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Cash+Carry Angehrn:
Frische für Profis
an neun Standorten
in der Deutschschweiz.
Direkt zur
CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch
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Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband
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| 22.11.2013 - Rubrik: Gastronomie
| Druckansicht | Lesetipp CCA-Fachmagazin: «Das Schöne»
„Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.“ Wie Franz Kafka bereits erkannte, liegt „Schönes“ im Auge des Betrachters. Im neuen CCA-Fachmagazin dreht sich alles um das Thema „Schön“.
„Schön“ hat nicht nur mit Aussehen zu tun, auch Erlebnisse werden als schön empfunden. Unsere Autoren geben Einblicke in die neusten Einrichtungstrends, die aktuellsten Cocktail-Kreationen und erklären, wie jeder Mensch den Wert von Schönheit anders interpretiert.
Die druckfrischen 68 Seiten Lesevergnügen warten darauf, entdeckt zu werden. Das 15. CCA-Fachmagazin liegt kostenlos in jedem CCA-Markt auf und kann unter www.cca-angehrn.ch angesehen werden. «foodaktuell.ch» präsentiert eine Leseprobe:
«Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe»
GastroSuisse hat zusammen mit hotelleriesuisse
und CafetierSuisse die Hygiene-Leitlinie - eine Art
Branchenlösung - erarbeitet. Mit den definierten
Standards setzt das Schweizer Gastgewerbe ein
starkes Zeichen für Qualität im Hygienebereich.
Jeder Betrieb ist für die Einhaltung des
Lebensmittelgesetzes selber verantwortlich.
Sich in den vielen Bestimmungen und Paragraphen noch zurechtzufinden, ist nicht einfach und erfordert viel Zeit. Die Leitlinie «Gute
Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» (GVG)
fasst alle gastgewerblich relevanten Inhalte
aus 3 Gesetzen und über 30 Verordnungen
zusammen. Damit wird sie zur unverzichtbaren Grundlage, den Betrieb rechtskonform zu führen.
Mit behördlichem Segen
Das Bundesamt für Gesundheit hat die Leitlinie am 23. November 2012 genehmigt, was
ihr einen verbindlichen Charakter verleiht.
Die Leitlinie erhöht die Rechtssicherheit in
der ganzen Schweiz sowohl für den einzelnen
Betrieb als auch für den kantonalen Vollzug.
Im März dieses Jahres wurde die Leitlinie von
den Verbänden veröffentlicht und steht den
Mitgliedern gratis zur Verfügung.
Die Inhalte wurden von Praktikern erarbeitet.
Die Umsetzungskonzepte sind damit auch auf
die Bedürfnisse verschiedener Betriebstypen
abgestimmt. Damit wird gewährleistet, dass
die Pflege der Hygiene nicht an übertriebener
Bürokratie scheitert. Insbesondere für Klein-
und Kleinstbetriebe wird der administrative
Aufwand reduziert.
Was ist neu?
Die «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» ist definiert und umfasst fünf Schritte.
Erstmals gibt es ein Dokument, in welchem
alle lebensmittelrechtlich relevanten Bestimmungen für das Gastgewerbe zusammengefasst sind. Die HACCP-Methode ist erläutert
und es ist geklärt, was ein «Kritischer Kontrollpunkt» und ein «Lenkungspunkt» ist.
Der Einfachheit halber wurden fünf Hauptprozesse definiert, die in einem Baukasten
beliebig erweitert werden können.
Der Vorteil liegt darin, dass diese Prozesse sich für
verschiedene Produkte vereinheitlichen lassen. Des Weiteren wurde eine Gefahrenliste
erarbeitet, die entlang dieser Hauptprozesse
viele mögliche Gefahren und mögliche Massnahmen aufzeigt. Erstmals wird nach vier
verschiedenen Betriebsgrössen unterschieden, was vor allem die Kleinbetriebe entlastet. Je kleiner der Betrieb, desto weniger Dokumentation.
Selbstkontrolle einfach umsetzen
Die Leitlinie ist in fünf Kapitel gegliedert
und kann nach diesen fünf Schritten einfach
und betriebsspezifisch umgesetzt werden. In
einem ersten Schritt müssen die Verantwortlichkeiten geregelt und die Ausbildung sichergestellt werden. Neu ist zum Beispiel, dass
die verantwortliche Person über eine minimale Hygienequalifikation verfügen muss.
Die Schulung der Mitarbeitenden kann auf
der Basis der WHO-Richtlinie der fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln durchgeführt
werden. Diese sind an einer Hand abzuzählen und deshalb sehr einfach zu merken:
• sorge für Sauberkeit
• trenne rohe und zubereitete Lebensmittel
• erhitze genügend, kühle rasch ab
• lagere im sicheren Temperaturbereich
• verwende sauberes Wasser, saubere Rohstoffe und Lebensmittel.
Im zweiten Kapitel sind alle relevanten
Rechtsvorgaben zusammengefasst und können nachgeschlagen werden. Schritt drei beschreibt die HACCP-Methode und bietet eine
Liste aller möglichen Gefahren entlang des
Produktionsprozesses, aber auch aller anderen Betriebsbereiche.
Anschliessend wird der Umfang der Dokumentation der Selbstkontrolle aufgezeigt, unterschiedlich nach vier Betriebsgrössen. Zu
guter Letzt geht es darum, die Zusammenarbeit mit dem kantonalen Vollzug zu regeln.
Für die Umsetzung im Betrieb stehen eine Reihe von verschiedenen Instrumenten und Umsetzungshilfsmitteln zur Verfügung. Edition
gastronomique - der Fachverlag von Gastro-Suisse - hat in Zusammenarbeit mit der Hotelfachschule Belvoirpark HF Zürich und dem
privaten Labor Veritas ein ganzes Umsetzungspaket entwickelt. Dieses beinhaltet einen
Ordner mit CD-ROM und vielen nützlichen
Checklisten und Mustervorlagen, die betriebsspezifisch angepasst werden können.
Die
Kantonalverbände von GastroSuisse bieten
auch Infoveranstaltungen an, wo Experten
über Sinn und Zweck der Leitlinie und deren
Umgang in der täglichen Arbeit informieren.
Innenansicht eines CCA-Frischmarktes (Bild zvg)
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CCA Angehrn und Saviva AG über sich selbst
CCA Angehrn, seit 1.7.2013 ein Geschäftsbereich der Saviva AG, ist der traditionsreichste Engrosmarkt der Schweiz und betreibt mit rund 400 Mitarbeitenden neun Cash+Carry-Märkte in der Deutschschweiz. Die Profi-Kunden profitieren von einem einzigartigen Vollsortiment mit über 25‘000 Artikeln in den Bereichen Frische, Lebensmittel und Non-Food sowie von vielen exklusiven Dienstleistungen.
In der Saviva AG sind die Geschäftsbereiche CCA Angehrn im Cash+Carry-Bereich und Scana im Belieferungsgrosshandel eingegliedert. CCA Angehrn und Scana bleiben operativ selbständige Geschäftsbereiche und treten weiterhin unter ihren Marken am Markt auf. Das Unternehmen gehört zur M-Industrie-Gruppe und beschäftigt insgesamt 670 Mitarbeitende. (Text: CCA) www.cca-angehrn.ch / www.saviva.ch
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