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5.6.2010
| Druckansicht | WEEKENDNEWS 5. Juni 2010
Listerien in «Paprika gefüllt mit Schafskäse» von Aldi / Schweizer Gerichte schützen
Markenprodukte nicht vor Rufausbeutung / Ingwer lindert Muskelschmerz / IP-Suisse-Getreide: Guter Abschluss, aber schrumpfender Anteil
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Ingwer lindert Muskelschmerz
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Produktrückruf durch Aldi Suisse AG wegen Listeria monocytogenes in ,Paprika gefüllt mit Schafskäse"
BAG 28.05.2010 - Durch das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) wurde das Bundesamt für Gesundheit BAG informiert, dass das Produkt "Paprika gefüllt mit Schafskäse" Listeria monocytogenes enthält. Dieses Produkt wurde auch in der Schweiz verkauft. Durch den Verzehr besteht eine Gesundheitsgefährdung. Verkauft wird das Produkt in Aldi-Filialen. Noch nicht verkaufte Produkte werden vom Markt genommen, es ist aber möglich, dass sich noch Produkte in Privathaushalten befinden. Das BAG rät von einem Verzehr ab.
Das Produkt "Paprika gefüllt mit Schafskäse" der österreichischen Marke "Milfina" wird in Schalen zu 180g verkauft. Personen, die das Produkt gekauft haben, werden aufgefordert, dieses nicht zu konsumieren. Aldi Schweiz ruft das Produkt aus Sicherheitsgründen zurück.
Listeria monocytogenes ist als Erreger einer bei Mensch und Tier vorkommenden Infektion, der Listeriose, seit langem bekannt. Beim Menschen tritt die Listeriose vornehmlich bei Kindern, älteren Personen sowie Personen mit geschwächter Immunabwehr auf. Die Erkrankung führt häufig zu Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen. Bei Schwangeren sind Aborte möglich. Begleitsymptome sind Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Personen, welche unter den aufgeführten Symptomen leiden und vom fraglichen Produkt gegessen haben, sollten ihren Arzt aufsuchen.
Schweizer Gerichte schützen Markenprodukte nicht vor Rufausbeutung
Promarca 28.5.2010 - Konsumenten bezeichnen Markenprodukte als qualitativ
hochwertig, vertrauenswürdig und innovativ. Ein Ruf, den Nachahmer
immer wieder ausnutzen, indem sie sich mit ihren Produkten stark an
Originale anlehnen. Trotzdem wenden Schweizer Gerichte die
Vorschriften zur Bekämpfung von Rufausbeutung nicht an und verwehren
Markenherstellern damit nicht nur Schutz, sondern gefährden den
Innovationsstandort Schweiz. Der Schweizerische Markenartikelverband
Promarca fordert deshalb, die Rechtspraxis zu ändern, zukünftig
entschiedener gegen Rufausbeutung vorzugehen und sich an der
europäischen Rechtsprechung zu orientieren.
Die Hersteller bauen ihre Marken in der Schweiz unter grossen
Anstrengungen auf. Sei es durch Forschung&Entwicklung, Marketing oder
Listungsgelder an den Handel, die Etablierung einer Marke kostet
Arbeit, Geld - und ein dickes Fell. Denn kaum ist eine Marke
erfolgreich, treten Nachahmer auf den Plan, um ohne Gegenleistung von
der Aufbauarbeit zu profitieren. Sie lehnen ihre Produkte mit
ähnlicher Verpackung, Form- und Farbgebung so stark an die Originale
an, dass sie dem Konsumenten suggerieren, `gleich gut wie´ das
Original zu sein. Promarca-Präsident Dr. Alexander Jost kritisiert:
"Damit beuten Nachahmer Markenwerte wie hohe Qualität, Emotion und
Innovation schamlos aus. Eine unfaire Praktik, mit der auch der
Konsument hinters Licht geführt wird. Schliesslich bieten
Nachahmungen in Realität niemals dasselbe wie das Originalprodukt,
egal ob von der Qualität oder den Inhaltsstoffen her."
Eine
Trendwende ist laut den Geschäftsführern der
Promarca-Mitgliedsunternehmen nicht absehbar. 34 Prozent gehen laut
einer Umfrage davon aus, dass ihre Produkte in Zukunft "zunehmend bis
stark zunehmend" von Nachahmungen und Kopien betroffen sein werden.
Eine Gefahr für den Innovationsstandort Schweiz, denn werden
Missbräuche nicht gezielt bekämpft, schwindet der Anreiz für
Unternehmen, in neue Produkte zu investieren und diese auf den Markt
zu bringen.
Zwar kennt die Schweiz grundsätzlich Vorschriften zur Bekämpfung
von Rufausbeutung, doch wenden die Gerichte sie nicht an. In den
letzten Jahren wurden mehrere Urteile (Beispiel: Bündner Gerstensuppe
Knorr versus Bündner Gerstensuppe Bon Chef, Handelsgericht Aargau, 3.
November 2008) öffentlich, deren Tenor lautete: Sobald auf einem
Nachahmerprodukt eine eigene Marke angebracht ist, die sich deutlich
von der Marke des Originalprodukts unterscheidet, liegt grundsätzlich
keine Rufausbeutung vor.
Rechtsexperte Prof. Dr. Jürg Simon
hinterfragt diese Auffassung: "Die Gerichte halten die Tatbestände
der Verwechslungsgefahr und der Rufausbeutung oft nicht klar
auseinander." Denn bei der Rufausbeutung gehe es eben gerade nicht
darum, dass der Konsument zwei Produkte miteinander verwechselt;
sondern darum, dass Marktleistungen und
-investitionen der Originale durch Nachahmerprodukte als `free rider´
übernommen werden. "Dadurch können die Markenreputation der Originale
beschädigt und wirtschaftliche Werte vernichtet werden", mahnt Simon.
Vorreiter im Kampf gegen Rufausbeutung - zumindest im Falle
berühmter Marken - ist der Gerichtshof der Europäischen Union. Er gab
einer Klage der Kosmetikgruppe L'Oréal recht, die sich in
Grossbritannien gegen mehrere Nachahmer wehrte. Das Urteil vom 18.
Juni 2009 lautete: Die Verwendung ähnlicher Verpackungen und
Produktgestaltungen ist unzulässig, auch wenn diese Nachahmerprodukte
andere Namen tragen als das Original und daher Verwechslungsgefahr
für den Konsumenten ausgeschlossen ist. Ein Urteil, das der
Sichtweise von Schweizer Gerichten deutlich widerspricht.
Promarca-Direktorin Anastasia Li-Treyer hat daher klare
Forderungen: "Wir verlangen von der Schweizer Rechtspraxis, dass sie
das Problem der Rufausbeutung erkennt, sich an der europäischen
Rechtsprechung orientiert und so den Innovationsstandort Schweiz
schützt." Noch im Jahr 2000 habe das Bundesgericht im Fall
Rivella/Apiella (Urteil 126 III 315 E. 6.b.aa) dementsprechend
entschieden, doch seither sei die Schweiz vom richtigen Weg
abgewichen.
"Mit der aktuellen Rechtsprechung ist jeder Schutz von
Originalprodukten gegen Rufausbeutung illusorisch", stellt Li-Treyer
klar. "Dabei kann die Höhe des Schadens durch
Markenrechtsverletzungen und der daraus resultierende
Markenwertverlust in Franken berechnet werden. Die Verfahren zur
Markenbewertung wurden international standardisiert und liefern somit
verlässliche Ergebnisse", wie Dr. Gerhard Hrebicek, Experte für die
Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Vorstand des
European Brand Institute, erklärte.
Nach 5 Jahren an der Spitze des Schweizerischen
Markenartikelverbandes Promarca übergibt Dr. Alexander Jost das
Präsidenten-Amt an Joe Müller. Er wurde von der 81. ord.
Promarca-Mitgliederversammlung gewählt.
Der 62-jährige Joe Müller hat seine gesamte berufliche Laufbahn
bei Nestlé absolviert. Mit Wirtschaftsstudium und MBA in der Tasche
zog es ihn insbesondere in den asiatischen Raum: Während mehr als
drei Jahrzehnten hat er für Nestlé in Hongkong, Taiwan, Pakistan,
Korea und zuletzt in der Greater China Region Märkte aufgebaut,
Produkte eingeführt und vermarktet. So gilt er heute als profunder
Kenner von Markenwelt, Industrie und Handel. "Mein Herzblut schlägt
für Marken. Deshalb freue ich mich, mein Wissen nun ganz in den
Dienst der Markenhersteller in der Schweiz zu stellen", betont
Müller. Sein Vorgänger Alexander Jost konzentriert sich in Zukunft auf das
familieneigene Unternehmen Casa del Mas. Promarca dankt ihm im Namen
der Markenartikelindustrie für seinen grossartigen Einsatz.
Ingwer lindert Muskelschmerz
(pte/26.05.2010/15:25) - Wer täglich etwas rohen oder hitzebehandelten Ingwer zu sich nimmt, spürt Muskelschmerzen in Folge von Überanstrengungen weniger stark. Das behauptet eine Forschergruppe um Patrick O'Connor von der University of Georgia http://www.uga.edu in der Zeitschrift "Journal of Pain". Ingwer kennt man schon lange als Erkältungs- oder Magenmittel. Bisher wusste man auch, dass Ingwer bei Mäusen Entzündungen hemmt und Schmerzen lindert. Nun wurde dieser Effekt beim Menschen getestet.
Die Forscher verabreichten dazu jungen Erwachsenen zwei Gramm von rohem oder hitzebehandeltem Ingwer in Kapselform und verglichen, wie er sich im Vergleich zu Placebopräparaten auf Muskelschmerz auswirkte. Elf Tage lang nahmen die Probanden die Kapseln zu sich, wobei sie am achten Tag eine anstrengende Armtätigkeit ausführten. Das waren 18 Armbeuger-Dehnungen mit einem schweren Gewicht, die leichten Muskelschmerz im Arm auslösten.
An den verbleibenden drei Tagen wurden Entzündungswerte gemessen und es galt, die Stärke des Muskelschmerzes auf einer Skala anzugeben. 24 Stunden nach dem Sport war der Schmerz in der Ingwergruppe messbar erträglicher als in der Placebogruppe, so das Ergebnis. Nach zwei und nach drei Tagen waren allerdings zwischen den Gruppen kein Unterschied mehr festzustellen.
Experten vom britischen National Health System NHS http://www.nhs.uk, die regelmässig Forschungen auf Herz und Niere prüfen, bezeichnen den Aufbau der Doppelblind-Studie als gut. Zu kritisieren sei, dass nur 78 Probanden an der Studie teilnahmen. Eine Wiederholung in grösserem Rahmen wäre sinnvoll, um eindeutige Ergebnisse zu liefern.
"Zudem war der untersuchte Schmerz bloss mild. Man kann nicht sagen, welche Wirkung Ingwer auf stärkere Muskelschmerzen infolge von Bewegungen haben würde. Genauso wenig sind Rückschlüsse auf andere Schmerzen wie Athritis oder Kopfschmerz zulässig", so die NHS-Kritiker.
IP-Suisse-Getreide: Guter Abschluss, aber schrumpfender Anteil
26.05.2010 - (lid) – IP-Suisse zieht eine erfolgreiche Bilanz über die letztjährige Getreideernte. Die Getreidepreise konnten trotz tiefer Importpreise über die gesamte Verkaufssaison hinweg stabil gehalten werden. Die Vermarktung der Ernte sei eine spezielle Herausforderung gewesen, weil sowohl beim IP-Brotgetreide wie auch beim konventionellen eine grosse Ernte eingefahren werden konnte, heisst es in einer Medienmitteilung. Die vom Bund angekündigte und dann verschobene Mehlzollsenkung habe zusätzlichen Druck gebracht. Die überschüssigen Mengen wurden je nach Qualität zu Futtergetreide deklassiert oder als konventionelles Brotgetreide abgesetzt.
Für die Ernte 2010 wird IP-Suisse nicht mehr alle Getreideproduzenten als Lieferanten berücksichtigen können, wie es weiter heisst. Der Grund dafür sind einerseits die grösser werdenden Getreideflächen und die steigenden Erträge, andererseits die tiefere Nachfrage. Bei einigen Abnehmern sei IP-Suisse-Mehl durch konventionelles Mehl ersetzt worden, heisst es weiter. Man bedauere diese Entwicklung, sei aber überzeugt, alle langjährigen IP-Suisse-Produzenten berücksichtigen zu können.
(gb)
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