Hans Raab schliesst seine «grösste Indoor-FischfarmEuropas» definitiv. Er beginnt sofort mit der Schlachtung von zirka 50 Tonnen Melander sprich afrikanischen Welsen.
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Hinter dem Markennamen Melander steckt der robuste afrikanische Wels.
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Gemäss «ostnews.ch» stellt Fischzüchter und Putzmittel-Millionär Hans Raab nicht wie angedroht kurzerhand den Strom seiner Melander-Fabrik ab sondern schlachtet seine afrikanischen Welse wie bisher. Er lässt die in 27 Grad warmem Wasser schwimmenden Melander herunterkühlen, was sie nach seinen Angaben zu 80 Prozent betäubt. Danach werden die Fische in einer sich langsam drehenden, mit Eisscherben gefüllten Trommel entschleimt. Darauf werden die Fische maschinell geschlachtet.
Die Aufzucht junger Welse werde per sofort gestoppt, sagte Raab heute vor den Medien. Aus Protest verkauft er das Fleisch der geschlachteten Fische nicht in der Schweiz. Raab sprach von etwa 50 Tonnen Fisch. Was aus der erst im vergangenen Frühling eröffneten Fischfarm in Oberriet passiert, liess Raab offen.
Er hatte in den Bau der Anlage zwischen 30 und 40 Millionen Franken investiert. Der St.Galler Kantonstierarzt Thomas Giger hatte Mitte Woche verfügt, dass die Fische nur noch bis 15. Mai wie bisher getötet werden dürfen, denn die Methode entspricht nicht der seit September 2008 geltenden Tierschutzverordnung. (Text: Auszug aus dem Bericht in ostnews.ch)
Die Vorgeschichte
Der deutsche Industrielle baute in der Schweiz die mit Abstand grösste Fischfabrik auf, ohne sich um das Schweizer Tierschutzgesetz zu kümmern. Er hat allerdings nicht mit der Standhaftigkeit des St. Galler Kantonstierarzts gerechnet. Er hielt sich für unanfechtbar durch "kriminelle" Schweizer Behörden, welchen er Ultimaten zu stellen beliebte. Es braucht schon sehr viel Verblendung, um ein Tierschutzgesetz, das die erdrückende Mehrheiet des Schweizer Volks wollte, als "kriminell" zu bezeichnen.
Der Wurm steckte von Anfang an in der "Melander"-Geschichte. Hätte Raab bereits 2006 auf den Kantonstierarzt gehört, so hätte er sich nach einer Methode zur Betäubung und Tötung umgesehen, welche tierschutzkonform ist. Dass Raabs Methode nicht zulässig ist, war aufgrund der wissenschaftlichen Studien schon damals klar.
Die Frage konnte vor dem Bau der Fischfabrik daher nur heissen: Ist eine Anlage zur tierschutzkonformen Betäuben und Töten von afrikanischen Welsen bereits verfügbar oder nicht. Wenn sie damals noch nicht verfügbar war, konnte das nur heissen: diese Fischart kann in der Schweiz nicht gezüchtet werden. War sie jedoch schon verfügbar, hätte sie umgehend angeschafft werden müssen. Raab wählte einen dritten Weg, den es gar nicht gibt. Daran ist er nun gescheitert, aus eigener Schuld.
Dass die Tötung von Fischen im Ausland oft quälerischer vonstatten geht als in der Schweiz, ist kein Argument dafür, die schweizerische Tierschutzverordnung im Inland nicht anzuwenden. Auch das Argument, dadurch verteuere sich die inländische Produktion gegenüber Importfischen zusätzlich, ist zumindest im Fall Melander schlicht falsch. Die vom Verein fair-fish am Montag ins Spiel gebrachte norwegische Firma Sea, welche Raab rasch eine Anlage zur tierschutzkonformen Betäubung und Tötung hätte liefern können, ist überzeugt, dass Raab durch diese Investition sogar Betriebskosten hätte einsparen können.
Tötung nur Spitze des Eisbergs
Während die neue Tierschutzverordnung in bezug auf Betäubung und Tötung von Fischen klar und eindeutig ist, sind die Anforderungen an Zucht und Haltung schwammig. Der Verein fair-fish hatte während den Arbeiten zur neuen Verordnung immer wieder den Finger auf die wunden Punkte gelegt und das Bundesamt für Veterinärwesen aufgefordert, klare Regeln zu verankern. Leider vergeblich.
Stattdessen soll nun das Bundesamrt eine technische Amtsverordnung erlassen, welche die Regeln für Fischzuchten festlegt. Im Fall Melander hat fair-fish das Bundesamt schon im Mai 2008 auf zweifelhafte Punkte bezüglich Zucht und Haltung aufmerksam gemacht und der Erlass einer Amtsverordnung für Fischzuchten erlasse, wiederum vergeblich. Noch in den letzten Tagen durfte der Sprecher des Bundesamts behaupten, es bestehe "kein Handlungsbedarf", ja sogar: Es brauche gar keine Amtsverorndung , «weil die Fischfarm (Melander) schon heute dem geltenden Gesetez nicht genügt». (Verein fair-fish)
(gb)
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