Food aktuell
Varia
7.12.2009
Sieger und Verlierer bei neuen Swissness-Regeln



Mit klareren Regeln will der Bundesrat festlegen, wann ein Produkt mit dem Schweizer Kreuz ausgezeichnet werden darf. Die Bauern freuts, die Verarbeiter nur zum Teil. Die Bündnerfleisch-Fabrikanten haben ihr Produkt dank der Ausnahmeregelung gerettet und sind zufrieden.


Verarbeitete Lebensmittel, die mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet werden, müssen künftig gewichtsmässig zu 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen. Ausnahmen davon sind möglich bei Rohstoffen, die in der Schweiz gar nicht vorhanden sind wie etwa Kakao, oder nur in ungenügender Menge, zum Beispiel wegen Ernteausfällen. Rein wirtschaftliche Gründe, etwa billigere Rohstoffe im Ausland, rechtfertigen keine Ausnahme.

Diese Regel will der Bundesrat in der "Swissness"-Vorlage verankern. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierte am 18. November die entsprechenden Vorschläge für eine Revision des Markenschutz und des Wappenschutzgesetzes. Damit will der Bund die Herkunftsbezeichnung "Schweiz" stärken und den Missbrauch einzudämmen. Immerhin könne bei typisch schweizerischen Produkten der Mehrwert bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises betragen, verdeutlichte Widmer-Schlumpf den Wert von "Swissness".

Umstrittener Rohstoffanteil

Die Frage nach dem Schweizer Rohstoffanteil für verarbeitete Lebensmittel ist einer der Streitpunkte der "Swissness"-Vorlage. Bauern und Konsumenten pochten auf einen möglichst hohen Anteil an Schweizer Rohstoffen, während die Industrie sich die Möglichkeit, ihre Produkte mit dem Schweizerkreuz zu versehen, nicht mit zu hohen Auflagen erschweren lassen wollte. Entsprechend fielen nun die Reaktionen auf die Botschaft aus.

Die bäuerlichen Organisationen zeigen sich erfreut, dass der Bund die Marke Schweiz besser schützen will. Die vorgesehenen Ausnahmen seien pragmatisch und würden den Bedürfnissen der Verarbeiter Rechnung tragen. Weiter gehende Ausnahmen würden von den Bauern nicht akzeptiert, schreiben der Schweizerische Bauernverband, Bio Suisse, IP-Suisse, Agora, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet und AOC-IGP-Vereinigung in einer Medienmitteilung.

Kritik kommt hingegen von den Konsumentenorganisationen. Mit den Ausnahmeregeln unterlaufe der Bundesrat den eigenen Grundsatzentscheid und lasse Hintertüren offen, etwa für "Schweizer" Trockenfleisch, das in Tat und Wahrheit aus Brasilien stamme.



Biskuithersteller Hug findet die Botschaft eine "Katastrophe". Schlimmstenfalls müsste Hug künftig auf das Schweizerkreuz verzichten. Die Firma exportiert vor allem Biscuits der Marke Wernli.


Die Reaktionen der Verarbeiter sind unterschiedlich. Die Bündnerfleischfabrikanten etwa betrachten ihr Produkt dank der Ausnahmeregelung als gerettet und sind zufrieden. Andere hoffen auf eine weitere Aufweichung der 80-Prozent-Regel im Parlament. Emmi zum Beispiel importiert Zutaten für Müesli, Jogurt oder Caffe latte, und Biskuithersteller Hug findet die Botschaft eine "Katastrophe". Schlimmstenfalls müsste Hug künftig auf das Schweizerkreuz verzichten, wird Geschäftsführer Andreas Hug in der "Neuen Luzerner Zeitung" zitiert.

Der Bund regelt auch für die anderen Produktkategorien, wie viel Schweiz drin sein muss, damit Schweiz drauf stehen darf:

Für Naturprodukte wie Pflanzen, Früchte, Gemüse oder Mineralwasser gilt, dass sie in der Schweiz geerntet oder abgefüllt werden.

Für zuckerfreie Süsswaren aus Industrierohstoffen wie Isomalt und synthetischen Aromen gilt eine nicht Rohstoff-bezogene Regel: 60% der Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen inkl Kosten für F+E – ein dehnbarer Begriff aber trotzdem sinnvoll. Die Schweiz ist weltweit führend bei zuckerfreien Bonbons.

Bei Industrieprodukten müssen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Dabei können auch die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist sowohl für Industrieprodukte und für verarbeitete Produkte, dass die Tätigkeit, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz stattfindet, zum Beispiel die Verarbeitung von Milch zu Käse.

Trotzdem hat der Gewerbeverband scharf reagiert: Die willkürliche Erhöhung von heute 50 auf künftig 60 Prozent brächten vor allem den kleineren Unternehmen unnötige finanzielle und administrative Zusatzbelastungen, ohne die Marke Schweiz zu stärken.

Dienstleistungen dürfen dann als schweizerisch bezeichnet werden, wenn sich der Sitz und ein tatsächliches Verwaltungszentrum des Erbringers in der Schweiz befinden. /Text: LID / Roland Wyss-Aerni)

Weiterlesen: Lob und Kritik für Swissness-Botschaft

Copyright http://www.foodaktuell.ch