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21.4.2010

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Importfleisch knapp wegen Grossbrand in Basel

Teile der Fleischbranche geraden durch den Fleischkühlhaus-Grossbrand vor einer Woche in Basel in eine schwierige Situation – der Bund stellt (vorerst?) auf stur und genehmigt keine Ersatzimporte.



Beim Grossbrand eines Kühlhauses in Basel Ende März wurden u.a. rund 900 t importiertes Fleisch vernichtet. Importiert werden nicht nur Fleischarten, die auch in der Schweiz produziert oder gejagt werden sondern auch hierzulande nicht existierende wie Afrikawild, z.B. Springbock (Bild). Bei einigen Fleischarten ist die Schweizer Produktion zu gering (bei Edelstücken) oder teurer. Beispiele: einheimisches Wild, Kaninchen und Strauss. Und für den Export von Bündnerfleisch benötigt die Fleischbranche grosse Mengen an Rindfleisch-Edelstücken.

Am vergangenen 27. März kam es bei der Frigo St. Johann AG in Basel zu einem Grossbrand in einem Kühlhaus mit einer gesamten Schadenssumme von rund 80 Millionen Franken. Der Brand wurde vermutlich durch Schweissarbeiten einer Drittfirma verursacht und konnte wegen starker Rauchentwicklung sowie akuter Einsturzgefahr erst nach zwei Wochen gelöscht werden. Glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Hingegen wurden insgesamt gegen 4'300 Tonnen tiefgekühltes Fleisch und weitere tiefgekühlte Artikel der Bell AG und weiterer Drittfirmen zerstört.

Vom Grossbrand betroffen waren auch rund 900 Tonnen tiefgekühltes Fleisch, die vorgängig durch die GVFI International AG im Auftrag verschiedener Unternehmen der Fleischbranche importiert, verzollt und im besagten Kühlhaus zwischengelagert wurden. Bedingt durch den Brand resultierte ein Totalverlust der rund 900 t Importfleisch, für welchen es einerseits versicherungstechnisch eine Lösung zu finden gilt.

Andererseits fehlt das verbrannte Fleisch nun im Markt bzw. bei den jeweiligen Kunden. Die GVFI hat daher aus nachvollziehbaren Gründen beim zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine rasche und kostenlose Ersatzeinfuhrbewilligung für die vernichtete Fleischmenge beantragt.

Diesem Antrag hat das BLW völlig überraschend nicht stattgegeben und dies damit begründet, dass gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen die eingeführten Fleischmengen, unabhängig von deren späteren Verwendung, als importiert gelten würden. Sie seien daher zwingend den Zollkontingenten anzurechnen. Begründet wurde diese Aussage auch auf der Basis eines Bundesgerichtsentscheides aus dem Jahre 2006. Dieser beinhaltet einen Fall, in welchem beim Import von 63 Rindern bei deren 24 die Buchstabenseuche nachgewiesen wurde.

Damals wurde aus rechtlichen Gründen ebenfalls keine Ersatzeinfuhr bewilligt. Im vorliegenden Fall mit dem Grossbrand handelt es sich jedoch nicht um einen Mangel bei lebenden Tieren, der schon beim Übertritt über die Grenze vorhanden war, sondern um einen unverschuldeten Totalverlust von einwandfreier, bereits importierter Ware. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für Verlustsituationen aufgrund von höherer Gewalt führt überdies zur Frage, weshalb die betroffenen Unternehmen für eine Situation zu büssen haben, die eigentlich durch eine Lücke der betreffenden gesetzlichen Regelung bedingt ist.

Die Empfehlung des BLW’s, für die entsprechenden Fleischmengen nochmals ein neues Importkontingent zu beantragen, ist aus unserer Sicht somit völlig unverständlich. Dies auch deshalb, weil damit die anfallenden Zölle ein 2. Mal abgeschöpft würden!

Als Dienstleister für die genannten Unternehmen hat sich die GVFI aus verständlichen Gründen neu an das zuständige Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gewandt und Frau Bundespräsidentin Leuthard ersucht, die beantragte kostenlose Einsatzeinfuhrbewilligung gleichwohl zu gewähren. Dies auch aus der neuen Erkenntnis heraus, dass gemäss obigem Bundesgerichtsurteil der Bundesrat die Kompetenz hat, eine allfällige Lückenfüllung in der Gesetzgebung zu beschliessen.

Der Schweizer Fleisch-Fachverband unterstützt den Antrag der GVFI zu 100%. Er fordert vom Bundesrat, nun den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und den Antrag der GVFI um eine kostenlose Einfuhrbewilligung für die beim Brand vernichteten Fleischmengen umgehend und vollständig gutzuheissen. (Mitteilung SFF) (gb)


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