Der Ständerat hat heute die Deklarationspflicht für tierische Nahrungsmittel abgelehnt. Schweizer Bauern sind nun gemäss «kagfreiland» benachteiligt gegenüber Importprodukten.
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«kagfreiland», die schweizerische
Nutztierschutz-Organisation, ist gemäss ihrer heutigen Pressemitteilung enttäuscht, dass der Ständerat die Deklaration von
Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion abgelehnt hat (27 Nein, 10 Ja). Damit werden es
die Schweizer Bauern bei offeneren Grenzen schwer haben, gegenüber ausländischen Produkten, die oft unter Schweizer Niveau hergestellt werden, zu bestehen. Ohne Deklaration sind für die KonsumentInnen die Preis- und Qualitätsunterschiede
zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar.
Ohne Deklaration keine Information
Für kagfreiland ist die Deklaration ein zentraler Punkt im Tierschutzgesetz. Ohne transparente
Deklaration werden die Schweizer Bauern bei immer offeneren Grenzen gegenüber der ausländischen
Landwirtschaft auf unfaire Art benachteiligt. Denn heute werden viele Landwirtschaftsprodukte
importiert, die meist unter, teilweise sogar weit unter dem Niveau der schweizerischen Gesetze
hergestellt werden.
Ohne Deklaration sind für die KonsumentInnen die Preis- und Qualitätsunterschiede
zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar. Und ohne
Kenntnisse über den Hintergrund eines Produkts wird der Preis schnell zum entscheidenden
Kaufkriterium. Zum Nachteil der oft tierfreundlicher produzierenden
Schweizer Bauern verglichen dem Ausland.
Positivdeklaration bringt nichts
Die vom Ständerat als Alternative genannte Positivdeklaration schweizerischer Produkte ist keine
Alternative, schreibt kagfreiland weiter. Erstens existiert bereits heute dank verschiedenen Labels eine positive Auszeichnung
der Produkte. Und zweitens bringt eine Positivdeklaration bei vom Ausland importierten
(und nicht tiergerecht hergestellten) Produkten nichts. Die Konsumentin wird also beim Kauf von
Pouletfleisch weiterhin im Dunkeln tappen, ob das Fleisch aus überfüllten Ställen oder aus einer tiergerechten Haltung stammt.
Das
Hauptargument gegen eine Deklaration, sie sei nicht praktikabel, ist falsch, so kagfreiland. Zum einen geht
es in erster Linie um unverarbeitete Produkte wie Fleisch und nicht um Verarbeitungsprodukte
wie Käse, Salami oder Mayonnaise. Zum andern hat sich die Deklaration in Bereichen
wie Hormonfleisch, GVO-Produkte oder Käfigeier als praktikabel erwiesen.
Der Nationalrat hat im Sommer in Art. 5 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes (TSchG) beschlossen:
«Der Bund regelt die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion nach Herkunft,
Produktionsmethode und Art der Tierhaltung.» Mit dieser Formulierung überliess es der Nationalrat
dem Bundesrat, eine massvolle und praktikable Deklarationspflicht vorzuschreiben.
Dabei geht es
in erster Linie um unverarbeitete Produkte wie zum Beispiel Fleisch, das ohne grossen Aufwand
deklariert werden kann. Hingegen geht es nicht primär um verarbeitete Produkte wie zum Beispiel
Käse und Salami, die aus Milch bzw. Fleisch von mehreren verschiedenen Betrieben hergestellt
werden, was eine saubere Deklaration schwierig macht.
Weitere Beschlüsse des Ständerates erfreulich
Gefreut hat sich kagfreiland hingegen, dass der Ständerat den Passus der wirtschaftlichen Tragbarkeit
aus dem TSchG gestrichen ha und die Dauer der Tiertransporte auf sechs Stunden beschränkt. An unangemeldeten Kontrollen hielt er fest und lehnte die verwässerte Formulierung des
Nationalrates zur Ferkelkastration ab. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)
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