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| 26.4.2008 - Rubrik: Fleisch & Delikatessen
| Druckansicht | Agrarabkommen kommt Schweiz zugut
Im Beisein des EU-Botschafters in der Schweiz, Dr. Michael Reiterer, verabschiedete die Abgeordnetenversammlung des Schweizer Fleischfachverbandes SFF kürzlich an ihrer Versammlung einstimmig
eine Resolution mit fünf Forderungen zu den Verhandlungen über den
Agrarfreihandel mit der EU. Neben der Durchführung der statutarischen
Geschäfte stand die in Spiez durchgeführte Versammlung vor allem im Zeichen
des Beginns eines Dialogs zu diesem Thema mit der EU-Vertretung in der
Schweiz.
Zum Thema "Agrarfreihandel EU-Schweiz im aktuellen Umfeld von
Rohstoff- und Lebensmittelpreis-Hausse sowie der WTO-Doha Runde" sprach EU-Botschafter in der Schweiz, Michael Reiterer, vor den Abgeordneten des Schweizer Fleischfachverbandes SFF.
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Michael Reiterer, EU-Botschafter in der Schweiz: «Das Exportland Schweiz, das vom internationalen
Handelssystem über Jahrzehnte profitiert hat, wird sich einer gemeinsamen
Lösung nicht entziehen können und - meiner Meinung nach - auch nicht
entziehen sollen.»
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Reiterer wies darauf hin, dass vor dem
Hintergrund der Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln wie Mais, Soja
und Reis die Öffnung der Agrarmärkte eine zusätzliche Bedeutung erhalte und
der DOHA Entwicklungsrunde den notwendigen Schub geben könnte, um noch 2008
zu einem Abschluss zu kommen. Eine gerechtere Weltmarktordnung, so Reiterer,
sei nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine politisch-ethische
Notwendigkeit.
Zu dem mit der EU auszuhandelnden Freihandelsabkommen meinte Michael
Reiterer: "Ein Agrarabkommen mit der EU ist nicht unausweichlich, aber
meiner Einschätzung nach im Interesse der Schweizer Agrarwirtschaft
gesamthaft gesehen und insbesondere im Interesse der Fleischwirtschaft."
Sowohl in der Schweiz als auch in der Union sei des Prinzip der
Notwendigkeit von Reformen anerkannt und man beschäftige sich mit den
gleichen Hauptfragen.
«Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben»
Und Reiterer weiter: «Ein Agrarabkommen mit der Union, dass das bestehende
Abkommen aus 1972 für den industriell-gewerblichen Sektor ergänzen würde,
wäre wohl auch eine willkommene Ergänzung zu einem Abkommen in der WTO, das
Zollabbau von 50 bis 70 % bringen könnte. Ein Abkommen mit der Union würde
nämlich wesentlich breiter aufgestellt sein: zusätzlich zum Zollabbau wären
auch die nicht-tarifären, die technischen Handelshemmnisse einzubeziehen,
wodurch Wettbewerbsverzerrungen beseitigt würden. Da die gesamte
Wertschöpfungskette, d.h. inklusive die vor- und nachgelagerten
Produktionsbereiche, erfasst wären, ergeben sich auch vermehrt
Ausgleichsmöglichkeiten innerhalb des Agrarsektors, aber auch mit der
verarbeitenden Industrie».
Michael Reiterer schloss sein Referat mit einem Aufruf zum Mut für Reformen:
"Reform bringt immer Unruhe, Sorge vor dem Unbekannten und braucht daher Mut
und auch Führung durch Aufzeigen von Lösungen. Lassen Sie uns dies gemeinsam
machen, denn zu Tode gefürchtet ist auch gestorben und dass wollen wir ja
beide nicht."
An die Adresse der Kritiker solcher Bemühungen gerichtet, meinte der
Präsident des SFF, Ständerat Rolf Büttiker: "Ich bin erstaunt, dass man so
vehement gegen ein Freihandelsabkommen sein kann, ohne dass man weiss, was
denn darin geschrieben sein wird. Diejenigen, die ein solches Abkommen nicht
wollen, möchte ich daran erinnert, welche verheerenden Auswirkungen ein
nicht "abgefedertes" WTO-Abkommen für die Schweizer Landwirtschaft haben
würde." Den Auftritt des EU-Botschafters an der Abgeordnetenversammlung
bezeichnete Büttiker als den Beginn eines fruchtbaren Dialogs zwischen der
Fleischwirtschaft und der hiesigen EU-Vertretung.
Forderungen des SFF
Die Schweizer Fleischwirtschaft hat klare Vorstellungen darüber, welche
Bedingungen ein solches Abkommen aus Ihrer Sicht erfüllen müsste. Die
Abgeordnetenversammlung hat dazu einstimmig eine Resolution mit folgendem
Inhalt verabschiedet:
1. Die Abgeordnetenversammlung des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF
begrüsst die Verhandlungen mit der EU für ein Freihandelsabkommen im Agrar-
und Lebensmittelbereich.
2. Ein Abkommen eröffnet aber nur dann neue Perspektiven und Chancen, wenn
es die gesamte Wertschöpfungskette umfasst und sich nicht auf einzelne
Produkte und Branchen beschränkt.
3. Punktuelle Massnahmen zur Marktöffnung oder eine Teilliberalisierung
kommen nicht in Frage. Insbesondere sind auch sämtliche Produktionsmittel,
beispielsweise die Futtermittel, mithin der Ackerbau, in den Freihandel
einzubeziehen.
4. Die Abgeordnetenversammlung des SFF verlangt, dass die
fleischverarbeitenden Betriebe in die flankierenden Massnahmen, welche die
Anpassung an das Freihandelsumfeld erleichtern, einbezogen werden.
5. Die Fleischbranche fordert im Umfeld der europäischen Konkurrenz
gleichlange Spiesse. Insbesondere sind die Beiträge an die Entsorgungskosten
zur Kompensation von Standortnachteilen beizubehalten.
Quelle: SFF
Weiterlesen: Auswirkungen des Agrargrenzschutzes
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