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9.9.2008
| Druckansicht | KURZNEWS 9. September 2008
Kantonsgericht: Försterkäse verletzt keine AOC-Bestimmung / Biogetreide wird teurer / EU-Parlament sagt Nein zu Klonfleisch und fordert Warnhinweis bei künstlichen Farbstoffen / CH-Lebensmittelindustrie gegen einseitiges Cassis-de-Dijon-Prinzip
| Nestlé will weiter in der Schweiz investieren
Nestlé glaubt an den Standort Schweiz. Gemäss Schweiz-Chef Roland Decorvet investiert der Nahrungsmittelkonzern zwischen 1997 und 2010 gesamthaft mehr als 2,5 Mrd. Franken an den Niederlassungen Avenches VD, Orbe VD und Konolfingen BE. Über 2300 Arbeitsplätze seien so geschaffen worden, sagte Decorvet in einem Interview mit der Westschweizer Zeitung «24 heures». Die Cailler-Schokoladen seien mit einem neuem Image auf den Markt gebracht worden, nun mache man sich daran, die Marken Findus und Thomy zu überarbeiten. Der Marktanteil von Nestlé Schweiz habe sich bis Ende August um vier Prozent erhöht, was sich im Rahmen der Vorgaben befindet, sie sich Nestlé selbst gesetzt habe. Gesamthaft wolle Nestlé Schweiz im Export schneller wachsen als auf dem heimischen Markt, sagte Decorvet weiter.
(Quelle: schweizerbauer.ch / 8.9.2008)
5. September 2008
Försterkäse ist keine Imitation von Vacherin Mont-d'Or
05.09.2008 - (lid) - Der Toggenburger Försterkäse verletzt den AOC-Schutz des Vacherin Mont-d'Or nicht. Zu diesem Entscheid ist jetzt das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen gekommen. Der Käsestreit zwischen der kleinen Toggenburger Käserei und der Interprofession du Vacherin Mont-d'Or dauert schon vier Jahre. Das Gesundheitsdepartement des Kanton St. Gallen hat entschieden, dass der Försterkäse den Schutz des Vacherin Mont-d'Or nicht tangiere, wie die Nachrichtenagentur SDA am 5. September 2008 schreibt. Der Försterkäse sei klar als solcher bezeichnet; es werde auf die Herkunft des Käses hingewiesen. Zudem werde der Försterkäse im Gegensatz um Vacherin Mont-d'Or nicht in Holzschachteln verkauft.
Eine Irreführung der Konsumenten sei ausgeschlossen. Die Vacherin-Sortenorganisation kann diesen Entscheid des St. Galler Gesundheitsdepartements beim Bundesverwaltungsgericht nochmals anfechten. Der Anwalt der Käserei Diriwächter AG, die den Försterkäse produziert, hält es für möglich, dass dies geschehen wird. Im Oktober 2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Vacherin-Sortenorganisation teilweise gutgeheissen und die Sache zum Entscheid an das St. Galler Gesundheitsdpartement zurückgewiesen.
(Quelle: LID / 5.9.2008)
Höhere Bio-Brotgetreidepreise
04.09.2008 - (lid)- Beim Biogetreide steigen die Produzentenpreise. Produzenten und Abnehmer haben sich in einer Preisrunde vom 2. September auf eine durchschnittliche Preiserhöhung um neun Prozent geeinigt. So steigt der Bioweizen um acht Franken auf 112 Franken pro Kilogramm, wie Bio Suisse in einer Medienmitteilung schreibt. Der Roggen- und Dinkelpreis steigt um zehn Franken auf 104 respektive 120 Franken. Die Nachfrage nach Knospe-Brotgetreide sei gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 11 Prozent gestiegen, heisst es weiter.
(Quelle: LID / 4.9.2008)
Europäisches Parlament lehnt Klonfleisch klar ab
03.09.2008 - (lid) - Geklonte Tiere dürfen in der Landwirtschaft nicht verwendet werden. Zudem sollte die Vermarktung von Klonfleisch verboten werden, forderte das Europäische Parlament am 3. September in Brüssel in einer Entschliessung.
Mit einer Mehrheit von 622 Abgeordneten, 32 Ablehnungen und 25 Enthaltungen appellierte das Parlament an die EU-Kommission, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, wie der „Ernährungsdienst“ schreibt. EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou zeigte Verständnis. Sie werde die Entwicklung genau beobachten, erklärte sie den Parlamentariern. Sollten die Bedenken zum Tierschutz und zur Fleischqualität weiterhin von Wissenschaftlern bestätigt werden, schliesst Vassiliou ein Verbot nicht aus.
(Quelle: LID / 3.9.2008)
Bronzemedaille für Schweizer Confiseure
An den Teamweltmeisterschaften für Confiseure 2008 in Nashville, USA, hat das Schweizer Team den hervorragenden dritten Rang hinter den Teams der USA und Japan erkämpft. Die Equipe mit Giuliano Sargenti, Fabian Rimann und Elias Läderach erreichte damit als erste Schweizer Vertretung in der Geschichte der Team-WM einen Podestplatz an dem von Vollzeitprofis dominierten Wettstreit.
An den diesjährigen Berufsweltmeisterschaften für Confiseure, den World Pastry Team Championships (WPTC) in Nashville, USA, war die Schweiz mit Teamchef Giuliano Sargenti, Entwicklungschef der Confiseur Läderach AG, sowie Fabian Rimann, Pastry Chef Hotel Baur au Lac Zürich und Elias Läderach, Show-Confiseur bei Läderach, erstklassig vertreten. Die WPTC, an dem neun Teams aus der ganzen Welt teilnahmen, gelten als international bedeutendster und anspruchsvollster Wettbewerb. Während die Sieger aus den USA und das zweitplatzierte japanische Team Vollzeitprofis sind, stehen die Schweizer Teilnehmer im Berufsalltag und damit im Dienste der Kunden. Trotzdem verwiesen sie die favorisierten Italiener und Belgier auf die Ränge vier und fünf.
Der dritte Platz hinter den USA und Japan ist nicht hoch genug einzuschätzen, stehen diese beiden Teams doch seit Jahren dank voll-professioneller Vorbereitung immer zuoberst auf dem Podest. Die Schweiz konnte sich dieses Jahr dank grosszügiger Unterstützung durch die Confiseur Läderach AG und die Max Felchlin AG erstmals intensiver auf den Anlass vorbereiten. Jedes Teammitglied hat rund 800 Stunden vornehmlich Freizeit in das Training investiert.
(Quelle: Läderach / 2.9.2008)
EU Parlament fordert Kennzeichnung bei Lebensmittelfarbstoffen
Das EU-Parlament hat sich am 09. Juli 2008 für eine verbesserte Kennzeichnung von Lebensmittel-Farbstoffen ausgesprochen. Falls der EU-Rat die Empfehlung des Parlaments annimmt, sollen Lebensmittel, welche die Farbstoffe E 110, E 104, E 122, E 129, E 102 und E 124 enthalten, zukünftig neben der E-Nummerierung zusätzlich den Hinweis „kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen.
Die betroffenen Zusatzstoffe gerieten 2007 aufgrund einer englischen Studie in die Schlagzeilen. Englische Forscher in Southampton hatten künstliche Farbstoffe mit der Hyperaktivität von Kindern in Verbindung gebracht.
Allerdings hat die europäische Lebensmittelbehörde EFSA die Aussagekraft dieser Studie nach einer wissenschaftlichen Analyse in Frage gestellt und eine wissenschaftliche Neubewertung aller künstlichen Farbstoffe eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Forschungsergebnisse sind noch ausstehend.
Das Bundesamt für Gesundheit wird die wissenschaftlichen Daten ebenfalls überprüfen und abklären, welche Massnahmen zum Schutze der Gesundheit nötig sind.
Weitere Informationen zum Thema Zusatzstoffe finden Sie in unserem Faktenblatt Zusatzstoffe.
(Quelle: BAG / 1.9.2008)
Milchfett ist gemäss neuer Studie kein Herzinfarkt-Risiko
Eine neue Studie aus der Universität von Oslo (Norwegen) bestätigt, dass ein hoher
Konsum von Milchfett kein Herzinfarkt-Risiko darstellt. Die Wissenschaftler kommentieren die Studienergebnisse als weitere Bestätigung,
dass der Konsum von Milchfett bzw. Milchprodukten kein Herzinfarktrisiko darstellt.
Vielmehr sind sie der Auffassung, dass Milchprodukte einen Teil eines Ernährungsmusters
darstellen, das Menschen gesund erhält bzw. vor Herzinfarkt schützten kann.
Um den Einfluss von Milchfett und verschiedene Milchprodukte auf das Herzinfarkt-
Risiko zu überprüfen, hatte die Arbeitsgruppe um Prof. Pedersen an der Universtität von
Oslo eine Fall-Kontroll-Studie durchgeführt.
Dazu waren die Ernährungsgewohnheiten
von 111 Patienten im Altersbereich von 45 bis 75 Jahren, die mit akutem Herzinfarkt
in die Klinik eingeliefert worden waren, mit jenen von 107 gesunden Kontrollpersonen,
vergleichbar in Alter, Geschlecht und geografischer Herkunft, ausgewertet
worden. Wie zu erwarten hatten die Herzinfarktpatienten mehr Risikofaktoren auf sich
vereint: Höherer Bauchumfang, höhere Triglyceridspiegel, niederigeres HDLCholesterin,
mehr Raucher und mehr Patienten mit KHK in der Familienanamnese.
Ergebnis: Die „Infarktpatienten“ unterschieden sich in den Ernährungsgewohnheiten
deutlich von den „Kontrollpersonen“. Der Konsum von Margarine, Trans-Fettsäuren,
Linol- und Linolensäure war bei den Herzinfarktpatienten signifikant höher, als bei den
Gesunden. Umgekehrt hatten die Gesunden mehr Fisch und Omega-3-Fettsäuren,
mehr Käse und Eiscreme, mehr Gemüse, Früchte, Beeren, Cerealien und Wein
konsumiert. Hinsichtlich des Konsums von anderen Milchprodukten fand sich kein
Unterschied.
Es fand sich entsprechend auch kein Zusammenhang zwischen der Menge an
konsumiertem Milchfett und Herzinfarkt. Das multivariate Einbeziehen der Unterschiede
bei den Ernährungs- und Risikofaktoren änderte nichts an diesem Ergebnis.
Genauso wenig fand sich ein Zusammenhang zwischen der Zufuhr an gesättigten Fettsäuren
und Herzinfarkt. Hingegen war eine inverse Beziehung zum Käsekonsum zu
sehen: Je mehr Käse, desto weniger Herzinfarkte. Allerdings verlor sich die statistische
Signifikanz nach Adjustierung hinsichtlich der genannten Ernährungs- bzw. Risikofaktoren.
(Quelle: Schw. Milchproduzenten / 1.9.2008)
Neues Zusatzstoffrecht in Sicht
Das EU-Parlament hat am 8. Juli 2008 in zweiter Lesung dem „Food Improvement Agents Package“ zugestimmt. An Stelle der bisherigen Richtlinien wird die Zulassung von Zusatzstoffen und deren Verwen¬dung in vier neuen Verordnungen geregelt, die nun noch vom Ministerrat verabschiedet werden müssen. Die Publikation wird auf das Jahresende erwartet.
Die Arbeiten am sogenannten „Food Improvement Agents Package“, mit dem das Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe und deren Verwendung in einzelnen Lebensmitteln neu geregelt wird, haben rund drei Jahre gedauert. Das EU-Parlament hat auf die Ausgestaltung massgeblichen Einfluss genommen. Generell ist eine sehr kritische Haltung zu den Zusatzstoffen festzustellen, was sich auf künftige Zulassungen auswirken wird. Das EU-Parlament hat sich eine Mitsprache ausbedungen. An Stelle der bisherigen Richtlinien treten vier Verordnungen, die in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar sind.
Mit der Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen geht die Kompetenz zur Aufnahme neuer Zusatzstoffe in die Positivliste an die EU über. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages gibt die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA innert 9 Monaten eine „Opinion“ ab. Die EU-Kommission legt danach innert weiteren 9 Monaten einen Entwurf für die Ergänzung der Gemeinschaftsliste vor. Voraussetzungen für die Zulassung sind eine Sicherheitsprüfung und ein Nachweis der technologischen Notwendigkeit. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn ein Zusatzstoff nicht zur Täuschung der Konsumenten führt und für die Konsumenten Vorteile bringt! Für die Zulassung gilt das „Komitologieverfahren“. Zuständig sind somit die EU-Kommission und der Ministerrat. Das EU-Parlament hat jedoch ein Interventionsrecht im Rahmen des sogenannten „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ („regulatory procedure with scrutiny“). Das EU-Parlament kann somit, unter Wahrung definierter Fristen, in die Verfahren um Zulassung von Zusatzstoffen eingreifen.
In den Vorverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Ministerrat und dem Parlament wurden diverse umstrittene Fragen geklärt:
• Verarbeitungshilfsstoffe gelten weiterhin nicht als Zusatzstoffe und fallen damit auch nicht unter die Deklarationspflicht.
• Das EU-Parlament hat die Forderung, dass für Zusatzstoffe im Nanobereich tiefere Höchstmengen festgelegt werden, fallen gelassen. Wenn jedoch für einen bereits zugelassenen Zusatzstoff das Herstellverfahren so verändert wird, dass die Partikelgrösse auf den Nanobereich reduziert wird, ist ein neues Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbeurteilung durchzuführen.
• Für Aromastoffe wird neu eine Zulassungsliste erstellt (zurzeit sind rund 2‘600 Substanzen registriert). In der umstrittenen Frage, ob die für einzelne Aromastoffe vorgesehenen Höchstwerte an „Biological Active Principles (BAP)“ auch für natürliche Gewürze gelten, hat sich das EU-Parlament durchgesetzt. Natürliche Gewürze sind von der Aromenregelung ausgenommen, sofern sie als solche verwendet werden.
• Ein vom EU-Parlament auf Grund der „Southampton“-Studie (Hyperaktivität bei Kindern) gefordertes generelles Verbot der Azo-Farbstoffe wurde nicht übernommen. Künftig muss jedoch ein Hinweis auf diese Zusatzstoffe gemacht werden, was in der Praxis wohl zum gleichen Ergebnis führen wird.
• Enzyme werden in einer eigenen Verordnung geregelt und gelten neu als Zusatzstoffe (und nicht mehr als Verarbeitungshilfsstoffe). Sie sind dementsprechend in der Zutatenliste zu deklarieren. Mit gentechnologischen Verfahren hergestellte Enzyme müssen jedoch nicht als „GVO“ gekennzeichnet werden.
• Das EU-Parlament hat sich mit der Forderung durchgesetzt, dass die EFSA parallel zur Zulassung neuer Zusatzstoffe alle bisher bewilligten Zusatzstoffe (ca. 300) und die Aromastoffe (ca. 2‘600) schrittweise einer Überprüfung unterzieht.
Nachdem sich das EU-Parlament, die Kommission und der Ministerrat in allen strittigen Fragen geeinigt haben, dürften die vier neuen Verordnungen voraussichtlich im letzten Quartal 2008 vom Ministerrat verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. Danach sind jedoch noch die Anhänge zu den Verordnungen mit den Listen der Zusatzstoffe und ein neues „EU Food Categorisation System“ zu erstellen. Der Nachvollzug des neuen EU-Zusatzstoffrechts wird eine umfassende Revision der schweizerischen Zusatzstoffverordnung (ZuV) nach sich ziehen. Diese Arbeiten dürften im Jahr 2009 an die Hand genommen werden.
(Quelle: fial / 29.8.2008)
„Cassis-de-Dijon“-Prinzip – Verbesserungen bei der Vorlage
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) verabschiedet. Im Mittelpunkt der Gesetzesrevision steht die – einseitige – Einführung des „Cassis-de-Dijon“-Prinzips als zusätzliches Instrument zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse. Die Vorlage hat gegenüber dem Vorprojekt wesentliche Verbesserungen erfahren. Der Bundesrat bekennt sich noch klarer zu einer möglichst umfassenden Harmonisierung mit dem EG-Recht. Zur Vermeidung einer Inlanddiskriminierung wird für Lebensmittel eine Sonderlösung vorgeschlagen. Damit werden die wichtigsten Anliegen der fial berücksichtigt.
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf (März 2007) waren einige Punkte der THG-Revision umstritten, wie insbesondere die Liste der noch beizubehaltenden Ab-weichungen zum EG-Recht, die Problematik einer Inlanddiskriminierung und die Frage, ob das „Cassis-de-Dijon“-Prinzip einseitig eingeführt werden soll. Mit Spannung wurde deshalb die definitive Fassung der Botschaft des Bundesrates erwartet.
Mit den Entscheiden vom Oktober 2007 hat der Bundesrat signalisiert, dass er die heute noch bestehenden Abweichungen der technischen Normen von jenen der EU, wozu insbe¬sondere auch die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zählen, auf ein Minimum beschränken will. Die Botschaft spricht nun von einer „Praxisänderung“. Abweichungen sind nur noch vorzusehen, „wenn sonst wesentliche öffentliche Interessen erheblich gefährdet wären“. Im Bereich Lebensmittel will der Bundesrat die folgenden Abweichungen vom harmonisierten Recht der EU bis zum Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU beibehalten:
• die Angabe des Alkoholgehalts alkoholischer Süssgetränke (unbefristet);
• die Deklaration der nicht zugelassenen Käfighaltung der Hühner (LDV);
• die Deklarationspflicht für unbeabsichtigte Vermischungen mit allergenen Substanzen (LKV Art. 8);
• die Angabe des Produktionslandes bei Lebensmitteln (LKV Art. 15);
• die Angabe des Produktionslandes von Rohstoffen in Lebensmitteln (LKV Art. 16.
Die Beibehaltung von Art. 8 LKV wird von der fial begrüsst, weil sich die CH-Regelung bewährt hat und zu hoffen ist, dass sie von der EU übernommen wird. Dagegen sollte sich die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes auf jene Lebensmittel beschränken, bei denen diese Information für die Konsumenten wichtig ist, d.h. auf Fleisch und Fleischerzeugnisse, Eier, Gemüse, Früchte usw.
Die wohl umstrittenste Frage im Rahmen der Vernehmlassung (März 2007) war, wie eine Diskriminierung der Hersteller im Inland vermieden werden kann, wenn unter Anrufung des „Cassis-de-Dijon“-Prinzips Konkurrenzprodukte auf den Markt kommen, die den schweizerischen Anforderungen nicht entsprechen. Der Entwurf sieht nun für Lebensmittel eine Sonderregelung vor. Solche Lebensmittel bedürfen einer vorgängigen Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die in Form einer „Allgemeinverfügung“ erteilt und publiziert wird (Entwurf Art. 16c bis 16e). Schweizerische Hersteller sind berechtigt, „gleich-artige“ Lebensmittel in Verkehr zu bringen, sofern sie den der Allgemeinverfügung zu Grunde liegenden technischen Anforderungen entsprechen. Vorbehalten bleiben einzig die Bestimmungen über den Tierschutz und den Arbeitnehmerschutz.
Dies stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Vorentwurf dar, der noch zur Bedingung machte, dass der schweizerische Hersteller sein Produkt rechtmässig in ein EU-Land exportiert. Kritisch anzumerken ist einzig, dass mit dieser Lösung der Verbraucher nicht erkennt, ob und in welcher Hinsicht das Importprodukt von den in der Schweiz geltenden Bestimmungen abweicht. In diversen EU-Ländern gilt, dass dies auf den Packungen kenntlich gemacht werden muss (z.B. Deutschland, Frankreich). Das „Cassis-de-Dijon“-Prinzip bezieht sich nämlich im Grundsatz gar nicht auf die Packungsdeklaration, sondern ausschliesslich auf die Zusammensetzung der Produkte! Im Weiteren bleibt abzuwarten, inwieweit derartige Allgemeinverfügungen letztlich nicht doch die Anforderungen der heutigen Verordnungen (z.B. Mindestanforderungen an den Gehalt an wertbestimmenden Zutaten) aushöhlen und zu einer Reduktion des Qualitätsniveaus auf den tiefsten Level in den EU-Mitgliedstaaten führen.
Der Bundesrat hält an seiner Auffassung fest, dass eine vorgezogene Revision des THG – und damit eine einseitige Einführung des „Cassis-de-Dijon“-Prinzips – angezeigt sei. Für die exportierende Nahrungsmittel-Industrie ist dies unbefriedigend, da das Fehlen der Gegenseitigkeit dazu führen kann, dass schweizerische Hersteller ein Produkt nicht in ein EU-Land exportieren können, das aus einem anderen EU-Land dort akzeptiert werden muss. Nachdem der Bundesrat im Verhandlungsmandat vom März 2008 nebst einem FHAL auch ein „Gesundheitsabkommen“ mit der EU zum Ziel erklärt hat, ist zu hoffen, dass hier ebenfalls ein positives Resultat erreicht wird. Dies bedingt allerdings, dass die Schweiz ihr Lebensmittelrecht vollumfänglich mit dem EG-Recht in Einklang bringt und den „acquis communautaire“ integral übernimmt.
Die Botschaft zur Revision des THG kommt in den Ständerat als Erstrat. Die vorberatende Kommission (WAK Ständerat) führt am 2. September 2008 Hearings durch. Das Geschäft dürfte in der Wintersession 2008 im Ständerat behandelt werden.
(Quelle: fial / 29.8.2008)
Eröffnung der zweiten Wagamama Noodle Bar in Zürich
am 12. september wird die zweite noodle bar der schweiz an der sihlporte eröffnet. wagamama ist mit weltweit über 90 restaurants in england, australien, europa, dem nahen osten und den usa vertreten. sv schweiz ist exklusive franchisepartnerin von wagamama in der schweiz: im frühjahr 2009 wird es im zürcher seefeld die dritte wagamama noodle bar geben. nach winterthur folgt zürich: das zweite wagamama restaurant der schweiz liegt im herzen zürichs an der sihlporte und bietet 135 innensitzplätze sowie 40 aussensitz-plätze mit sicht auf den schanzengraben.
im juni 2007 unterzeichnete sv schweiz zusammen mit der britischen wagamama ltd., london, ein exklusives franchiseabkommen für den betrieb sämtlicher wagamama restaurants in der schweiz. wagamama steht für bediente restaurants mit pan-asiatischen nudel-, reis- und suppen-gerichten und frisch gepressten säften. der brand ist rund um den erdball bereits kult. das erste wagamama restaurant der schweiz wurde dieses jahr am 17. april in winterthur eröffnet. wagamama switzerland schafft im jahr 2008 insgesamt 56 neue arbeitsplätze: 26 in winterthur und 30 in zürich.
wagamama restaurants sind im puristisch urbanen design gehalten. die speisekarte besticht durch pan-asiatische nudel-, reis- und suppengerichte, vielfältige beilagen sowie frisch gepresste säfte. wagamama hosts begleiten die gäste an ihre plätze, beraten sie bei der wahl der speisen und nehmen ihre bestellung entgegen. auf virtuellem weg reist die bestellung dank wlan direkt in die küche. die gerichte werden frisch zubereitet und sofort serviert. zur auswahl stehen zehn bis zwölf beilagen-gerichte und je nach saison zwischen 22 und 25 hauptspeisen. wagamama zürich ist von montag bis samstag geöffnet und das gesamte getränke- und speiseangebot kann auch als take away mit ins büro, nach hause oder zu freunden mitgenommen werden.
etwas besonderes ist für das dritte wagamama an der seefeldstrasse 40 / kreuzstrasse im zürcher seefeld geplant: die noodle bar wird direkt neben der zweiten 0815 bar des zürcher gastrounternehmers mike gut liegen, die noch diesen herbst eröffnet wird. die eröffnung des wagamama seefeld ist für das frühjahr 2009 geplant. im september 2008 erscheint im christian verlag «das wagamama kochbuch» von hugo arnold. 140 wagamama-rezepte versprechen unkomplizierten genuss. alle gerichte sind leicht und nahrhaft – und sie machen glücklich, gemäss dem wagamama-slogan «positive eating+ positive living».
122 farbige abbildungen auf 192 seiten spornen zum nachkochen an. (Medienmitteilung SV)
(fma)
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