflicht für Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten oder lagern.


Im Bereich tierischer Lebensmittel fallen neu auch die Milch von Schafen, Ziegen und Stuten unter den Geltungsbereich der Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion. Und für Schlachtbetriebe und Schlachttierkontrollen gibt es neue Vorschriften wie die Fleischkontrolle bei Hauskaninchen und Hausgeflügel. Auch die Untersuchung auf Trichinellen bei Schweinen und Pferden wird obligatorisch (Trichinellen sind Gewebeparasiten). Referenten aus der Milch- und Fleischverarbeitenden Industrie zeigten, dass sich für Grossbetriebe wenig ändert.


Hansrudolf Hunziker (Bild), St. Galler Kantonschemiker und Präsident des Verbandes der Schweizer Kantonschemiker präsentierte als Auftakt die erneuerte pyramidale Struktur des Lebensmittelrechts und ging auf die wichtigsten Änderungen der Verordnungen ein:

Neu besteht für Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht.
Die Herstellung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wird bewilligungspflichtig.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine vorgängige integrale Inspektion mit Überprüfung der Hygienepraxis und des HACCP-Konzepts.
Hygiene wird umfassender definiert.
Die Selbstkontrolle wird umfassender geregelt.
Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentation wird im Detail definiert.
Auch die Behörden werden gefordert mit risikobasierten Kontrollen, akkreditierten Kontrollorganen, nationalen Kontrollplänen und Notfallplänen.

Was ist die Gesetzeshierarchie-Pyramide?

An der Spitze steht die Bundesverfassung und an zweitoberster Stelle das Lebensmittelgesetz LMG. Dieses sowie die neue Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-Verordnung LGV sind Bundesratsverordnungen (der Gesamtbundesrat muss Änderungen beschliessen).

Auf der Departementsstufe (EDI) stehen sechs horizontale Verordnungen (zBsp: HyV, ZuV, FIV) sowie dreizehn vertikale (über einzelne Produktgruppen), die der Departementsvorsteher ändern kann. Zuunterst befinden sich die Anhänge der Departementsverordnungen, welche das BAG ändern kann. Darin sind technische Details geregelt.


Thomas Lüthi (Bild), HSW-Dozent für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelrecht und Qualitätsmanagement in der Lebensmitteltechnologie: «Grosse Herausforderungen an die Vollzugsbehörden stellen die Melde- und Bewilligungspflicht dar. Und für gewisse Betriebe die schriftlich zu dokumentierende Selbstkontrolle und Rückverfolgbarkeit. Doch die Übergangsfristen betreffend Meldepflicht laufen noch bis 30. Juni 2006».


Markus Stalder (Bild), Leiter Qualitätsmanagementsystem bei Emmi: «Sichere Lebensmittel und keine Wettbewerbsnachteile sind eine Voraussetzung für den Erfolg im Export. Emmi ist daher sehr interessiert, dass EU-Recht «vom Acker bis zum Teller» ins Schweizer Recht übernommen wird. Die Rückverfolgbarkeit ist bei Emmi schon organisiert, da der Milchkonzern auf Druck von Kunden die IFS- und BRC-Zertifizierungen absolvierte».

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