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Varia
18.4.2008
Bio Suisse kontert Beobachter-Kritik

Markus Arbenz und Ueli Steiner, Geschäftsführer von Bio Suisse und bio.inspecta nehmen Stellung zur im «Beobachter» geäusserten Kritik vom 3. April 2008. Die allermeisten Fälle fehlerhafter Praxis würden mit einem funktionierenden Kontrollsystem erkannt, sagen die beiden Exponenten des Biolandbaus.


Beobachter-Journalist Thomas Grether wirft in seinem jüngst erschienen Beobachter-Artikel Bio Suisse und bio.inspecta systematische Misstände bei der Biokontrolle und Knospe-Vergabe vor. Er beruft sich dabei auf die Informationen eines bei bio.inspecta vor einiger Zeit aus berechtigten Gründen entlassenen Mitarbeiters, der im Artikel Hans Meier (Name vom Beobachter geändert) genannt wird. Bio Suisse und bio.inspecta haben nach einer Konfrontation mit den Vorwürfen bereits im Vorfeld eine allgemeine Stellungnahme verfasst. Hiermit greifen wir die konkreten Vorwürfe des Artikels auf:

Allgemeine Stellungnahmen

1. Grether erwähnt korrekterweise, dass der Geschäftsführer der bio.inspecta zur Zeit der aufgegriffenen Fälle noch nicht im Amt war. Alle Fälle liegen mehrere Jahre zurück.
2. 20 Fälle machen den Beobachter misstrauisch (was das auch immer heisst). 12 werden im Artikel erwähnt. Mit 10 davon wurden wir konfrontiert. Von diesen sind heute noch 7 Betriebe Bioproduzenten.
3. Die 7 Betriebe wurden aufgrund der Vorwürfe in den letzten Tagen erneut kontrolliert und zertifiziert. Fazit: Sechs Betriebe erfüllen die Anforderungen zur biologischen Landwirtschaft zum jetzigen Zeitpunkt vollumfänglich. Bei einem der Betriebe wurde ein geringfügiger Mangel festgestellt, welcher sanktioniert wurde.
4. Wo gearbeitet wird, gibt es auch Fehler. Im besagten Zeitraum wurden rund 300'000 Zertifizierungsentscheide gefällt. 12 Entscheide werden im Artikel des Beobachters als negative Beispiele aufgeführt.

Vorwurf Selbstkontrolle

1. Jede Zertifizierung (z.B. auch ISO-Zertifizierungen) wird vom kontrollierten Kunden bezahlt und die Zertifizierungsfirma will den Kunden behalten. Das ist ganz normal. Da es in der Schweiz nur 2 Firmen gibt, die landwirtschaftliche Knospe-Kontrollen durchführen, kann ein Landwirt nur einmal wechseln, wenn die Kontrolle seiner Ansicht nach zu streng ist. Die Kontrollfirma würde hingegen bei largen Kontrollen die Aberkennung von Bio Suisse und Eidgenössischen Behörden riskieren.

2. Eine Kontrolle/Zertifizierung braucht komplexes Praxiswissen. Deshalb müssen Leute mit biobäuerlichem Hintergrund als Kontrolleure eingesetzt werden. Das gibt Garantie, dass allfällige Misstände überhaupt erst erkannt werden.



Die 12 im Artikel erwähnten Fälle im Einzelnen

1. Fall „Zu wenig Auslauf“: Im 2005 gibt es keine Hinweise auf zu wenig Auslauftage, im 2006 wurden fehlende Auslauftage festgestellt und sanktioniert. Alles lief korrekt.
2. Fall “Biomilch, die keine ist“: Der Zertifizierer stützte sich fälschlicherweise auf eine Bewilligung des Kantons. Auch bei einer vollumfänglichen Sanktionierung hätte dies nicht zu einer Vermarktungssperre für Biomilch geführt.
3. Fall „Wundersame Verwandlung“: Auf diesem Betrieb musste gemäss Bioverordnung gar keine Nährstoffbilanz gerechnet werden. Die Knospe-Anforderungen schreiben dies jedoch vor. Die Resultate aus der korrekten Berechnung zeigten keinen Handlungsbedarf. Alles lief korrekt.
4. Fall Lämmer Wallis: Auf dem Betrieb sind keine Kastrationen ohne Betäubung registriert.
5. Fall Elektrodrähte: Wir meinen auch: eine schändliche Tat und der Landwirt wurde zur Recht streng sanktioniert. Die letzte Massnahme der Aberkennung wurde von der Rekurskommission nicht bestätigt. Dank diesem Entscheid sind die Drähte seit zwei Jahren weg.
6. Fall Milch Rheintal: Fälle uns nicht bekannt.
7. Fall Milch Thurgau: Fall uns nicht bekannt.
8. Fall Milch Bern: Fall uns nicht bekannt.
9. Fall Antibiotika BL: Eine Sanktion wurde ausgesprochen, allerdings wurde die Verdoppelung der Punkte nicht wie vorgeschrieben vollzogen. Ein Fehler der Zertifizierungsstelle.
10. Fall Honig in GR 1: Der Honig wurde wegen einer unvollständigen Wachsanalyse im Jahre 2005 fälschlicherweise nicht gesperrt. Die Sperrung erfolgte dann im Jahre 2006 bis Ende 2007. Heute wird auf dem Betrieb kein Honig mehr produziert.
11. Fall Honig in GR 2: Dem Honig wurde im Jahre 2005 fälschlicherweise keine Auflage wegen Umstellung gemacht. Der Fehler wurde im 2006 erkannt und korrigiert.
12. Fall Lämmer Engadin: Im Engadin ist eine Sanktion ausgesprochen worden. Diese kann als milde beurteilt werden, liegt aber im korrekten Ermessensspielraum des Zertifizierers.

Fazit der Bio Suisse und bio.inspecta

Die sorgfältige Analyse der Fälle zeigt, dass die Vorwürfe auf den ersten Blick zwar nachvollziehbar sind, aber weitgehend entkräftet werden können. Werden im Beobachter Bericht nicht erwähnte Zusatzinformationen aus der Kontrolle berücksichtigt, fällt die Wertung anders aus. Aus keiner einzigen Beanstandung kann ein Fehler des Systems oder ein grober Verstoss der Kontrolleure und Zertifizierer gegen geltende Gesetze oder Richtlinien abgeleitet werden. Die Vorwürfe, es seien Vertuschungen oder sogar Täuschungsversuche vorgekommen, sind nicht gerechtfertigt.

Rund 6000 Knospe-Betriebe lassen sich jährlich kontrollieren und zertifizieren. Der Bund akkreditiert und Bio Suisse beauftragt vier Firmen, darunter bio.inspecta. Alle arbeiten nach international anerkannten und angewandten Standards. Die allermeisten Fälle fehlerhafter Praxis werden mit diesem Kontrollsystem erkannt und entsprechend geahndet. 2007 sprach bio.inspecta 1106 Sanktionen aus, 8 Betrieben wurde das Knospe-Label entzogen.

Jeder Betrieb wird mindestens einmal im Jahr kontrolliert. Die Hauptkontrolle, bei der jeder Bauernhof auf Herz und Nieren geprüft wird, ist angemeldet. Warum? Eine Hauptkontrolle dauert je nach Betriebsgrösse bis zu einem Tag. Den Kontrolleuren müssen sämtliche Kontrolldokumente, Nährstoffbilanzen und andere schriftliche Unterlagen vorgelegt werden. Dies erfordert Vorbereitung und Zeit. Werden Mängel festgestellt, erhält ein Betrieb Sanktionspunkte und Auflagen, die Mängel zu beheben.

Betriebe, bei denen während der Hauptkontrolle Mängel festgestellt wurden, werden von den Kontrollstellen in Stichproben unangemeldet nachkontrolliert. Unangemeldete stichprobenartige Kontrollen werden auch auf Betrieben durchgeführt, bei denen die Hauptkontrolle einwandfrei verlief. Das Kontrollsystem und die grosse Mehrheit der Kontrollen funktionieren tadellos und unkompliziert. Die Biobetriebe leisten gute Arbeit und unterstützen damit die Weiterentwicklung des Biolandbaus in der Schweiz.

Text: Bio Suisse. Bilder: foodaktuell.ch (keine der kritisierten Produkte oder Personen)

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