Lebensmittel mit Schweizerkreuz-Kennzeichnung müssen künftig zu 80% aus Schweizer Rohstoffen bestehen. Verbände kritisieren die Swissness-Botschaft, Bauern freuen sich.
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Die "Swissness"-Anforderungen bergen kein Problem für Käse, der zu 100% aus Schweizer Milch besteht.
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Lebensmittel, die mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet werden, müssen künftig gewichtsmässig zu 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen.Bei Industrieprodukten müssen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Mit diesen Regeln will der Bundesrat die Marke "Schweiz" und das Schweizerkreuz besser schützen. Er hat dazu am 18. November zuhanden des Parlaments Entwürfe für die Revision des Markenschutz- sowie des Wappenschutzgesetzes vorgelegt. Auch für Dienstleistungen werden Regeln definiert: Diese dürfen sich schweizerisch nennen, wenn das Verwaltungszentrum des Erbringers in der Schweiz liegt.
Ausnahmen gelten für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt wie etwa Kakao, oder die etwa durch Ernteausfall infolge eines Unwetters vorübergehend nicht verfügbar sind. Die ungenügende Verfügbarkeit eines Rohstoffes muss in einer Bundesratsverordnung für die entsprechende Branche ausgewiesen werden. Rein wirtschaftliche Gründe wie günstigere Preise im Ausland reichen nicht aus.
Kritik und Lob für "Swissness"-Botschaft
Verschiedene Verbände kritisieren die "Swissness"-Botschaft. Der Schweizerische Gewerbeverband erachtet die Swissness-Botschaft als untauglich.Die willkürliche Erhöhung des für industrielle Produkte verlangten Anteils von 50 auf 60 Prozent bringe den Unternehmen unnötige Zusatzbelastungen. Auf eine Revision des Markenschutzes könne verzichtet werden, vielmehr müsse die geltende Gesetzgebung durchgesetzt werden.
Die Konsumentenorganisationen hingegen kritisiert, dass der Bund eine Hintertür für Täuschung offenlasse. Zwar werde es keinen Schweizer Käse aus polnischer Milch geben, doch bei Schweizer Trockenfleisch aus Brasilien oder Biskuits mit Rohstoffen aus dem Ausland habe sich die Lebensmittelindustrie durchgesetzt.
Die bäuerlichen Organisationen zeigen sich erfreut, dass der Bund die Marke Schweiz besser schützen will. Die vorgesehenen Ausnahmen seien pragmatisch und würden den Bedürfnissen der Verarbeiter Rechnung tragen. Weiter gehende Ausnahmen würden von den Bauern nicht akzeptiert, schreiben der Schweizerische Bauernverband, Bio Suisse, IP-Suisse, Agora, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet und AOC-IGP-Vereinigung in einer Medienmitteilung. (Text: LID)
Die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie zum heutigen Swissnessentscheid
des Bundesrates
Die Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) nimmt von den
Eckwerten des heutigen Swissnessentscheides des Bundesrates Kenntnis. Sie befürchtet
aufgrund der Vorgabe, wonach 80% des Gewichts der verarbeiteten Rohstoffe eines Lebensmittels
aus der Schweiz stammen müssen, eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
vieler der ihr angeschlossenen Firmen.
Die vom Bundesrat bereits mit Zwischenentscheid vom 25. März 2009 beschlossene 80%-
Gewichtsregel für Lebensmittel hat aus der Swissness-Vorlage eine "Suisse Garantie-
Vorlage" gemacht. Verschiedene Firmen stellen Produkte her, bei denen das Gewichtskriterium
trotz Ausnahmen nicht einhaltbar ist oder nehmen Anstoss daran, dass sich die
Swissness ihrer Produkte aufgrund von wenigen Prozenten der Zutaten entscheiden soll.
Deshalb fordert die fial eine Regelung, welche dem Nahrungsmittelhersteller die Wahl zwischen
den Kriterien Wert oder Gewicht von je 60% lässt.
Ferner ist wichtig, dass Firmen,
die ihre Produkte vollständig in der Schweiz herstellen, die Vorgaben der Swissness aber
weder wert- noch gewichtsmässig erfüllen können, diese auch weiterhin mit Swiss Made
ausloben dürfen.
Die Firmen der Schweizer Nahrungsmittel-Industrie unterstützen eine produzierende Landwirtschaft
und sind interessiert daran, Schweizer Rohstoffe einzusetzen, wenn sie in den
erforderlichen Qualitäten und Mengen erhältlich sowie zu kompetitiven Konditionen verfügbar
sind. Da es viele Rohstoffe aus einheimischer Produktion nicht gibt und andere wiederum
nur in ungenügenden Mengen, laufen übertriebene Anforderungen an den Anteil
schweizerischer Rohstoffe auf eine Benachteiligung des Werkplatzes Schweiz hinaus.
Zu
bedenken ist insbesondere, dass auch die Nahrungsmittel-Industrie ihre Umsätze zunehmend
im Ausland generiert und dass die Auslobbarkeit der Swissness für das Exportgeschäft
ein Trumpf ist, der nicht leichtfertig verspielt werden darf. Diese Auffangregelung wird
insbesondere dann an Bedeutung gewinnen, wenn die Schweiz als Folge der Doha-Runde
ihr Ausfuhrbeitragsregime abschaffen muss und die einheimische Agrarwirtschaft mit dieser
Liberalisierung nicht oder nur zeitverzögert Schritt hält.
Die fial wird den parlamentarischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess nah begleiten.
Sie vertraut auf die Bereitschaft der Parlamentsmehrheit, die Vorlage besser auf die
Bedürfnisse der exportierenden Schweizer Nahrungsmittel-Industrie mit ihren über 35'000
Arbeitsplätzen auszurichten und zu verhindern, dass man sich im Ausland ob drohenden
Selbstbeschränkungen der Schweiz verwundert die Augen reibt. (Mitteilung fial)
(gb)
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