Die Harmonsierung des schweizerischen Lebensmittelrechts mit der EU ist auf gutem Weg.
Die Fleischwirtschaft nimmt mit Genugtuung Kenntnis davon, dass die Arbeiten zur Harmonisierung des schweizerischen
Lebensmittelrechts mit demjenigen der EU gute Fortschritte macht. Sie ist
damit einverstanden, dass die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit
der Bestimmungen zur Fleischhygiene auf anfangs 2007 realisiert wird, was
die von der Branche geforderten, grosszügigen Übergangsfristen ermöglicht.
Die Fleischbranche stellt fest, dass nur geringfügige Änderungen der
Vorschriften über Bauten, Anlagen und Hygieneverfahren nötig sind. Die
Anpassung der Kontrollverfahren muss kostenneutral erfolgen und darf
insbesondere keine Erhöhung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
bewirken.
Die Fleischbranche erwartet, dass die dazu notwendigen
organisatorischen Vorkehren in Bund und Kantonen getroffen werden. Die in
den Kantonen laufenden Bestrebungen zur besseren Koordination von
Lebensmittel- und Veterinärdiensten werden unterstützt. Deren koordinierte
Überwachung durch eine aus den Bundesämtern für Gesundheit und
Veterinärwesen gebildete Lebensmittelbehörde wird begrüsst.
Demgegenüber lehnt die Fleischwirtschaft die Forderung der SVP nach
Schaffung eines einheitlichen «Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung»
ab. In ihrem Strategiepapier zu den agrarpolitischen Zielsetzungen zieht die
SVP den falschen Schluss aus dem tatsächlich vorhandenen
Koordinationsbedarf. Die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion muss
weiterhin klar von der Lebensmittelkontrolle, welche durch die Veterinär-
und Gesundheitsbehörden wahrgenommen werden, getrennt sein. (Medienmitteilung VSM)
(gb)
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