Food aktuell
Varia
21.10.2008
Was tun mit abgelaufener Ware?



Im Idealfall sieht man dem Lebensmittel den Frischeverlust äusserlich an, und der Konsum birgt keine gesundheitlichen Risiken wie etwa bei fleckigen Früchten. Bei leicht verderblichen rohen Lebensmitteln ist das Verbrauchsdatum jedoch verbindlich.


Vernichten von Lebensmitteln ist ein Tabuthema, aber es kann Realität werden, wenn ein Hersteller Waren produziert und an Lager legt. Dies ist etwa bei Tiefkühl- und Trockenprodukten üblich, da von diesen selten täglich jede Sorte produziert wird. Bei Fehlplanungen oder höherer Gewalt wie dauerhaft ungünstigem Wetter, altern diese Produkte zwangläufig mehr als üblich. Wenn sie eines Tages keine genügende Restlaufzeit mehr aufweisen, kann sie der Hersteller mit einem Preisnachlass jenen Kunden anbieten, welche sie kurzfristig verarbeiten bzw verkaufen können. So hält sich der Schaden in Grenzen.

Bei Halbfabrikaten mit geringem Verpackungsanteil ist Auspacken und Eigenverarbeitung möglich, sofern die Ware qualitativ akzeptabel ist. Nur selten kann man sie durch Aufbesserung retten. Tut man es mit verdorbener Ware, verstösst man gegen das Gesetz, so geschehen in den Gammelfleisch- und Gammelkäse-Skandalen der letzen Monate in der EU.

Zu kurz datiert

Im Einzelfall in Eigenverantwortung entscheiden kann man eine solche Massnahme jedoch bei wertverminderten Produkten oder bei intakten, die zwar abgelaufen sind aber zu kurz datiert wurden. Ein Beispiel dafür ist überlagerte Schokolade ohne Milch oder Nuss, die man aufschmelzen und in kleinen Mischanteilen «recyklieren» kann.

Oft wird bei der Datierung die Haltbarkeit nicht ausgeschöpft, d.h. die willkürlich festgelegte Laufzeit ist kürzer als die tatsächliche Haltbarkeit, die sich bei Lagerversuchen ergibt. Abgelaufene Produkte können teilweise noch intakt sein wie etwa Joghurts, aber dies gilt nicht für leicht verderbliche Waren.


Sorgfältig hergestellte und kühl gelagerte Joghurts sind meistens nach Ablauf des Datums bedenkenlos konsumierbar und höchstens leicht saurer.


Zu kurzes Datieren ist eine interessante Marketingstrategie ebenso wie die Kühlpflicht-Deklaration bei Produkten, die ungekühlt haltbar wären. Die Absicht dahinter ist, ein Produkt als Frischprodukt zu positionieren und ihm ein besseres Image zu verleihen. Allerdings irritiert man damit oft die Konsumenten, da diese das Vertrauen in die Datierung und Aufbewahrungsangaben verlieren könnten.

Auch das Auffrischen ist ein Tabuthema, aber es gibt Produkte, die sich fast ohne Nachteile dazu eignen wie etwa Brot: Wenn bei hoher Luftfeuchtigkeit die Kruste am Nachmittag nicht mehr knusprig ist, kann man es kurz aufbacken.

Frischer und länger haltbar

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