Durch Rückstände von Pestiziden in Trauben besteht keine akute Gesundheitsgefährdung entgegen den Greenpeace-Aussagen
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Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat Analysenergebnisse zum Gehalt von Pestizidrückständen in Trauben vorgelegt. Es waren insgesamt 124 Traubenproben aus Supermärkten untersucht worden. Nach Berechnungen von Greenpeace war bei einer Probe die akute Referenzdosis (ARfD) für den Wirkstoff Procymidon überschritten. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass eine Gesundheitsgefährdung für Verbraucher bestehen könnte. Denn die akute Referenzdosis gibt die Menge einer Substanz an, die mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne ein gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Bei allen anderen Proben war dieser gesundheitliche Grenzwert nicht überschritten.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gebeten, die vorgelegten Daten gesundheitlich zu bewerten. Das BfR kommt in seiner toxikologischen Bewertung zu einem anderen Ergebnis als Greenpeace. Greenpeace hat in einer Probe Tafeltrauben einen Rückstand des Wirkstoffes Procymidon in einer Konzentration von 1,2 mg/kg nachgewiesen.
Zur Berechnung des gesundheitlichen Risikos hat die Organisation die von der EU verwendete akute Referenzdosis von 0,035 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) und die deutschen Verzehrsdaten für Kleinkinder zu Grunde gelegt. Danach kommt die Organisation zu einer Überschreitung der akuten Referenzdosis um ein Vielfaches und leitet daraus eine akute Gesundheitsgefährdung für Kinder und Erwachsene ab.
Aus Sicht des BfR ist die Greenpeace-Berechnung toxikologisch jedoch nicht begründet. Denn die ARfD der EU stützt sich auf einen entwicklungstoxikologischen Effekt, der bei einer einmaligen Aufnahme nicht zu erwarten ist. Zudem müssten bei einem entwicklungstoxikologischen Effekt die Verzehrsdaten von Frauen in gebärfähigem Alter anstatt der von Kindern herangezogen werden.
Das BfR hat zur toxikologischen Bewertung des Analysenergebnisses von Greenpeace die von der Weltgesundheitsorganisation abgeleitete akute Referenzdosis von 0,1 mg/kg KG herangezogen. Diese stützt sich auf einen Effekt, der möglicherweise bereits durch eine einmalige Dosis ausgelöst werden kann. Zudem hat das BfR alle in der EU zur Verfügung stehenden Verzehrsdaten bei seiner Gesundheitsbewertung herangezogen.
Das BfR-Bewertungsergebnis zeigt deutlich, dass weder für Kinder noch für andere Bevölkerungsgruppen eine gesundheitliche Gefährdung durch den Verzehr von Trauben mit den von Greenpeace beschriebenen Procymidon-Rückständen in Höhe von 1,2 mg/kg besteht. Gleichwohl sieht das Bundesinstitut die Notwendigkeit, die Rückstands-Höchstgehalte für Pestizide so niedrig wie möglich anzusetzen. Der derzeit gültige Wert für Procymidon in Trauben wird gegenwärtig von der EU überprüft.
Stellungnahme Nr. 044/2008 des BfR vom 26. November 2008
(gb)
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